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Nessio

Hauskauf: Gemeinsame Parzelle oder Wegerecht?

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Hallo zusammen,

Ich stehe vor einer Entscheidung beim Hauskauf:

Zwei Parzellen, A und B, müssen gemeinsam erworben werden, aber ich möchte nur Parzelle A kaufen. Es ist geplant, dass über Parzelle A ein Weg für Parzelle B verläuft, welcher nur für Fahrräder und Fussgänger genutzt wird. Ich habe selbst also kaum Vorteile von diesem Weg. Nun bin ich mir unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Folgende Optionen sehe ich:

  • Ich könnte mich für ein Wegerecht entscheiden, welches Pflichten für die Eigentümer von Parzelle B enthält, den Weg zu bauen und zu unterhalten.
  • Oder ich könnte den Weg in eine eigene Parzelle ausscheiden, welche dann gemeinsam von den Besitzern von Parzelle A und B erworben wird.

Folgende Bedingungen sind für mich wichtig:

  • Ich möchte nicht für den Bau und Unterhalt des Weges zahlen müssen.
  • Ich möchte nicht für Unfälle auf dem Weg haftbar gemacht werden.

Welche Option eignet sich am besten, um diese Bedingungen zu erfüllen?

Liebe Grüsse,

Nessio

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Lieber Nessio,

Ich kann deine Bedenken bezüglich des Weges, der Parzellen A und B miteinander verbindet, absolut verstehen. In einer ähnlichen Situation habe ich mich für das Wegerecht entschieden und kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es eine gute Option sein kann.

Was genau bedeutet das Wegerecht? Hierbei handelt es sich um ein verankertes Recht im Grundbuch, bei dem Parzelle B verpflichtet ist, den Weg zu bauen und zu unterhalten, während du trotzdem das Recht hast, ihn zu nutzen. Das bedeutet, dass du keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf den Weg hast, aber dennoch das Recht hast, ihn zu benutzen, was besonders in Situationen wie deiner von Vorteil sein kann.

Ich selbst habe mich für diese Option entschieden und konnte dadurch viel Stress und Geld sparen. Denn anders als bei der Parzelleneinigung, bei der du die Hälfte des Weges besitzen und unterhalten müsstest, hast du hier keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Weg.

Um jedoch auch rechtlich abgesichert zu sein, solltest du unbedingt das Wegerecht im Grundbuch verankern lassen. Das stellt sicher, dass das Wegerecht auch im Falle eines Eigentümerwechsels bestehen bleibt und du das Recht hast, den Weg zu nutzen.

Sollte Parzelle B in Zukunft irgendwann den Weg nicht mehr nutzen, hast du wahrscheinlich die Möglichkeit, das Wegerecht zu widerrufen. Aber das würde im Moment nur Spekulation sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Als Alternative könntest du auch die Parzelleneinigung als Kompromiss wählen. Hierbei habt ihr beide gleiche Rechte und Pflichten bezüglich des Weges. Allerdings müsstest du weiterhin die Hälfte des Weges besitzen und unterhalten, was in deinem Fall unnötig oder sogar belastend sein könnte.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung.

Viele Grüsse,

Nicola

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Hallo Nessio,

Ich würde dir empfehlen, den Weg in eine separate gemeinsame Parzelle auszuscheiden, sodass jeder Eigentümer einen Anteil an der Parzelle besitzt. Obwohl die erste Option, das Wegerecht, eine praktischere Wahl zu sein scheint, haben wir in unserem Fall Probleme mit einem benachbarten Eigentümer gehabt, der den Weg einfach überbaut hat. Da wir das Wegerecht nur mündlich vereinbart hatten und es im Grundbuch nicht eingetragen war, hatten wir keine rechtlichen Chancen, dagegen vorzugehen. Wenn du den Weg besitzt, bist du besser gegen solche Probleme abgesichert.

Grüsse,

Stephan

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Hallo Nessio,

Ich habe eine ähnliche Erfahrung wie Stephan gemacht, als ich mich für ein Wegerecht entschieden hatte. In meinem Fall wurde der Weg von Parzelle B gar nicht genutzt, weswegen er trotzdem von Parzelle A aus überquert wurde. Der Weg war nicht sehr breit und es gab keine klaren Grenzen, weshalb es oft zu Streitigkeiten kam. Aus diesem Grund würde ich empfehlen, eine klare Markierung des Weges festzulegen, wenn du dich für das Wegerecht entscheidest. Überlege auch, ob der Weg wirklich notwendig ist; wenn du ihn eh nur selten nutzen wirst, wäre es besser, wenn die Eigentümer von Parzelle B einen anderen Zugangweg finden würden.

Beste Grüsse,

FWinkler

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