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nicola_padinatos

Wer zahlt für Anschlusskosten eines voll erschlossenen Grundstücks?

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Guten Tag zusammen,

Ich habe kürzlich ein Grundstück gekauft und im Kaufvertrag steht, dass es voll erschlossen ist. Als ich jedoch die Baubewilligung erhielt, bekam ich eine Rechnung für den Wasser- und Abwasseranschluss sowie für die Anschlusskosten des Energieversorgers. Jetzt frage ich mich, wer dafür aufkommen soll. Der Käufer oder der Verkäufer?

Vielen Dank im Voraus.

Nicola Padinatos

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Hallo, ich bin FWinkler und ich möchte Ihnen in diesem Artikel Informationen zum Thema Grundstückseigentum geben. Insbesondere werde ich auf die Frage eingehen, wer für die Kosten für den Anschluss an die Versorgungsleitungen verantwortlich ist.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, möchten Sie wahrscheinlich sicherstellen, dass dieses vollständig erschlossen ist. Das bedeutet, dass alle notwendigen Anschlüsse vorhanden sind, um Wasser, Strom, Gas und Abwasser zu beziehen bzw. zu entsorgen. Die Kosten für diese Anschlüsse können jedoch sehr hoch sein und sollten bereits in den Gesamtkosten für das Grundstück enthalten sein.

Wenn im Kaufvertrag ausdrücklich angegeben ist, dass das Grundstück voll erschlossen ist, sollte der Verkäufer auch die Kosten für die Anschlüsse tragen. In der Regel werden diese Anschlüsse während der Erschliessung des Grundstücks vorgenommen und der Käufer soll später nicht mehr dafür zur Kasse gebeten werden.

Allerdings kann es vorkommen, dass der Verkäufer dennoch versucht, den Käufer zur Zahlung dieser Kosten zu bewegen. In diesem Fall sollten Sie zunächst versuchen, ein Gespräch mit ihm zu führen, um das Problem zu klären. Zeigen Sie ihm den Kaufvertrag und prüfen Sie genau, was darin vereinbart wurde. Wenn der Verkäufer tatsächlich dafür verantwortlich ist, die Anschlusskosten zu tragen, sollten Sie ihn daran erinnern und darauf bestehen, dass er seine Verpflichtungen erfüllt.

Es ist auch möglich, dass der Kaufvertrag diese Kosten nicht ausdrücklich erwähnt oder dass der Verkäufer nicht ausdrücklich dazu verpflichtet ist, sie zu tragen. In diesem Fall könnten Sie in Betracht ziehen, die Kosten selbst zu übernehmen, um sicherzustellen, dass Sie das Grundstück wie gewünscht nutzen können.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Erschliessung sehr unterschiedlich sein können, je nachdem, wo sich das Grundstück befindet und welche besonderen Anforderungen es gibt. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Kosten auf Sie zukommen könnten, sollten Sie sich immer von einem Fachmann beraten lassen.

Ein Beispiel wäre, wenn Sie ein Grundstück in einem Neubaugebiet kaufen. In diesem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass das Grundstück vollständig erschlossen ist und die Anschlüsse bereits vorhanden sind. Diese Kosten wären dementsprechend auch bereits im Kaufpreis enthalten.

Andererseits könnte es sein, dass Sie ein Grundstück in einer abgelegenen Gegend kaufen, wo keine öffentlichen Versorgungsleitungen vorhanden sind. In diesem Fall müssten Sie möglicherweise die Kosten für den Anschluss an das öffentliche Netzwerk selbst tragen, was sehr teuer sein kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei der Frage, wer für die Kosten für den Anschluss an die Versorgungsleitungen verantwortlich ist, darauf ankommt, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Wenn das Grundstück vollständig erschlossen ist und der Verkäufer dies im Kaufvertrag bestätigt hat, sollte er auch die Kosten für die Anschlüsse tragen.

Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie immer einen Fachmann konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen und keine unerwarteten Kosten auf Sie zukommen.

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Ich melde mich zu Wort,

Genau, normalerweise sollte der Verkäufer für diese Kosten aufkommen. Sie sollten jedoch trotzdem prüfen, ob der Kaufvertrag spezifische Klauseln zu diesem Thema enthält.

Eine Sache, die ich hinzufügen möchte, ist, dass es Ausnahmen geben kann, wenn der Verkäufer sich zum Beispiel bereit erklärt hat, diese Kosten im Voraus für Sie zu übernehmen. In diesem Fall müssten Sie ihm den entsprechenden Betrag rückerstatten. Aber wie gesagt, das ist eine Ausnahme.

Ich hoffe, das klärt Ihre Frage.

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Hallo zusammen,

Das ist tatsächlich eine interessante Frage. Was allerdings oft nicht bedacht wird, ist, dass es Regionen gibt, in denen die Kommunen (oder ihre Versorger) explizit die Anschlusskosten von den Käufern verlangen. Ein Beispiel hierfür sind die Regionen rund um den Bodensee.

Ich hoffe, Ihnen damit ein wenig geholfen zu haben.

Nessio

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Gast
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