Tag Archives: Mieter

Mietzins Nebenkosten

Mietzins Nebenkosten

Im Mietvertrag müssen all jene Leistungen vorzufinden und aufgelistet sein, welche der Vermieter als Nebenkosten verrechnen kann. Die Nebenkosten können als Pauschale angeführt oder auch mittels Akontozahlung vorgeschrieben werden; mitunter besteht auch die Möglichkeit, dass die Nebenkosten direkt in den vorgeschriebenen Mietzins integriert werden. Jedoch darf der Vermieter – durch die Vorschreibung an Nebenkosten – keinen Gewinn erwirtschaften.

Mietzinsreduktion

Mietzinsreduktion

Zwei Drittel der Schweizer befinden sich in einem Mietverhältnis. Kein Wunder, dass es immer wieder zu Diskussionen kommt, wenn es um die Berechnungsgrundlage für die Miete geht. Doch die Praxis hat gezeigt, dass die Mieter nicht immer im Recht sind, wenn es um den sogenannten Referenzzinssatz und deren Senkung geht. Auch bei der Mietzinsreduktion – auf Grundlage von Mängeln – gibt es einige Aspekte, die berücksichtigt und eingehalten werden müssen.

Kündigung Mietvertrag

Kündigung Mietvertrag

Wer das Mietverhältnis für seine Wohnung oder seine Geschäftsräume kündigen möchte, muss beachten, dass unterschiedliche Formvorschriften eingehalten werden müssen. Zu beachten ist, dass eine Kündigung aber (beidseits) angefochten werden kann. So haben beide Parteien das Recht, die erhaltene oder ausgesprochene Kündigung zu beanstanden. Zu beachten ist jedoch die Frist für einen Einspruch; ab Zustellung bleiben der gekündigten Seite nur 30 Tage Zeit, damit sie gegen die Kündigung vorgehen kann.

Das Mietzinsdepot

Das Mietzinsdepot

Das Mietzinsdepot ist nach Artikel 257e OR, des Obligationsrechtes als Teil V des ZGB eine Sicherheitszahlung, die der Mieter an den Vermieter leistet. Voraussetzung für diese Zahlungspflicht ist, dass darüber eine Einigung in dem bereits abgeschlossenen Mietvertrag getroffen worden ist. Der Vermieter darf für Wohnräume höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen. Die Kantone sind dazu berechtigt, ergänzende Bestimmungen zu erlassen.

Wissenswertes zum Mietzinsdepot

Wissenswertes zum Mietzinsdepot

Das Wort Depot ist von dem französischen „le dépôt“ abgeleitet und steht im deutschen Sprachgebrauch für Lager oder für Ablagerung. Das Mietzinsdepot ist demzufolge ein „Lager“, in dem die vom Mieter geleistete Mietkaution gelagert, in dem Sinne hinterlegt wird. In der Alltagspraxis wird die Mietkaution vom Vermieter verwaltet. Eigentümer der gezahlten Mietkaution ist und bleibt der Mieter.

Mietkaution – Depot oder Bürgschaft?

Mietkaution – Depot oder Bürgschaft?

Beim Vermieten von privatem Wohnraum oder von Gewerberäumen ist es üblich, dass der Mieter eine Mietkaution hinterlegt. Die Kaution ist ganz allgemein eine Sicherheitsleistung als Schutz für den Gläubiger. Das lateinische Wort „cautio“ heißt im deutschsprachigen Gebrauch Sicherheit oder Vorsicht. Infolgedessen ist die Mietkaution eine Mietsicherheit, die der Vermieter als Gläubiger von dem Mieter erwartet beziehungsweise verlangt.