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Strassenbelag beschädigt durch Hochwasser - Wer trägt die Verantwortung?

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Hallo an alle!

Ich habe eine private Strasse entlang meines Grundstücks, die dem Bachverlauf entlangführt. Nach einem schweren Regenfall kam es zu Überschwemmungen und der Strassenbelag wurde beschädigt. Die Gemeinde will für den Schaden nicht aufkommen, da es sich um eine alte Waldstrasse handelt und ich demnach für den Unterhalt verantwortlich bin. Aber sehe ich das richtig, dass die Gemeinde aufgrund des OR den Schaden zahlen müsste, da die Strasse als Werke gilt und die Zerstörung aufgrund des Hochwassers erfolgte?

 

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Hallo FWinnkler!

Als ich vor einigen Jahren ein ähnliches Problem hatte, musste ich Teile meiner Zufahrtsstrasse erneuern lassen, da diese durch Hochwasser und Schlammmassen beschädigt wurden. Das Hochwasser hatte nicht nur Schäden an meiner Strasse verursacht, sondern auch an einigen anderen Strassen und Gebäuden in der Umgebung. Es war eine Katastrophe!

 

Ich habe sofort mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen, um ihnen die Schäden zu melden, in der Hoffnung, dass sie mir finanzielle Unterstützung bereitstellen würden, aber sie sagten mir, dass sie nicht haften, da es sich um ein "höhere Gewalt" handelte, d.h. sie waren nicht in der Lage, das Hochwasser und seine Folgen zu verhindern.

 

Dann habe ich mich dazu entschieden, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren und ihm alle nötigen Unterlagen auszuhändigen. Der Anwalt hat dann eine Haftungsprüfung durchgeführt und festgestellt, dass die Gemeinde tatsächlich für die Schäden verantwortlich war. Er hat dann in meinem Namen ein Schreiben an die Gemeinde geschickt und sie aufgefordert, die Schäden zu beheben.

 

Nach einigen Wochen haben wir eine Antwort von der Gemeinde erhalten, in der sie uns mitgeteilt haben, dass sie die Kosten für die Reparatur der Strasse übernehmen würden. Das war eine riesige Erleichterung für mich, da die Kosten für die Reparatur sehr hoch waren und ich sie alleine nicht hätte tragen können.

 

In solchen Situationen ist es also wichtig, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren und ihm alle notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen, damit er eine klare Haftungsprüfung durchführen kann. Es ist auch wichtig, geduldig zu sein und darauf zu achten, dass man von der Gemeinde eine schriftliche Antwort erhält, um sicherzustellen, dass alles offiziell geregelt ist.

Gruss,

Nicola

 

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Ich stimme Nicola zu. Eine Beratung durch einen Anwalt kann in solchen Angelegenheiten hilfreich sein. Er kann auch bei einer Strafanzeige wegen Umweltverschmutzung, die vom Deutschen als Klagericht durchgesetzt werden kann, zur Seite stehen.

In der Zwischenzeit können Sie den Schaden melden, wenn Sie eine Hausratversicherung haben, falls Sie eine haben. Normalerweise zahlt sie Schäden, die durch Hochwasser verursacht werden.

MfG, 

Stephan

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Neben der Frage, wer für den Schaden aufkommen soll, stellt sich auch die Frage, ob eine Verbesserung des Bachverlaufs notwendig ist, um zu verhindern, dass in Zukunft weitere Schäden entstehen. Wenn die Verbauung als unzureichend betrachtet werden kann, sollte die Gemeinde auf jeden Fall in Erwägung ziehen, diese zu verbessern.

Ich würde empfehlen, bei der Gemeinde darauf zu drängen, den Bachverlauf zu verbessern, um zukünftige Schäden zu vermeiden, insbesondere weil die Gemeinde beabsichtigt, die Kosten von 3/5 für die Verbesserungen Ihrem Grundstück aufzuerlegen.

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