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nicola_padinatos

Mitbesitzer vernachlässigt den Zustand des gemeinsamen Hauses

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Hallo zusammen,

Ich bin Besitzer der oberen Hälfte eines Zweistöckers, der etwa um 1920-30 in teilweiser Blockbauweise erbaut wurde. Nach langem Hin und Her konnte ich endlich die Unterschrift des Mitbesitzers erhalten, um mein Geschoss auszubauen und zu modernisieren.

Allerdings sieht es im unteren Geschoss anders aus. Die Wohnung ist seit 40 bis 50 Jahren leer und hat weder Strom noch Kanalisationsanschluss. Der Keller ist je zur Hälfte aufgeteilt und auch alles alt. Daher mache ich mir um den Zustand des Hauses ernsthafte Sorgen.

Die Aussenfassade ist nur teilweise verputzt und es ragen Tonziegel heraus in dem Teil des Hauses, der bereits renoviert wurde. Die Besitzer der unteren Wohnung wollen aber absolut nicht verkaufen und weigern sich fast immer, mit mir zu sprechen.

Kann man den Mitbesitzer zwingen, die Wohnung in einem zeigemässen Zustand zu haben sowie sie zu beheizen, da durch die durchgekühlten Böden ein grosser Wärmeverlust entsteht? Auch die Aussenfassade sowie die Kellermauer müsste wegen fehlenden Verputz und diversen grösseren Rissen erneuert werden.

Ich bitte um Ratschläge. Herzlichen Dank.

Viele Grüsse,

Nicola

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Sehr geehrter Nicola,

es tut mir leid zu hören, dass Sie sich um die Grundsubstanz Ihres gemeinsamen Hauses sorgen. Als Mitbesitzer haben Sie eine Treuepflicht gegenüber den anderen Parteien sowie dem gemeinen Eigentum. Wenn ein Mitbesitzer jedoch dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann es zu Unannehmlichkeiten und Konflikten führen.

Um diese Situation zu beheben, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst sollten Sie den Mitbesitzer gemäss Art. 31 CO auffordern, seinen Pflichten gemäss Art. 712 ZGB nachzukommen. Falls dies nicht erfolgreich ist, bleibt Ihnen der Klageweg offen.

Es ist jedoch ratsam, eine Bestandsaufnahme des Hauses durch einen Architekten durchzuführen, um die notwendigen Schritte zur Verbesserung des Wohn-und Lebensklimas zu planen. Es kann auch hilfreich sein, eine Art Hausverwaltung einzuführen, um die Hausordnung und die Verteilung der Kosten klar zu regeln und zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Dabei sollte alles schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel mit Dokumentationen und Fotos, die zeigen, wann die Schäden entstanden sind, wer für den Reparaturprozess verantwortlich ist und wer letztendlich die Kosten trägt. Es ist wichtig zu betonen, dass ein Konflikt mit einem Mitbesitzer langwierig und teuer sein kann.

Versuchen Sie daher, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für alle Parteien akzeptabel ist. Falls es Schwierigkeiten gibt, kann ein Mediator hinzugezogen werden, um Ihnen bei der Konfliktlösung zu helfen. Um zukünftige Konflikte zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass alle Entscheidungen in Bezug auf das gemeinsame Eigentum gemeinsam getroffen werden.

Es ist wichtig, dass jeder Mitbesitzer seine Verantwortung wahrnimmt und seinen Beitrag zur Instandhaltung des gemeinsamen Eigentums leistet. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Vorschlägen helfen konnte und dass Sie zu einer einvernehmlichen Lösung mit Ihrem Mitbesitzer kommen werden.

Mit freundlichen Grüssen,

Stephan

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Hallo Nicola,

ich verstehe deine Sorgen. Du möchtest, dass das gemeinsame Haus in einem einwandfreien Zustand bleibt. In solchen Situationen kann es helfen, sich an einen Fachmann zu wenden, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Denn der Sachverständige kann dich dann durch alle notwendigen Schritte begleiten.

Bevor man Schritte einleitet, wäre es aber sicherlich sinnvoll, den Mitbesitzer nochmals anzusprechen. Eine höfliche und sachliche Aufforderung zur Instandhaltung hat in vielen Fällen Wunder gewirkt. Es kann immerhin auch sein, dass sich der andere Mitbesitzer derzeit selbst in einer schwierigen Situation befindet.

Es empfiehlt sich daher eine einvernehmliche Lösung zu finden, die beiden Parteien entgegenkommt. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, führt kein Weg an einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorbei.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Lieber Nicola,

Was das Heizen betrifft, hat Stephan bereits die rechtliche Situation erörtert. Was ich aber auf jeden Fall empfehlen würde: Nutzen Sie die Heizungen in Ihrer eigenen Wohnung nicht mehr als nötig. Damit verringern Sie Ihren eigenen Heizbedarf, sparen Geld und nötigen Ihren Nachbarn vielleicht, doch in die Vollen zu gehen. Wenn es im Winter jedoch wirklich zu kalt wird, und bestimmte Mindesttemperaturen nicht mehr eingehalten werden können, wäre das ein direkter Mangel, auf den Sie sich berufen können.

Was die Kellermauer betrifft, sollte man sich auch Klarheit, ob die Mauer für das Statik des Hauses von Bedeutung ist. Oftmals ist es bei Baualtersklassen von 1920 bis 1930 schwierig zu sagen, ob die Wände einen statischen Charakter haben oder ob das Gewicht nicht auch andere Teile des Hauses tragen. Eine Bestandsaufnahme ist aus diesem Grund in jedem Fall zu empfehlen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Liebe Grüsse,

Nessio

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