nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Ich habe eine Frage bezüglich Steuererklärung für eine Liegenschaft in einem anderen Kanton. Ich habe im letzten Jahr mit dem Bau eines Eigenheims in Solothurn begonnen, obwohl ich dort nicht wohne, sondern im Aargau. Ich habe das Grundstück vor Baubeginn gekauft und fühle mich nun von der Steuerbehörde im Stich gelassen. Mir wurde bereits eine Steuererklärung vom Kanton Solothurn zugeschickt. Ich weiss allerdings nicht, welche Informationen ich genau angeben muss. Kann mir jemand helfen? Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Vielen Dank für Ihre Anfrage, Stephan. Wenn Sie ein Grundstück in Solothurn besitzen, müssen Sie Ihre Steuererklärung beim Solothurner Steueramt einreichen. Da das Grundstück in diesem Kanton liegt, ist es wichtig, dass Sie Ihre Steuern an die zuständige Stelle abführen. Im Aargau müssen Sie auch angeben, dass Sie ein Grundstück besitzen. Das liegt daran, dass das Schweizer Steuersystem nach dem Wohnsitzprinzip organisiert ist. Das Wohnsitzprinzip besagt, dass man alle Einkommen, Vermögenswerte und Schulden im Heimatkanton angeben muss. Das bedeutet, dass auch ausserkantonale Grundstücke erfasst werden müssen, wenn man in diesem Kanton wohnhaft ist. Ein Beispiel kann dies verdeutlichen. Wenn Sie ein Grundstück in Solothurn besitzen, aber im Kanton Aarau wohnen, müssen Sie das Grundstück in ihrer Steuererklärung im Kanton Aargau angeben. Dies liegt daran, dass das Wohnsitzprinzip vorschreibt, dass man seine Steuern am Ort des Wohnsitzes abführt und nicht am Ort des Grundstücks. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Nichtangabe von Vermögenswerten oder Einkommen im Heimatkanton zu Problemen führen kann. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Nachzahlung von Steuern, Strafen und Zinsen führen. Zusammenfassend können wir sagen, dass Sie Ihre Steuererklärung immer im Heimatkanton abgeben müssen, unabhängig davon, wo Ihre Vermögenswerte oder Grundstücke liegen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an das zuständige Steueramt zu wenden und sich beraten zu lassen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Freundliche Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Nicola, ich habe das gleiche Problem. Allerdings habe ich herausgefunden, dass die Steuergesetze von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Am besten wendest du dich an einen Steuerberater, um keine Fehler zu machen und eine Strafe zu vermeiden. Viel Erfolg und liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Ich denke auch, dass es schwierig sein kann, sich im Dschungel der verschiedenen Regelungen der Kantone zurechtzufinden. Eine Möglichkeit wäre, beim Aargauer Steueramt nachzufragen, ob es hier eine Art Steuererleichterung für diejenigen gibt, die im gleichen Jahr ein neues Haus in einem anderen Kanton bauen. Vielleicht können sie dir helfen, ein solches Problem zu lösen, ohne dass es später finanzielle Probleme gibt. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...