Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Guten Tag zusammen, Ich habe eine Frage bezüglich meines Fuss- und Fahrwegrechts. Unser Grundstück ist nur über unseren Nachbarn erreichbar. Im Grundbuch ist vermerkt, dass es sich hierbei um ein Fuss- und Fahrwegrecht zu Gunsten unserer Parzelle handelt. Die letzten 5 Meter des Weges sind jedoch nicht asphaltiert, sondern führen über eine Wiese. Hier stellt sich mir nun die Frage, ob ich verpflichtet bin, diese 5 Meter auf meine Kosten zu befestigen. Mein Nachbar wird diesen Teil des Weges wahrscheinlich nicht nutzen. Ich frage mich zudem, ob ich den Belag des Weges frei wählen kann oder ob mir der Eigentümer der Parzelle Vorgaben machen kann. Zu meinem Verständnis: Unser Nachbar hat auf seiner Parzelle seit 15 Jahren gebaut. Wir haben vor kurzem eine angrenzende unbebaute Parzelle erworben und das Wegrecht zu unseren Gunsten im Rahmen des Kaufvertrags erworben. Ohne den bestehenden Weg wäre unsere Parzelle nicht erschlossen worden. Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe. Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Lieber Nessio, wie wir bereits besprochen haben, möchtest du gerne den Fuss- und Fahrweg auf deiner Wiese erneuern. Ich werde dir in diesem Schreiben erklären, welche Pflichten und Verantwortungen du als Eigentümer des Grundstücks dabei hast. Gemäss dem Gesetz über das Eigentum an Grundstücken (EGG) bist du als Eigentümer des Grundstücks, welches das Fuss- und Fahrwegsrecht zugunsten des anderen Grundstücks beinhaltet, verpflichtet die Kosten für die Herstellung, Erhaltung und Erneuerung des Weges zu tragen. Das bedeutet, dass du für die Erneuerung des Weges aufkommen musst. Was den Belag des Weges betrifft, so gibt es gewisse Vorgaben zu beachten. Gemäss Art. 10a des eidgenössischen Raumordnungsgesetzes (RPG) muss der Belag des Weges dem vorgesehenen Zweck entsprechen, aber auch den schutzwürdigen Interessen des Landschafts- und Ortsbildes gerecht werden. Das heisst, du musst nicht nur auf die Funktionalität des Weges achten, sondern auch darauf, dass er sich harmonisch in die Landschaft einfügt. Je nach Standort und Umgebung können dabei unterschiedliche Beläge in Frage kommen. Zum Beispiel kann ein Asphaltbelag in einer urbanen Umgebung angemessen sein, während auf dem Land ein Schotter- oder Kiesweg besser passt. In der Regel kann der Eigentümer des anderen Grundstücks keine spezifischen Vorgaben bezüglich des Belags machen. Es ist jedoch zu empfehlen, sich mit dem Nachbarn abzusprechen, um eventuelle Unstimmigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du als Eigentümer des Grundstücks, welches das Fuss- und Fahrwegsrecht beinhaltet, für die Erneuerung des Weges aufkommen musst. Dabei ist darauf zu achten, dass der Belag des Weges nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch passend ist. Es ist ratsam, sich mit dem Nachbarn abzusprechen, um eventuelle Probleme zu vermeiden. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen helfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Nessio, FWinkler hat im Wesentlichen schon alles gesagt. Falls Du Unterstützung beim Ausbau des Weges benötigst, würde ich Dir empfehlen, ein Angebot bei einem Bauunternehmen einzuholen. Am besten eignet sich ein Unternehmen aus der Umgebung, da die Preise in manchen Regionen stark variieren können. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Liebe Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo zusammen, Zusätzlich zu den bereits erwähnten Punkten würde ich auch klären, ob es eine Vereinbarung gibt, wer für die Instandhaltung des bestehenden Wegs zuständig ist. Wenn der Weg ausschliesslich für die Nutzung Deines Grundstücks bestimmt ist, solltest Du den Unterhalt übernehmen. Wenn jedoch auch andere Person das Recht haben, den Weg zu benutzen, sollten die Kosten aufgeteilt werden. Ich habe bereits Fälle erlebt, wo unklare Verantwortlichkeiten für den Unterhalt des gemeinsamen Wegs zu unnötigen Unstimmigkeiten und Kosten führten. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...