Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo zusammen, ich habe ein schlüsselfertiges Haus von einer Privatperson gekauft und bin bei der Schlussabrechnung auf unerwartete Mehrkosten gestossen, die ich nicht erwartet hatte. Darunter befindet sich auch ein GU-Honorar, das nicht im Kaufvertrag enthalten war. Ich frage mich jetzt: Kann der Verkäufer mir jegliche (Fantasie)-Kosten in Rechnung stellen? Was kann ich in einer solchen Situation tun? Ich denke zunächst an ein freundliches Gespräch, aber ich bin nicht sicher, ob das ausreichend ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Nessio, es tut mir leid zu hören, dass du beim Kauf deines Hauses unerwartete Mehrkosten hattest. Das kann eine sehr unangenehme Überraschung sein und ein grosses Loch in deine Finanzen reissen. Es ist verständlich, dass du besorgt bist, ob der Verkäufer dir weitere Kosten in Rechnung stellen kann, die nicht Teil des Kaufvertrags sind. Im Allgemeinen darf ein Verkäufer nur die im Kaufvertrag vereinbarten Kosten in Rechnung stellen. Der Kaufvertrag ist rechtlich bindend, daher ist es sehr wichtig, ihn sorgfältig durchzulesen und sicherzustellen, dass alle Bedingungen und Kostenklar definiert sind, bevor man unterschreibt. Wenn du also unerwartete Mehrkosten hast und nicht sicher bist, ob diese berechtigt sind oder nicht, ist es am besten, zuerst einen Blick auf deinen Kaufvertrag zu werfen und zu überprüfen, was genau vereinbart wurde. Hier sind einige Beispiele für zusätzliche Kosten, die bei einem Hauskauf auftreten können und die im Vertrag nicht immer klar definiert sind: Gebühren für die Übertragung des Eigentums und die Eintragung ins Grundbuch Kosten für das Ablesen von Zählern und die Übertragung von Versorgungsleitungen Kosten für Gutachten, Begutachtungen und Untersuchungen, um den Zustand des Hauses festzustellen transaktionsbezogene Steuern, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer Es ist wichtig zu beachten, dass einige dieser kosten auftreten können, ohne dass der Verkäufer dafür verantwortlich ist. Beispielsweise können Strom- oder Wasserzähler abgelesen und Hauptanschlüsse geändert werden müssen, wenn das Haus von einem Käufer auf den anderen übergeht. In einem solchen Fall würde der Käufer diese Kosten zahlen müssen. Wenn du jedoch der Meinung bist, dass die Mehrkosten, die du bezahlen musstest, unberechtigt sind, solltest du auf jeden Fall einen Termin mit dem Verkäufer vereinbaren. Es könnte sein, dass der Verkäufer eine plausible Erklärung für die Kosten hat, die du nicht verstehst. Wenn es sich jedoch um unberechtigte Kosten handelt, solltest du ihn höflich darauf hinweisen, dass du nur bereit bist, die im Kaufvertrag vereinbarten Kosten zu bezahlen. Wenn der Verkäufer jedoch unkooperativ ist oder du den Eindruck hast, dass er dir unfaire Kosten in Rechnung stellt, solltest du einen Anwalt um Hilfe bitten. Ein Anwalt kann dir sagen, ob die Kosten berechtigt sind oder nicht und dir helfen, deine Interessen in diesem Streitfall zu vertreten. Ich hoffe, ich konnte dir helfen, Nessio. Wenn du weitere Fragen hast oder Hilfe benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Herzliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hi Nessio, in der Regel sollten nur im Kaufvertrag vereinbarte Kosten anfallen. Das bedeutet, dass der Verkäufer Ihnen für nichts anderes eine Rechnung stellen kann. Das GU-Honorar ist normalerweise Teil des Architektenvertrags, der dem Kaufvertrag hinzugefügt wird. Der Architekt sollte laut Vertrag das GU-Honorar erhalten, nicht der Verkäufer. Wenn dieses Honorar nicht im Vertrag aufgeführt ist, kann der Verkäufer es nicht einfach ändern. Ich stimme nicola_padinatos zu, dass du ein Gespräch mit Verkäufer führen solltest, um herauszufinden, was passiert ist. Es könnte einfach ein Missverständnis sein. Du kannst auch den Architekten kontaktieren und prüfen, ob der Verkäufer möglicherweise falsch handelt. Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hi Nessio, Ich möchte noch hinzufügen, dass es in manchen Fällen gebräuchlich ist, dass der GU-Auftragnehmer einen Anteil des GU-Honorars an einen Generalunternehmer zahlt. Das könnte der Grund dafür sein, dass das GU-Honorar auf der Rechnung aufgeführt ist. Ich empfehle dir, dies mit dem Architekten und dem GU-Auftragnehmer deines Hauses zu besprechen. Sie können dir detaillierte Informationen über die Kostenstruktur geben. Vielleicht gibt es eine einfache Erklärung dafür, warum das GU-Honorar in der Rechnung enthalten ist. Erst wenn du alle Fakten kennst, kannst du eine informierte Entscheidung treffen. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...