Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo zusammen, Ich befinde mich mitten in der Baueingabephase für mein EFH im Aargau und habe kürzlich eine Nachricht von der Gemeinde erhalten, dass das Projekt nicht bewilligungsfähig sei. Ich baue am Hang, habe eine Strassenzufahrt auf der Talseite, eine Doppelgarage im Keller, zwei Wohngeschosse und einen Estrich (nicht bewohnbar). Die Gründe für die Ablehnung sind folgende: Das Haus ist zu hoch gemessen an der tiefsten Ecke gestaltetes Gelände (8.65m statt 7.22m). Das Haus hätte 3 Vollgeschosse anstatt erlaubterweise 2, da das Untergeschoss mehr als 2 Drittel abgegraben wird (es sind aber <30%). Ich werde morgen mit dem Präsidenten der Baukommission sprechen und hoffe auf eine Lösung. Ich möchte keine Beschwerde beim Kanton einreichen und es mir nicht von Anfang an mit der Gemeinde verscherzen. Was soll ich tun, falls es keine Einigung gibt? Wie endgültig ist die Feststellung der Baukommission? Kann noch mit neuen, anderen Gründen die Bewilligung verweigert werden? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Stephan, Es ist von grosser Bedeutung, dass du dich vor Baubeginn mit der örtlichen Bauverordnung auseinandersetzt. Dabei solltest du sicherstellen, dass du die Vorschriften deines Kantons und deiner Gemeinde genau kennst. Es empfiehlt sich zudem, einen anderen Architekten zu konsultieren, der mit den örtlichen Gesetzen vertraut ist. Wenn dein Haus zu hoch ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Höhe des Gebäudes zu reduzieren, ohne das Gesamtkonzept zu beeinträchtigen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Dachflächenmass zu verringern. Eine andere Möglichkeit ist, das zweite Stockwerk anders zu nutzen oder gar wegzulassen, um die Höhe des Gebäudes zu reduzieren und die zulässige Anzahl der Geschosse nicht zu überschreiten. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die Funktionalität des Hauses nicht beeinträchtigt wird. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen sich Menschen nicht an die Vorschriften der Bauverordnung gehalten haben und dadurch Probleme bekommen haben. So hatte ich auch einmal ein ähnliches Problem mit einem Bauunternehmen, das eine zu hohe Gartenmauer errichtet hatte und von der Gemeinde stillgelegt wurde. Die Mauer musste letztlich auf eigene Kosten abgerissen und neu im Einklang mit den Vorschriften errichtet werden. Es ist wichtig, dass du dich an die Vorschriften hältst, um negative Konsequenzen und möglicherweise auch hohe Kosten zu vermeiden. Viel Erfolg bei deinem Gespräch mit dem Präsidenten der Baukommission. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hey Stephan, Vielleicht kannst du mit dem Architekten zusammen einige Anpassungen am Plan vornehmen und die Änderungen erneut einreichen. So können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und angesprochen werden. Alternativ könntest du eine Vorbesprechung mit der zuständigen Baukommission beantragen, um deine Pläne vorab abzustimmen. Viel Erfolg! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Stephan, Ich habe kürzlich von einem gebauten Holzhaus gehört, das die Vorschriften Ihrer Gemeinde erfüllt. Vielleicht können Sie sich informieren, wie diese Art von Haus in Ihrem Kanton reguliert ist? Meiner Meinung nach ist es wichtig, auf nachhaltiges Bauen und vernünftige Nutzung der Ressourcen zu achten. Ein Haus aus Holz kann eine tolle Option sein. Alles Gute bei Ihrem Projekt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...