Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Zusammen, ich habe eine Frage in Bezug auf die Steuern im Kanton Bern. Wir haben unsere Eigentumswohnung am 30. Juni 2021 verkauft und müssen laut meinen Recherchen die Eigentumswohnung zu 50 % versteuern. Ende 2021 haben wir ein Bauland mit einem schlüsselfertigen Haus erworben. Momentan wird das Haus noch gebaut. Der Spatenstich fand am 01.12.2021 statt und wir hoffen im Juli 2022 einzuziehen. Heute habe ich ein Schreiben mit der amtlichen Bewertung erhalten, das seit dem 06.02.2012 gültig ist. Meine Frage ist jetzt, ob wir das Land, das noch nicht bebaut ist, bereits versteuern müssen und falls ja, zu welchem Prozent? Ich danke Euch im Voraus für Eure Unterstützung. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Lieber Nessio, Ich freue mich, dass Du mich um Rat fragst. Gas Grundstück ist eine gute Investition, und ich werde Dir gerne einige Informationen geben, die Dir helfen sollen, es besser zu verstehen. In der Schweiz gibt es Bestimmungen darüber, wie Grundstücke besteuert werden. Bezüglich des Grundstücks mit dem noch nicht fertiggestellten Haus gilt der Grundsatz, dass das Grundstück vom Zeitpunkt des Kaufs bis zur Fertigstellung steuerfrei bleibt. Wenn Ihr Euer Wohnhaus im Juli 2022 bezieht, bleibt es das ganze Jahr 2022 über steuerfrei. Das bedeutet, dass Ihr keine Steuern für das Land bezahlen müsst, auf dem sich Euer Haus befindet. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Ihr das Haus innerhalb von zwei Jahren wieder verkaufen wollt, wird das Grundstück wieder besteuert. Dies liegt daran, dass es in diesem Fall nicht als Wohnhaus gilt, sondern als Investment. Wenn Ihr das Haus als Euer Hauptwohnsitz nutzt, bedeutet das jedoch, dass Ihr das Grundstück nicht besteuern müsst. Nun zu den Kosten. Nehmen wir an, die tatsächlichen Kosten Eures Hauses betragen CHF 750.000 und Eure gemeinsteuerliche Belastung liegt bei 2 Promille. Dann müsstet Ihr CHF 1.500 an Steuern zahlen. Diese Steuer ist eine Gemeindesteuer, die an Eure Gemeinde gezahlt wird. Die Höhe der Steuer hängt von der Grösse und Lage Eures Grundstücks ab, und die Gemeinde legt den Steuersatz fest. Es ist natürlich auch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Kosten für den Bau des Hauses selbst zusätzlich zu den Steuern kommen werden. Diese Kosten hängen von vielen Faktoren ab, darunter die Grösse des Hauses, die Materialien, die verwendet werden, und die Arbeitskosten. Es ist wichtig, genau zu überlegen, wie viel Ihr ausgeben wollt, bevor Ihr mit dem Bau beginnt, um sicherzustellen, dass Ihr nicht mehr ausgeben werdet, als Ihr Euch leisten könnt. Ich hoffe, diese Informationen haben Dir geholfen, mehr darüber zu erfahren, wie Grundstücke und Steuern in der Schweiz funktionieren. Wenn Du weitere Fragen hast, stehe ich Dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Nessio, Ich kann Dir auch weiterhelfen. Das Grundstück muss erst dann versteuert werden, wenn das Haus steht. Du musst das Grundstück nicht "nicht überbaut" versteuern. Habe kürzlich auch ein Haus gekauft und mich direkt bei der Steuerbehörde informiert. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hey Nessio, Ich glaube, ich kann eine Antwort auf deine Frage bezüglich eines teilweisen Verkaufs der Eigentumswohnung geben. Normalerweise kann das steuerpflichtige Ergebnis zwischen 30% und 50% des Verkaufserlöses liegen. Wenn Du zum Beispiel ein Haus für CHF 1'000'000 verkaufst und Dein steuerpflichtiges Einkommen für dieses Jahr CHF 150'000 beträgt, wärst Du bereit 30% des Verkaufserlöses zu versteuern. Dies wären CHF 300'000, womit Du auf CHF 450'000 steuerpflichtiges Einkommen für 2021 kommst. Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Freundliche Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...