Bauplanung & Bauleitung
Kleines Modellhaus, Taschenrechner und Haustürschlüssel auf einer Bauskizze.

Was kostet ein Architekt in der Schweiz?

Wie viel kann ein Architekt in der Schweiz kosten? Wie berechnet sich seine Leistung? Und was sollten Sie bei der Auswahl des richtigen Architekten noch beachten? Hier erfahren Sie alles zum Thema.

29 April 2021

Wer ein Bauvorhaben plant, steht vor schwierigen Entscheidungen. Schon zu Beginn stellt sich die Frage: Soll es ein Haus vom Bauträger werden, ein Fertighaus oder doch vom Architekten geplant? „Das ist doch viel zu teuer“, hört man bei der letzten Variante sofort die Stimme im Hinterkopf. Doch stimmt das wirklich? Wie so oft im Leben kommt es auf den Blickwinkel an. Und auf die Auswahl des richtigen Spezialisten.

Warum ein Architekt?

Egal, ob Sie einen kompletten Neubau, eine Immobilie oder einen An- bzw. Umbau eines bestehenden Gebäudes planen: Ihr Bauvorhaben ist so individuell wie Sie selbst und möchte gut organisiert werden. Hier kommt der grosse Vorteil eines Architekten ins Spiel: dieser kann Ihre Immobilie nach freien Vorgaben planen.

Bei Bauträgern haben Sie weniger Gestaltungsspielraum und sind häufig an deren Möglichkeiten gebunden – ganz zu schweigen von einem Fertighaus, bei dem Sie äusserst wenig Raum zur Individualisierung haben. Doch diese Planungsfreiheit beim Architekten müssen Sie sich mit einer Menge Geld erkaufen – so der allgemeine Tenor. Oder etwa doch nicht?

Die Berechnung der Kosten

Einen gewissen Beitrag zu dieser vorherrschenden Meinung trägt sicherlich die Tatsache bei, dass es in der Schweiz keine Gebührenordnung für Architekten gibt. Allerdings greifen rein rechtlich – je nach Auftragsart – die Regelungen des Obligationenrechts, beispielsweise die des „einfachen Auftrags“ oder des „Werkvertrags“. Da jedoch auch hier der Gestaltungsspielraum grosszügig ausfällt, hat sich über die Jahre eine andere Form der Kostenberechnung durchgesetzt.

In der Schweiz ist ein Grossteil der Architekten im „Schweizerischen Ingenieur- und Architekturverein“ (kurz: SIA) organisiert und dort Mitglied. Die SIA hat diverse Normen für Architekten aufgestellt. Darunter fallen auch Richtlinien für die Berechnung des Honorars. Zu finden sind diese in der SIA-Norm 102. Gemäss dieser Regelung orientieren sich die Kosten des Architekten am Rechnungsbetrag des gesamten Bauvorhabens; in der Regel bewegen sie sich zwischen 10 und 20 Prozent der Gesamtkosten.

Jetzt Offerten von Architekten erhalten

Die Bauphasen

Die Aufgaben des Architekten sind sehr vielfältig und komplex. Er erstellt dabei nicht nur Pläne und Skizzen für das Projekt, sondern kümmert sich auch um die ordnungsgemässe Umsetzung. Ausserdem ist er der erste Ansprechpartner bei Problemen oder Fragen, die während des Baus auftauchen. In vielen Dingen tritt er quasi als Stellvertreter des Bauherrn auf. Daher wird jedes Bauprojekt in verschiedene Abschnitte unterteilt.

Je nach Komplexität und Arbeitsaufwand werden diese Phasen nach bestimmten Koeffizienten gewichtet, die die SIA jährlich neu festlegt. Damit soll eine gerechte Verteilung der Kosten auf die einzelnen Bauabschnitte gewährleistet werden. Dies bringt für beide Seiten Vorteile mit sich: Als Bauherr haben Sie das Wahlrecht, ob der Architekt das gesamte Projekt begleiten soll oder Sie lediglich einzelne Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Der Architekt wiederum hat dadurch die Möglichkeit, seine erbrachten Leistungen korrekt abzurechnen und je nach Baufortschritt seine Einnahmen zu sichern.

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, welche Phasen beim Bau in der SIA-Norm geregelt sind und welche Kosten jeweils anfallen, werden diese nachfolgend aufgeführt:

Vorprojekt

In einem ersten Gespräch mit dem Planer werden die grundlegenden Eckdaten des Projekts geklärt: Was soll gebaut werden und wie stellen Sie sich das vor? Dabei werden erste mögliche Probleme und deren Lösung besprochen. Ziel dieses Gesprächs ist es, bereits eine ungefähre Abschätzung der Kosten und Termine abgeben zu können. Auf die Gesamtkosten des Architekten bezogen entfallen auf diese Phase etwa 10 Prozent.

Projekt

In dieser Phase werden die zuvor gesammelten Informationen konkreter auf Umsetzung geprüft. Wo Lösungen für Probleme möglich sind, werden diese formuliert. Ihr geplantes Bauprojekt entsteht quasi auf dem Papier. Ausserdem findet eine erste Vorauswahl von Lieferanten und Unternehmern statt. Diese Phase wird mit etwa 30 Prozent Kostenanteil veranschlagt.

Vorbereitungsphase der Ausführung

Langsam wird es ernst: Erforderliche Aufträge werden verbindlich an die Unternehmen vergeben und letzte Details besprochen.

Ausführung

Der wohl bedeutendste, aber auch intensivste Abschnitt der Arbeit des Architekten. Nun werden alle Stränge zusammengeführt. Planungen und Auftragsvergaben werden endlich in die Tat umgesetzt. Die Betreuung des Projekts erfordert viel Zeit und bringt auch einige wichtige Entscheidungen mit sich. Dieser erhöhte Aufwand macht sich auch bei der Architektenrechnung bemerkbar: Rund die Hälfte der Gesamtkosten entfallen auf diese Phase Ihres Projekts.

Abschluss

Auch nach erfolgreicher Ausführung der Arbeiten verbleibt der Architekt als wichtiger Ansprechpartner für Sie bei Fragen in Bezug auf den Betrieb und die Erhaltung Ihrer Immobilie. Diese Phase ist für gewerbliche Immobilien oftmals wichtiger als für Privatpersonen. Von den Kosten her schlagen etwa 5 Prozent des gesamten Budgets auf die Abschlussphase zu Buche.

Diese Auflistung verschafft Ihnen einen groben Überblick über die Arbeit von Architekten in der Schweiz sowie die möglichen Kosten und wie sie berechnet werden. Beachten Sie jedoch: Auch wenn die meisten Planer sich nach dieser Norm richten, ist sie nicht rechtlich verpflichtend. Abweichungen in Bezug auf die Berechnung und Kostenverteilung sind also möglich.

Nicht bei jedem Bauvorhaben greift die SIA-Norm – beispielsweise dann nicht, wenn der Architekt kein Mitglied dieser Organisation ist. Oder bei Ihrem Projekt trifft aus anderen Gründen die genannte Norm nicht zu. In diesen Fällen rechnen Architekten üblicherweise nach Aufwand ab – also etwa nach Arbeitsstunden oder Einsatz technischer Mittel.

Ein Tipp in diesem Fall: Lassen Sie sich vorab ein Angebot erstellen und vereinbaren Sie wenn möglich ein pauschales Honorar. Dieses kann sich an den oben beschriebenen Regeln ausrichten. So haben Sie Planungssicherheit, was die Kosten betrifft. In diesem Szenario sollten Sie nachträglich keine Änderungen mehr am Auftrag vornehmen.

Was gibt es bei der Auswahl zu beachten?

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Bauprojekt an einen Planer zu vergeben, fragen Sie sich vielleicht, welche Aspekte sonst noch zu berücksichtigen sind.

Schon vor der Auftragsvergabe können Sie sich ein Bild von Ihrem künftigen Ansprechpartner machen. Hören Sie sich ein wenig im Bekannten- und Freundeskreis um. Hat schon jemand Erfahrungen mit Architekten gemacht, kann vielleicht sogar ein bestimmter empfohlen werden? Welchen Ruf geniesst er in der Branche? Welchen Eindruck macht sein Internetauftritt? Entspricht Ihr Bauvorhaben den typischen Projekten dieses Architekten?

Eine kurze Recherche im Internet gibt möglicherweise wertvollen Aufschluss. Auch im persönlichen Erstgespräch sollten Sie auf Signale achten. Fühlen Sie sich verstanden und ernst genommen? Wird Ihnen ein positiver Gesamteindruck vermittelt?

Jetzt Offerten von Architekten erhalten

Das Verhältnis zwischen Ihnen als Bauherrn und dem Planer ist ein absolutes Vertrauensverhältnis. Schliesslich legen Sie Ihre Immobilie in seine Hände. Daher sollten Sie bei Ihrer Auswahl auf jeden Fall ein gutes Gefühl haben. Vergessen Sie daher nicht, rechtzeitig auch die rechtlichen Verhältnisse zu klären. Ein bereits erstellter Plan verursacht immer Kosten. Wenn Sie jedoch den Auftrag ablehnen, können Forderungen und komplizierte rechtliche Verhältnisse entstehen. Um dies von vornherein zu vermeiden, sollten Sie Klarheit schaffen.

Jeder, der bereits Erfahrungen im Bau hat, weiss: es läuft nicht immer alles nach Plan. Bei Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben können jedoch schnell zusätzliche Kosten entstehen, die Ihnen der Architekt wiederum in Rechnung stellen kann. Auch wenn vor Baubeginn eine Schätzung der Gesamtkosten vorgenommen wird, verbleibt üblicherweise ein gewisser Spielraum für die Entscheidungsfreiheit des Bauplaners.

Um unliebsame Überraschungen finanzieller Art zu vermeiden, sollten Sie schon zu Beginn deutlich absprechen, wie weit die Entscheidungsbefugnis Ihres Architekten gehen soll. Je klarer die Grenzen abgesteckt sind, desto besser ist dies für beide Seiten. Sie können beispielsweise gemeinsam festlegen, welche Mehrkosten geltend gemacht werden können – und welche nicht.

Denkbar ist auch eine betragliche Obergrenze, bis zu der Ihr Architekt freie Entscheidungen treffen kann. Wenn möglich, können Sie bei der Ausgestaltung der Vereinbarung Ihrem Planer einen Anreiz geben, sich an das geplante Budget zu halten. Sie erreichen das beispielsweise durch eine Bonusvereinbarung für das Einhalten des geplanten Budgets.

Fazit

Es lohnt sich, die Möglichkeit eines Architekten bei Ihren Bauplanungen mit einzubeziehen. Die erhöhten Kosten machen Sie dadurch wett, dass Sie viele Verantwortlichkeiten abgeben können. Mit den oben genannten Tipps können Sie sich ausserdem vor bösen Überraschungen schützen. Denn nichts wäre ärgerlicher, als sich während des Projekts mit Streitigkeiten auseinandersetzen zu müssen.

Artikelbild: © Kurhan / 123rf.de

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

8 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Oliver Brechbühl
3 Jahre zuvor

Architekt Kosten Schweiz!

Habt ihr noch weitere Tipps wie man die Architekt kosten in der Schweiz noch weiter reduzieren kann? Ich finde diese ganze Regulierung mit dem SIA, und den SIA Stundensätzen eher als störend. Im Prinzip ist das doch eine Preisabsprache oder nicht?

Admin
3 Jahre zuvor

Grüezi Herr Brechbühl,

Besten Dank für Ihren Kommentar. Natürlich sind sie absolut frei, irgendwelche Vereinbarungen mit Ihrem Architekten bezüglich der Kosten zu vereinbaren. Viele Architekten bieten hier Hand und vereinbaren mit dem Kunden auch ein Kostendach. Ausserdem ist der Stundensatz nicht immer die massgebende Grösse. Die Arbeitsweise Ihres Architekten bestimmt die effektiven Kosten am Ende wohl stärker als der Stundensatz. Nicht jede Kleinigkeit muss vom Architekten ausgeplant werden. Viele Sachen können Absprache auch dem ausführenden Unternehmer überlassen werden, sofern man Profis an der Hand hat. Insofern würde ich Ihnen empfehlen in solche Richtungen zu denken, wenn Sie die Kosten z.B. für Ihr Einfamilienhaus weiter reduzieren möchten – anstatt sich auf den Stundensatz des Architekten zu „verkrampfen“.

Freundliche Grüsse
Eleonora Ganzaroli

Tina Baumberger
3 Jahre zuvor

Wie sieht es mit den Architekten-Kosten aus bei einer Hausbesichtigung? Entstehen da bereits Kosten?

Freundliche Grüsse
Tina Baumberger

Admin
3 Jahre zuvor

Grüezi Frau Baumberger,

Bei einer Hausbesichtigung mit dem Architekten entstehen für den Architekten auf jeden Fall Kosten. Sie wollen ja die Immobilie auch gut geprüft haben. Dafür muss der Architekt je nach Objekt viele Unterlagen vorab durchsehen, und eventuelle Fallgruben für das kommende Projekt dann vor Ort prüfen. Dafür muss er auch eine Idee haben vom kommenden Projekt – was natürlich wiederum Aufwand bedeutet. Kurzum: Das hängt vom Architekten und der Vereinbarung ab, welche Sie mit ihm haben. Wenn Sie jedoch den Architekten für das kommende Projekt nicht unbedingt engagieren möchten, dann empfiehlt es sich über ein Vorprojekt zu sprechen, und was darin alles genau beleuchtet werden soll. So bekommen sie zumindest Transparenz darüber, was der Architekt alles erarbeiten muss. Und sowas kann man auch offieren, insofern können Sie dann zum Aufwand auch ja oder nein sagen.

Freundliche Grüsse
Eleonora Ganzaroli

Dennis
3 Jahre zuvor

Ist das Architekten-Honorar, bzw. der effektive Stundensatz des Architekten Verhandlungssache? Und wenn ja, warum mögen die Architekten ganz offensichtlich so nicht darüber verhandeln?

Admin
3 Jahre zuvor
Reply to  Dennis

Hallo Dennis,

Ja das Architekten-Honorar ist grundsätzlich Verhandlungssache. Warum ein Architekt darüber nicht verhandeln möchte, erschliesst sich mir nicht – ist jedoch eine freie Entscheidung eines Unternehmers. Das ist wie beim Autokauf, da kann man je nach dem noch 50% rausholen, oder eben auch nicht mal 1%. Das hängt vom Gegenüber ab. Und das ist beim Architekten auch nicht anders, und muss man akzeptieren.

Freundliche Grüsse
Eleonora Ganzaroli

Patrik Marthaler
3 Jahre zuvor

Sehr geehrtes Bauen und Wohnen in der Schweiz Team,

Wir möchten gerne ein Bauernhaus renovieren, viele Sachen für das Projekt sind noch unbestimmt, daher es ist auch eine Aufgabe der Planung sich hier noch ein genaueres Bild zu machen. Wie können wir hier im voraus verlässlich eine Kostenschätzung für das Architekten Honorar machen? Weil vieles was für die Bausumme ja am Ende massgebend ist, ist jetzt noch unbestimmt? Wie können wir verhindern das ein solches Kosten-abhängiges Honorar für uns zur Kostenfalle wird?

Besten Dank für die Rückmeldung & Gruss,
Patrik Marthaler

Admin
3 Jahre zuvor

Grüezi Herr Marthaler,

Die Lösung für Ihr Problem ist m.E. ein Vorprojekt, welches Sie zusammen mit dem Architekten erarbeiten können.

Freundliche Grüsse
Eleonora Ganzaroli