nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo zusammen, Ich brauche dringend eure Meinungen zum Thema Kostenaufteilung beim Bau einer Privatstrasse. Der benachbarte Grundstücksbesitzer hat vor einem Jahr sein Grundstück bebaut und musste auch die Strasse erschliessen. Diese wurde jedoch bereits im Grundbuch als Gemeinschaftsstrasse für alle drei Grundstücke eingetragen. Wir besitzen nun 1/3 des Strassenbodens, haben allerdings keine Notwendigkeit daran, unser Haus kann von der Gemeindestrasse aus erreicht werden. Unsere Leitungen haben wir eigenständig gezogen und der Abwasserschacht ist der Einzige, den wir gemeinsam mit unserem Nachbarn nutzen. Wir haben keinen Platz, um Besuchern einen Parkplatz zu bieten, und es wird extrem selten vorkommen, dass wir die Strasse überhaupt nutzen müssen. Unser Nachbar fordert nun, dass wir uns finanziell an der Strasse beteiligen. Immerhin haben wir ein Drittel des Strassenbodens. Wir sehen das aber anders. Wir hätten die Strasse nicht gebraucht und die einzigen Kosten, die wir übernehmen würden, wären die Kosten für den mitgenutzten Abwasserschacht. Was denkt ihr darüber? Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Sehr geehrter Nicola, Ich möchte mich bezüglich der Kostenteilung für den Strassenboden an eurem Grundstück bei Ihnen melden. Ich kann verstehen, dass Sie wahrscheinlich nicht erfreut sind, dass Sie an den Kosten beteiligt werden müssen, obwohl Sie sich nichts haben zu schulden kommen lassen. Die Situation ist allerdings die, dass die Kostenaufteilung tatsächlich so verlaufen muss, wie es im Grundbuch eingetragen ist. Wenn also dort steht, dass Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, dann kann man davon nicht einfach abweichen. Das bedeutet, dass Sie in diesem Falle leider nicht um eine Kostenbeteiligung herumkommen. Ich weiss, dass sich das zunächst einmal ungerecht anfühlt, aber man muss bedenken, dass ihr 1/3 des Strassenbodens habt und diesen somit auch aktiv nutzt. Nehmen wir einmal folgendes Beispiel: Angenommen ihr Nachbar möchte sein Haus renovieren und benötigt dafür einen Baugerüst, so muss er dieses Gerüst auf eurem Grund aufbauen, da er sonst nicht an seine Fassade kommt. Auch seine Besucher parken vielleicht auf eurem Grundstück, wenn sie keinen anderen Parkplatz finden. Oder ihr Nachbar lässt seinen Müll auf eurem Grundstück entsorgen. Das sind nur einige wenige Beispiele dafür, dass Sie von der gemeinsamen Nutzung profitieren. Dennoch kann ich verstehen, dass Sie den Standpunkt vertreten, dass Sie nicht zur Kostenteilung verpflichtet sind. Leider ist die Sache in diesem Falle jedoch eindeutig: Da im Grundbuch eine Regelung zur Kostenbeteiligung vorgesehen ist, muss diese auch beachtet werden. Das bedeutet, dass ihr Nachbar das Recht hat, von Ihnen eine Kostenbeteiligung zu fordern. Natürlich können Sie mit ihm über den genauen Betrag sprechen, damit es für alle Beteiligten eine faire Lösung gibt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Nicola, Ich sehe das ähnlich wie Nessio. Wenn die Kostenbeteiligung im Grundbuch notiert ist, könnt ihr nichts dagegen tun. Ich kann aber verstehen, wenn ihr dich darüber ärgert. Immerhin habt ihr keine Verwendung für die Strasse und könnt sie auch nicht wirklich nutzen. Jemand anderes hätte sie aber gebraucht und ihr wärt an der Kostenbeteiligung beteiligt worden. Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo alle zusammen, Eine ähnliche Situation haben wir auch bei uns im Dorf. Dort wurde eine Privatstrasse erbaut und die Unterhaltungskosten wurden auf alle drei Grundstückseigentümer aufgeteilt sein, jedoch nicht die Kosten für den Bau der Strasse. Sollte es bei euch auch so sein, kann ich den Ärger von nicola_padinatos verstehen. Auf jeden Fall sollte es transparente und faire Regeln für die Kostenaufteilung geben. Eine mögliche Lösung wäre, dass unser Grundstücksbesitzer die Unterhaltungskosten übernimmt und die anderen beiden Eigentümer sich nach einer vereinbarten Frist an den Kosten für eine eventuelle Reparatur oder Sanierung beteiligen sollten. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...