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Die Abnahme eines Bauwerkes

Die Abnahme eines Bauwerkes

Der Bauherr hat ganz am Ende der Bautätigkeiten eine verantwortungsvolle Aufgabe: er muss das Bauwerk abnehmen, also die Arbeiten im Einzelnen begutachten, und für erledigt, bzw. mangelhaft befinden. Diese Abnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und hat zur Folge, dass Mängel nur innerhalb einer bestimmten Frist angemahnt werden können.