nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Zusammen, vor etwa einem Jahr zogen wir in unser Eigenheim, welches von einem Generalunternehmer (GU) gebaut wurde. In der Planungsphase wurde uns mitgeteilt, dass ein Anschluss an das Wärmeverbundnetz obligatorisch ist und somit die ursprünglich geplanten Gasheizungsgebühren aus dem Vertrag entfernt wurden. Die Kosten für den Anschluss an das Wärmeverbundnetz wurden in die Mehr- und Minderaufwendungen aufgenommen. Die ursprünglichen Kosten waren jedoch unbekannt, weshalb pauschal 4500 CHF angegeben wurden. Die Gebühren wurden schlussendlich zu einem Pauschalpreis mit den Mehr- und Minderaufwendungen im Vertrag aufgenommen. Mir wurde mündlich mitgeteilt, dass die 4500 CHF für den Anschluss an das Wärmeverbundnetz im Vergleich zu den Kosten für eine Gasheizung eine Mehrkosten für uns darstellen. Nun, nach einem Jahr, haben wir von der Gemeinde eine Rechnung erhalten, welche einen Wärmeverbundanschluss von 7500 CHF fordert. Der GU teilt uns mit, dass sie nur die 4500 CHF zahlen werden. Ich denke jedoch, dass der GU alle Kosten tragen muss, da die Vertragskosten pauschalisiert wurden, im Vertrag das Risiko von Mehrkosten ausdrücklich dem GU zugeschrieben wurde und ich mich darauf verlassen habe, dass der GU die korrekten Gebühren ermittelt hat. Der GU gibt an, dass die SIA-Regeln besagen, dass bei Mehr- und Minderaufwendungen sowohl eine Rückerstattung als auch eine Nachzahlung anfallen kann. Für mich impliziert ein Pauschalpreis jedoch, dass alle Kosten in vollem Umfang vom GU übernommen werden. Wie seht ihr das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 HalloNicola, Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich über die Mehrkosten für den Wärmeverbundanschluss ärgern und sich fragen, wer dafür aufkommen muss. Ich hatte in der Vergangenheit ein ähnliches Problem und möchte Ihnen gerne meine Erfahrungen und mein Wissen dazu teilen. In unserem GU Vertrag wurde eine Aufstellung aller Mehr- und Minderaufwendungen gemacht, allerdings wurden die Mehrkosten nicht konkret benannt, ähnlich wie bei Ihnen. Nach Fertigstellung des Baus und Erhalten der Rechnung für den Wärmeverbundanschluss stellten wir fest, dass die Kosten um das Doppelte höher waren als im Vertrag genannt. Als wir beim GU nachfragten, wurde uns mitgeteilt, dass alle Mehrkosten pauschal im Vertrag aufgeführt worden seien und dass sie somit die Differenz nicht zahlen müssten. Das klang für uns erstmal plausibel, aber wir wollten sichergehen und haben uns an einen Anwalt gewandt. Unser Anwalt erklärte uns, dass eine Pauschalvereinbarung im Vertrag voraussetzt, dass der durchschnittliche Preis der angegebenen Mehr- und Minderaufwendungen gezahlt wird. In Ihrem Fall sollten die Gebühren für den Anschluss an das Wärmeverbundnetz jedoch konkret im Vertrag genannt worden sein. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der GU den vollen Betrag für den Wärmeverbundanschluss zahlen. Es ist also wichtig, dass im Vertrag alle Kostenpunkte konkret benannt und aufgeführt sind, um Missverständnisse oder unvorhergesehene Kosten zu vermeiden. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, einen Anwalt hinzuziehen, wenn Sie sich unsicher sind oder Ärger mit den Mehrkosten haben. Das ist möglicherweise mit Kosten verbunden, allerdings kann der Anwalt Ihnen helfen, das Geld für den Wärmeverbundanschluss nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Ein weiteres Beispiel dazu: Wir haben auch erfahren, dass es sinnvoll ist, bei Vertragsabschluss zu prüfen, welche Positionen möglicherweise weitere Kosten auslösen können. So können Sie bereits im Voraus verhandeln, wer diese Kosten übernimmt und wie diese abgerechnet werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Erfahrung und meinen Tipps weiterhelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hi Nicola, Ich kann verstehen, dass du verwirrt bist. Kürzlich gab es einen Rechtsstreit, bei dem festgestellt wurde, dass im Falle einer Pauschalvereinbarung für Mehr- und Minderaufwendungen der durchschnittliche Preis gezahlt werden muss. Allerdings gilt dies nur, wenn alle Kosten konkret im Vertrag aufgelistet werden. In deinem Fall scheint es so, als ob der GU die genauen Kosten für den Anschluss an das Wärmeverbundnetz nicht ermittelt hat. Ich denke, dass der GU in diesem Fall den vollen Betrag zahlen muss, auch wenn die Kosten höher sind als im Vertrag aufgeführt. Es könnte jedoch schwierig sein, dies durchzusetzen, da der GU behauptet, dass es den SIA-Regeln entspricht. Ich würde dir raten, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und die Kostenübernahme zu klären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Lieber Nicola, Ich stimme dir zu, dass der GU in diesem Fall die vollen Kosten tragen sollte, da die Gebühren für den Anschluss an das Wärmeverbundnetz im Vertrag nicht detailliert aufgelistet wurden. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Mehr- und Minderaufwendungen-Vertrag ein sehr komplexes Thema ist. Ich habe kürzlich gelesen, dass es Änderungen in der SIA-Norm gibt, die sich auf den Umfang der Pauschalvereinbarungen auswirken. Es ist möglich, dass der GU auf Basis der veralteten SIA-Regelung gehandelt hat. Ich würde dir empfehlen, den GU zu bitten, den Vertrag noch einmal anzuschauen und zu überprüfen, ob er den neuesten SIA-Konventionen entspricht. Wenn dies nicht der Fall ist, könnte dies dazu führen, dass der GU zur Übernahme aller Kosten verpflichtet ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...