Bauplanung & Bauleitung
Hände halten eine Katasterkarte vor freiem Grundstück.

Was ist ein Baugesuch?

Bevor man mit einem Bauprojekt beginnen kann, muss man ein Baugesuch bei der zuständigen Gemeinde einreichen. Wir zeigen Ihnen, was dafür benötigt wird.

26 Januar 2023

Es bedarf einer Bewilligung, damit das Bauvorhaben gestartet werden kann. Damit diese Bewilligung auch zustande kommt, sollte das Bauprojekt und das Gesuch möglichst gut vorbereitet werden. Je besser dieses Gesuch vorbereitet ist, desto weniger Probleme wird es später mit der Abwicklung geben.

Das Baugesuch umfasst in der Regel folgende Unterlagen:

  • eine Beschreibung des Projekts, inklusive Grundrissen und Skizzen
  • eine Beschreibung der geplanten Materialien und Farben
  • eine Aussage darüber, ob das Gebäude den Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit entspricht
  • Nachweise über das Eigentum des Grundstücks
  • eine Aussage darüber, ob das Projekt den lokalen Bauvorschriften entspricht

Nachdem das Baugesuch eingereicht wurde, prüft die Gemeinde, ob es den Anforderungen des Baurechts entspricht. Sie wird auch überprüfen, ob das Projekt mit dem lokalen Bebauungsplan und anderen Vorschriften konform ist. Falls das Baugesuch genehmigt wird, erhält man eine Bewilligung, die man benötigt, um mit dem Bauen zu beginnen.

Doch was sind die Voraussetzungen, dass ein Baugesuch bewilligt wird?

Was bewilligt wird und was nicht, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton und es gibt zahlreiche gesetzliche Bestimmungen dafür. Hier sind einige Aspekte, welche beim Einreichen einer Baubewilligung zu berücksichtigen sind:

  • Grenzabstand: Er definiert die mindeste Entfernung zwischen Ihrem Bau und der Nachbargrenze.
  • Nutzungszone: Sie bestimmt die Nutzungsart (Wohnzone, Industrie- und Gewerbezone, Landwirtschaftszone).
  • Gebäudehöhe: Wie hoch das Gebäude sein darf, ist unter anderem von der Bauzone abhängig.
  • Ausnützungsziffer: Sie besagt, in welchem Verhältnis Grundstücksfläche und Wohnfläche zueinander stehen dürfen.
  • Wald- und Gewässerabstandslinien: Sie definieren Mindestabstände von Wäldern und Gewässern.

Das Baugesuch

Ein Baugesuch muss bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Wenn weitere Prüfungen erforderlich sind, wird es von der Gemeinde an den zuständigen Kanton weitergeleitet. Das Baugesuch sollte so detailliert wie möglich sein, was sich für Laien oftmals als gar nicht so einfach herausstellt. Wer das Gesuch aber trotzdem auf eigene Faust erstellen will, kann bei der Gemeinde ein beratendes Vorgespräch beantragen. Zudem stellen alle Gemeinden Leitfäden und Merkblätter zur Verfügung.

Wenn die erste Prüfung bei der Gemeinde abgeschlossen ist, wird das Gesuch öffentlich publiziert. Sollte es Parteien geben, die Einspruch erheben wollen, können sie dies tun, bis die Einsprachefrist abgelaufen ist. In dieser Zeit wird das Baugesuch von den zuständigen Ämtern geprüft.

Das Baubewilligungsverfahren

Im Baubewilligungsverfahren wird nur geprüft, ob das Projekt mit den rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Danach werden die oben aufgelisteten Punkte geprüft. Hinzu kommt die Prüfung der Anforderungen aus dem Baurecht, Umweltschutzauflagen etc. Wenn das Vorhaben diesen Bestimmungen entspricht, wir die Baubewilligung erteilt.

Wie lange ein Baubewilligungsverfahren dauert, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Grösse des Projekts und der Qualität des Baugesuches ab. Wenn das Baugesuch abgelehnt wird, hat man die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen. Es ist auch möglich, das Projekt anzupassen und ein neues Baugesuch einzureichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Gemeinde ihre eigenen Regeln und Vorschriften hat, deshalb sollte man sich immer an die zuständigen Stellen wenden und sich über die Anforderungen in der betreffenden Gemeinde informieren, bevor man ein Baugesuch einreicht.

Wer bauen will, muss also viel Zeit mitbringen, um das Bauvorhaben zu gestalten. Es lohnt sich bereits im Vorhinein Vorschriften und Regeln zu prüfen und sich allenfalls auch einen Experten bei Seite zu ziehen.

Können sich unsere Nachbarn in der Schweiz gegen ein Baugesuch wehren?

Ja, Nachbarn haben in der Schweiz die Möglichkeit, gegen ein Baugesuch Einspruch einzulegen. Sie können dies tun, wenn sie der Meinung sind, dass das geplante Bauprojekt ihre Belange beeinträchtigt. Zum Beispiel, wenn sie befürchten, dass das Projekt den Lichteinfall in ihren Räumlichkeiten reduzieren wird oder wenn sie sich durch Lärm oder Erschütterungen belästigt fühlen werden.

Wenn ein Einspruch eingelegt wird, wird das Baugesuch noch einmal überprüft und die Einwände der Nachbarn werden berücksichtigt. Die Gemeinde entscheidet dann, ob das Projekt genehmigt wird, abgelehnt wird oder ob es Anpassungen benötigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Nachbarn nicht einfach aus purer Ablehnung gegen ein Projekt Einspruch einlegen können, es müssen tatsächliche Beeinträchtigungen bestehen. Es ist auch ratsam, sich frühzeitig mit den Nachbarn zu unterhalten und eventuelle Bedenken zu besprechen, bevor man ein Baugesuch einreicht.

Wie werden die Nachbarn über das von uns eingereichte Baugesuch informiert?

In der Regel werden die Nachbarn über das eingereichte Baugesuch durch die zuständige Gemeinde informiert. Dies geschieht normalerweise durch eine Aushangfrist, in der das Baugesuch öffentlich ausgehängt wird und die Nachbarn die Möglichkeit haben, es einzusehen und Einspruch einzulegen.

Die Dauer der Aushangfrist variiert je nach Gemeinde, in der Regel liegt sie zwischen 20 und 30 Tagen. Während dieser Zeit haben die Nachbarn die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und gegen das Baugesuch Einspruch einzulegen. Sie werden auch über das Verfahren und die Fristen informiert. Es ist auch möglich, dass die Gemeinde die Nachbarn direkt per Brief oder per E-Mail über das eingereichte Baugesuch informiert.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei dieser Informationspflicht um eine öffentliche Bekanntmachung handelt und nicht um eine persönliche Benachrichtigung. Es ist daher empfehlenswert als Bauherr, sich mit seinen Nachbarn in Verbindung zu setzen, um sie über das Projekt zu informieren und eventuelle Bedenken frühzeitig zu besprechen.

Artikelbild: © ronstik / 123rf.com

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