FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo zusammen, ich bin im Begriff, in Zürich von der Stadt in die Agglomeration umzuziehen und werde erstmalig Wohneigentümersein. Ich weiss bereits, dass ich für das Jahr 2022 die Steuern noch in der Stadt Zürich bezahlen muss und dann ab 2023 in der neuen Gemeinde. Allerdings bin ich mir noch nicht sicher, wie ich meine teilfertige oder unbesetzte Wohnung in der Steuererklärung angeben soll. Kann mir da jemand helfen? Ich kaufte die Wohnung 2021, bekam aber erst kürzlich die Schlüsselübergabe, sodass die Wohnung noch nicht bewohnbar ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Normalerweise muss der Teilwert des Vermögensobjekts bei dieser Art von Wohnungen in die Vermögenserklärung einbezogen werden. Das bedeutet, dass der gesamte Wert der Wohnung angegeben werden muss, auch wenn sie durch ein Hypothekendarlehen finanziert wurde. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn die Wohnung noch im Bau ist und nicht bewohnbar ist, solltest du nur die bisher gezahlten Eigenmittel in deine Vermögenserklärung aufnehmen. In diesem Fall wird nur die Summe der Eigenmittel in deiner Steuererklärung angegeben. Ein Beispiel: Angenommen, du kaufst eine Wohnung für 700.000 CHF. Du hast 100.000 CHF als Eigenmittel bezahlt und die restlichen 600.000 CHF durch ein Hypothekendarlehen finanziert. Bei der Steuererklärung muss also der Gesamtwert der Wohnung von 700.000 CHF angegeben werden, aber nur die 100.000 CHF, die du aus eigener Tasche bezahlt hast, werden als Eigenmittel deklariert. Der Rest, der durch das Hypothekendarlehen finanziert wurde, muss separat angegeben werden. Im Falle einer Finanzierung durch ein Finanzinstitut müssen auch die bereits ausbezahlten Gelder in die Steuererklärung einbezogen werden. Wenn beispielsweise das Finanzinstitut 500.000 CHF an dich auszahlt, musst du diesen Betrag in deiner Steuererklärung angeben. Die Regelungen variieren je nach Land und Steuergesetz. Es ist wichtig, sich im Detail über die Vorgaben für die Vermögenserklärung in deinem Land oder deiner Region zu informieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei der Vermögenserklärung für eine Wohnung im Bau nur die bisher gezahlten Eigenmittel angegeben werden sollten. Im Falle einer Finanzierung durch ein Finanzinstitut müssen auch die bereits ausbezahlten Gelder in die Steuererklärung einbezogen werden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regeln und Vorgaben für deine Region zu überprüfen und entsprechend zu handeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Salü FWinkler, sobald du deinen Wohnsitz in die neue Gemeinde verlegt hast, solltest du deine Steuerdaten in die neue Gemeinde ändern. Obwohl deine Wohnung teilweise oder komplett unbewohnbar ist, hast du trotzdem das Recht, im Bau befindliche Wohnungen in der Vermögenssteuererklärung anzugeben. Wenn du das Geschäft auf die Beine stellst, kann dein Steueramt möglicherweise auf der Grundlage der Situation eine Änderung oder Anpassung der Einkommenssteuer erlauben. Wenn sie dies jedoch nicht zulassen, sollte der Wert deines Hauses, während es noch im Bau ist und/oder unmöbliert und unbelegt, unter dem Durchschnittswert der gleichen Hausart und Grösse sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Es ist auch zu erwähnen, dass du, FWinkler, wenn du in der neuen Gemeinde bist, möglicherweise in der Lage bist, von einigen Steuervergünstigungen für umweltfreundliche Sanierungen zu profitieren. Die Schweiz ist weltweit bekannt für ihre ökologischen Bemühungen und viele Gemeinden bieten Stuersubventionen für Investitionen in erneuerbare Ressourcen oder Isolierungen. Ich würde empfehlen, dass du dich über mögliche Rabatte und Steuervergünstigungen direkt bei deiner neuen Gemeinde oder auch bei einer lokalen Steuerberatung informierst, sobald du eingezogen bist. Glückwunsch zum Kauf deiner neuen Wohnung und viel Glück bei deinem Umzug! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...