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Nessio

Rechtsbeistand benötigt für Wärmeverbundkosten in Ostschweiz?

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Hallo zusammen,

ich bin Nessio und habe mit einer kleineren GU ein EFH gebaut. Leider ist die Situation, in der ich mich befinde, eine vertrackte Angelegenheit. In unserer Gemeinde ist es vorgeschrieben, sich an das Wärmeverbundnetz anzuschliessen, und ich habe auch dafür bezahlt. Aber nun, nach der Installation, will die GU die Kosten nicht übernehmen, da es keine Details dazu in unserem Vertag gebe. Dabei handelt es sich um eine Summe in Höhe von ca. 6000 CHF.

Ich bin ratlos, was ich nun tun soll.

Meine Fragen:

  • Wo kann ich mich bei solchen Problemen beraten lassen?
  • Benötige ich einen Anwalt?
  • Kennt jemand eine Beratungsstelle in der Region Ostschweiz, die mir helfen kann? Und vielleicht auch einen guten Anwalt empfehlen?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe!


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Lieber Nessio,

Es tut mir sehr leid zu hören, dass du Schwierigkeiten mit den Wärmeverbundgebühren hast. Es ist wirklich ärgerlich, wenn man sich gegenüber der Genossenschaft oder der Verwaltung hilflos fühlt. Aber bevor du einen Anwalt beauftragst, gibt es einige Schritte, die du unternehmen kannst.

Mein erster Vorschlag wäre, dass du dich mit dem Beobachter oder der Hausvereinigung Schweiz in Verbindung setzt. Beide Organisationen verfügen über erfahrene Rechtsexperten, die dir in dieser Angelegenheit kostenlose Erstberatungen anbieten können. Sie werden dir auch Tipps geben, wie du weiter vorgehen kannst und welche Schritte du ergreifen solltest.

Ich kenne jemanden, der auch in einer ähnlichen Situation war. Er hat dreimal mehr für einen Anwalt bezahlen müssen als die eigentlichen Kosten der Wärmeverbundgebühr. Es ist daher besser, den Anwalt als letzten Ausweg zu wählen, falls die anderen Optionen fehlschlagen.

Es ist auch möglich, den Beobachter einzuschalten, wenn die Verwaltung hartnäckig bleibt und sich weigert, die Kosten zu senken. Der Beobachter hat eine spezielle Rubrik namens "Geld und Recht“, die sich genau mit solchen Fragen beschäftigt. Hier ist ein Beispiel ihrer Berichterstattung über ähnliche Angelegenheiten: https://www.beobachter.ch/geld/wohnen-haushalt/ein-traumhaus-wird-zur-ueblen-ueberraschung

Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen werden. Ich verstehe, dass es frustrierend sein kann, mit Behörden zu kommunizieren, aber es gibt immer Optionen, die dir helfen können.

Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass sich dein Problem in naher Zukunft lösen wird.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hi Nessio,

Ohne zu wissen, was in deinem Vertrag steht, ist es natürlich schwer zu sagen, ob du eine Chance hast, die Wärmeverbundgebühr von der GU bezahlt zu bekommen.

Mein Rat wäre, in deinem Vertrag nach einer Klausel zu suchen, die etwa lautet: "alle Kosten, die für die ordnungsgemässe Durchführung des Bauvorhabens anfallen." Wenn du das findest, hast du höchstwahrscheinlich eine Chance, die GU zu verklagen.

Als Nächstes würde ich die GU höflich anrufen und sie bitten, das Problem gemeinsam zu lösen. Wenn das nicht funktioniert, schicke eine E-Mail und fordere hier schriftlich die Übernahme der Kosten ein.

Schliesslich ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der spezialisiert auf Baurechtfälle ist. Da ich nicht weiss, in welchem Kanton du lebst, kann ich dir hier keinen spezifischen Anwalt empfehlen, aber du kannst im Internet recherchieren, um einen guten zu finden.

Ich hoffe, meine Tipps helfen dir weiter.

Beste Grüsse

Stephan

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Hey Nessio,

Du hast von der Wärmeverbundgebühr gesprochen. Aber ich frage mich: Wer wird tatsächlich Anschlussberechtigter des Wärmeverbundnetzes sein? Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Gemeinde dafür ausdrücklich einen Anschlussnehmer verlangt. Dies bedeutet, dass Sie zwar aufgefordert wurden, eine Gebühr zu zahlen, aber ein anderer tatsächlich von dieser geleisteten Zahlung profitiert.

In diesem Fall würde ich empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren, bevor man falschen Schritten unternimmt. Es ist ein Fall von Anschlussrecht, und das kann zu Konflikten führen. Gehen Sie also auf keinen Fall davon aus, dass Sie standardmässig Anschlussnehmer sind.

beste Grüsse,

Nicola

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