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Nach Todesfall hafte ich für feste Hypothek – Was soll ich tun?

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Hallo alle,

Ich habe 2005 eine feste Hypothek mit einem Kollegen aufgenommen und als Solidarhafter unterschrieben, aber er hat das Haus besessen. Die Laufzeit betrug fünf Jahre und ich habe auch 50.000 CHF investiert. Wir haben uns jedoch später gestritten. Vor einigen Tagen ist er gestorben und ich frage mich, ob ich für die Hypothek weiterhin verantwortlich bin oder ob sie mit dem Auslaufen des Vertrags endet.

Was ist, wenn die Bank mich zur Zahlung auffordert? Bin ich nun auch Eigentümer des Hauses? Ich kann es nicht verkaufen, wenn die Hypothek noch besteht.

Ich brauche dringend eure Hilfe! Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüsse,

Nicola

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Hallo Nicola,

Ich verstehe, dass du Fragen bezüglich der Hypotheken hast, die nach dem Tod des Schuldners bestehen. Ich kann dir gerne ein Beispiel geben, um das Thema besser zu erläutern.

Angenommen, dein Freund hatte eine Hypothek in Höhe von 100.000 CHF aufgenommen und hat davon bereits 30.000 CHF bezahlt. Wenn er nun verstirbt, musst du als Erbe nur noch die restlichen 70.000 CHF dieser Hypothek begleichen. Dabei handelt es sich um eine Schuldforderung, die vom Nachlass abgezogen wird. Wenn es ausreichend Nachlass gibt, um diese Forderung ganz oder teilweise zu erfüllen, musst du keine zusätzlichen Kosten befürchten.

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass das Haus, auf dem die Hypothek lastet, nun Teil des Nachlasses ist. Wenn du nicht explizit im Testament erwähnt wurdest, bist du nicht Eigentümer des Hauses und hast somit keinen Anspruch auf das Vermögen. Es wird wahrscheinlich dafür gesorgt werden müssen, dass der Wert des Hauses zunächst ausgezahlt wird, bevor es an die Erben weitergegeben wird.

Es ist ratsam, einen Anwalt oder Notar mit der Überprüfung deiner rechtlichen Situation zu beauftragen. Ein Experte in diesem Gebiet kann dir dabei helfen, die nächsten Schritte im Umgang mit dem Erbe und der Hypothek herauszufinden und dir weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe dir gerne zur Verfügung, falls du weitere Fragen hast.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hey Nicola,

es tut mir leid zu hören, dass du in dieser unangenehmen Situation steckst. Solange der Hypothekenvertrag nach Ablauf der 5-jährigen Laufzeit nicht erneuert wurde, besteht auch keine Hypothek für das Haus mehr.

Da das Haus jedoch deinem verstorbenen Freund allein gehört hat, ist es höchstwahrscheinlich Teil seines Nachlasses, und er hat wahrscheinlich einen Testament erstellt. Wenn nicht, werden die Erben das Haus gemäss dem Gesetz erben.

Ich würde dir trotzdem raten, dich an einen Anwalt zu wenden, um dich zu informieren, ob dein Kollege in seinem Testament spezielle Anweisungen zum Haus gemacht hat und ob es irgendeine Auswirkung auf dich gibt.

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hallo Nicola!

unabhängig davon, ob das Haus vollständig Teil des Nachlasses deines Freundes ist oder nicht, solltest du sicherstellen, dass das Haus im Zustand ist, ein Verkaufspotential zu haben, falls es Teil des Nachlasses wird und dann verkauft werden muss. Überprüfe das Haus auf Schäden oder Probleme und behebe diese gegebenenfalls. Schliesslich ist es einfacher, ein Haus zu verkaufen, das in gutem Zustand ist.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Schönen Tag noch,

Stephan

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