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FWinkler

Rechtliche Schritte nach bezahlter Anzahlung ohne Reservationsvereinbarung?

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Hier sind die Tatsachen: Ich war an einem Haus interessiert, das vom Makler auf 100 m² geschätzt wurde. Nachdem ich es besichtigt hatte, habe ich es noch zweimal besucht, um es auszumessen und zu sehen, ob es möglich wäre, es zu vergrössern. Das Grundbuchamt zeigte jedoch, dass das Haus nur 60 m² gross war. Wir haben die Reservationsvereinbarung nicht unterschrieben, aber eine Anzahlung von 15.000 CHF geleistet, was die Bank verlangt hat.

Wir haben sofort abgesagt, als wir bemerkten, dass das Haus kleiner war als erwartet, aber das Geld war bereits einbezahlt. Der Makler wollte 4320 CHF von den 15.000 CHF haben, behauptend, dass dies die Stornogebühren seien, obwohl wir keine Reservationsvereinbarung unterschrieben hatten. Wir gaben ihm eine Frist bis zum 9. Dezember 2011, aber es kam keine Antwort. Ich denke, dass er uns getäuscht hat und ich frage mich, was ich rechtlich tun könnte. Ich bin von einem Entwurf des Grundbuchamtes in Höhe von 217 CHF und von 283 CHF, die ihm für die dreimalige Besichtigung des Hauses und den Zeitaufwand gezahlt werden sollten, bereit.

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Hey FWinkler,

Es ist verständlich, dass manchmal unvorhergesehene Ereignisse auftreten können und man gezwungen ist, eine bereits getätigte Buchung zu stornieren. Das Stornieren einer Buchung kann jedoch rechtlich kompliziert sein, insbesondere wenn Dritte involviert sind, wie in deinem Fall ein Makler.

Wenn du kein Papier unterschrieben hast, das die Stornogebühren regelt, ist der Makler nicht berechtigt, diese zu erheben. Ein solches Papier könnte beispielsweise ein Stornierungsvertrag sein, den du vor der Buchung unterschrieben hast, oder ein Vertrag mit dem Makler, in dem die Stornierungsbedingungen festgelegt wurden. Ohne eine solche Vereinbarung kann der Makler keine Stornogebühren erheben.

Wenn der Makler dennoch versucht, Stornogebühren zu erheben, kann das als irreführende Handlung angesehen werden und damit als unrechtmässig. Das bedeutet, dass der Makler gegen Gesetze zum Schutz von Verbrauchern verstösst. In diesem Fall könntest du eine Klage gegen den Makler einreichen oder eine Verbraucherbeschwerde einreichen.

Dies kann jedoch ein riskanter und teurer Weg sein, rechtliche Schritte zu unternehmen. Daher ist es ratsam, zunächst einen Anwalt zu konsultieren, der in diesem Bereich erfahren ist. Ein Anwalt kann dir genau sagen, welche rechtlichen Schritte du unternehmen kannst und welche Risiken mit diesen Schritten verbunden sind.

Hier sind einige Beispiele dafür, welche Details du berücksichtigen solltest, bevor du rechtliche Schritte unternimmst:

  • Überprüfe den Vertrag, den du mit dem Makler unterschrieben hast, insbesondere in Bezug auf die Stornierungsbedingungen und Stornogebühren.
  • Überprüfe, ob der Makler dir eine schriftliche Benachrichtigung über die Stornogebühren gegeben hat, bevor du die Buchung vorgenommen hast.
  • Überprüfe, ob der Makler dir eine schriftliche Benachrichtigung über die Stornogebühren gegeben hat, nachdem du die Buchung vorgenommen hast und bevor du die Buchung storniert hast.
  • Überprüfe, ob der Makler versucht hat, die Stornogebühren von deiner Kreditkarte oder Bankkonto einzuziehen, ohne dass du vorher zugestimmt hast.
  • Überprüfe, ob der Makler seine Stornierungsbedingungen und Stornogebühren auf seiner Website oder in anderen Werbematerialien klar und deutlich angegeben hat.

Indem du diese Details berücksichtigst und einen Anwalt konsultierst, kannst du sicherstellen, dass du gut vorbereitet bist, falls du rechtliche Schritte unternehmen musst.

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Hi FWinkler,

Das klingt sehr nervenaufreibend. Ich habe eine ähnliche Situation erlebt, bei der ich eine Anzahlung geleistet habe, aber später feststellte, dass der Immobilienmakler die Wohnfläche falsch dargestellt hatte. Glücklicherweise konnte ich das Geld zurückbekommen.

Ich würde dir raten, das Gespräch mit dem Makler fortzusetzen und nach einer vernünftigen Lösung zu suchen, mit der beide Parteien einverstanden sind. Wenn er weiterhin darauf besteht, dass du die Stornogebühren zahlen musst, solltest du einen Anwalt einschalten. Informiere dich aber vorher, ob es in deiner Gegend kostenlose Rechtsberatung gibt. Alles Gute!

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Hallo FWinkler,

Es klingt so, als ob du ein hausbesichtigungs-routineprozedurprofi bist! Wie bist du bei der Hausbesichtigung vorgegangen?

Nur zur Information: Wenn du das nächste Mal ein Haus besichtigen gehst, achte darauf, dass die Besichtigung an einem klaren Tag stattfindet, damit du die Umgebung des Hauses besser sehen kannst. Gehe auch nach der Besichtigung in die Nachbarschaft und frage die Nachbarn, wie es ist, in diesem Gebiet zu wohnen. So bekommst du ein klareres Bild davon, ob du das Haus wirklich kaufen möchtest.

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