Pflege
Putzfrau wischt einen Nachttisch mit Reinigungsmittel und Tuch.

Wie hoch ist der Putzfrau-Stundenlohn Schweiz?

Wie hoch der Putzfrau-Stundenlohn in der Schweiz ist, welche Optionen Sie zum Finden der passenden Haushaltshilfe haben und auf was Sie generell achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

18 April 2020

Heutzutage stellen immer mehr Privathaushalte Reinigungspersonal ein. Denn wir alle sind beruflich in der Regel ausgelastet und möchten unsere wertvolle Freizeit lieber mit Familie und Freunden nutzen, interessanten Hobbys nachgehen, Sport treiben oder einfach in Ruhe entspannen. Die wenigsten Schweizer möchten dann abends nach Feierabend oder an Wochenenden die wertvolle Freizeit mit Putzen verbringen.

Allerdings fragen sich viele Menschen, was denn nun besser sei, die Reinigungskraft privat anzustellen oder über eine Agentur.

Wichtige Vorüberlegungen

Bevor Sie sich auf die Suche nach einer geeigneten Putzkraft machen bzw. eine Agentur kontaktieren, sollten Sie sich ein paar grundlegende Gedanken machen. So können Sie erstens besser die Kosten einschätzen – hierfür geben wir Ihnen natürlich im entsprechenden Abschnitt die Anhaltspunkte für den Putzfrau-Stundenlohn Schweiz – und zweitens können Sie durch eine wirklich detaillierte Anfrage ein realistisches Angebot erhalten. Denn je genauer Sie dem Anbieter beschreiben, was Sie haben möchten, umso genauer kann dieser die Kosten kalkulieren und Ihnen eine Offerte machen, die Ihre Bedürfnisse und Wünsche voll zufriedenstellt.

Folgende Fragen helfen Ihnen, Ihre Bedürfnisse zu erkennen und der Putzfrau oder der Reinigungsfirma mitzuteilen, was Sie benötigen:

  • Wie gross ist die zu putzende Fläche?
    Diese Information ist natürlich zunächst grundlegend. Soll beispielsweise das komplette Haus oder die Wohnung geputzt werden, oder vielleicht nur die Küche und die Bäder? Wie viele Räume sind es insgesamt?
  • Wie oft soll geputzt werden?
    Manchen Menschen genügt es, wenn die Putzfrau einmal die Woche kommt und alles richtig gründlich putzt. Sie selbst wischen dann zwischendurch mal Staub oder gehen mit dem Staubsauger durchs Haus. Andere Menschen haben vielleicht noch nicht mal die Zeit dafür oder schlicht und einfach keine Lust und wünschen daher, dass die Reinigungskraft zweimal die Woche oder gar dreimal wöchentlich kommt. Überlegen Sie sich genau, was für Sie die optimale Lösung ist.
  • Welche Arbeiten soll die Reinigungskraft übernehmen?
    Möchten Sie vielleicht nur, dass sich jemand der riesigen Bodenfläche annimmt und die Bäder putzt? Oder soll jedes Mal praktisch das komplette Haus geputzt werden? Wie genau soll vorgegangen werden? Sollen Schränke ausgeräumt und gesäubert werden? Soll die Putzfrau eventuell sogar Wäsche waschen und bügeln? Prinzipiell geht alles, Sie müssen es nur von Anfang an genau definieren.

Welche Arten von Reinigungen gibt es im Einzelnen?

Wie bereits angesprochen, können Sie praktisch um nahezu alles bitten, müssen dies jedoch vorab deutlich tun. Sie sollten die Reinigungskraft bzw. die Agentur übrigens auch darüber in Kenntnis setzen, ob Sie Haustiere haben oder ob in der Wohnung stark geraucht wird, denn beides erhöht den Putzaufwand deutlich.

Ansonsten können Sie folgende Arten der Reinigung auswählen:

Unterhaltsreinigung

Dies ist die häufigste Form der Reinigung. Verstanden wird hierunter die regelmässige normale Reinigung von Haushalten und Büros. Legen Sie zuvor – möglichst schriftlich – fest, was für Sie dazugehört und wie gereinigt werden soll (Staubsauger, feucht wischen, polieren, spezielle Reinigungsmittel, etc.). Oft gehört das Fensterputzen nicht zur Unterhaltsreinigung und sollte entsprechend separat bestellt werden. Aber auch hier hängt alles von den Vereinbarungen im Vorfeld ab.

Endreinigung

Dies ist die gründliche Reinigung nach dem Auszug. Denn egal, wie gut Sie auch putzen, nach dem Auszug, wenn alle Möbel, Bilder und andere Gegenstände aus- und weggeräumt sind, gibt es jede Menge Ecken, die einer guten und sorgfältigen Reinigung bedürfen. Dies gilt auch für das Innenleben der Einbauküche bzw. anderer Einbaumöbel.

Die Endreinigung muss selbstverständlich bei einer Mietwohnung unbedingt durchgeführt werden, weil die Wohnung sonst nicht abgenommen wird. Aber auch beim Verkauf eines Hauses sollten Sie nach dem Auszug gründlich putzen. Erstens ist dies wichtig, falls Sie das Haus noch nicht verkauft haben und es Interessenten zeigen wollen und zweitens sollte auch beim bereits erfolgten Verkauf das Haus in einem dezenten Zustand übergeben werden.

Baureinigung

Bei Reinigungsfirmen können Sie auch eine Baureinigung bestellen. Denn nach einem Neubau, Umbau, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten kommt es zu ganz besonderen Verschmutzungen, wie Beton- und Farbresten oder ähnlichem. Zudem setzt sich der feine Baustaub wirklich in jede Ritze und ist alles andere als einfach zu entfernen.

Reinigungskräfte arbeiten daher typischerweise mit Spezialgeräten, die man als Laie natürlich nicht hat. Zudem kann durch unsachgemässe Reinigung viel beschädigt werden, da Sie ungewollt mit dem Baustaub empfindliche Oberflächen regelrecht abschmirgeln können. Eine Baureinigung ist also eine wirklich sinnvolle Sache, die sich lohnt.

Aktionsreinigung

Und natürlich gibt es sogenannte Aktionsreinigungen, wie den Frühjahrsputz, Reinigung vor und/oder nach einer grösseren Veranstaltung oder Party, Geburtstagen etc.

Was kostet das saubere Heim – Putzfrau Stundenlohn Schweiz

Reinigungskräfte rechnen normalerweise nach Stunden ab. Deshalb ist, wie bereits weiter oben erklärt, sehr wichtig, dass Sie die Grösse und die Komplexität der Reinigung zuvor genau beschreiben.

Der Putzfrau-Stundenlohn in der Schweiz weist regionale Unterschiede auf und liegt typischerweise bei CHF 30.- und mehr. Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn laut Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sieht für Reinigungsfachkräfte einen Mindestlohn von CHF 27.- pro Stunde vor.

Wenn Sie eine Putzkraft über eine Agentur bestellen, sind die Kosten etwas höher und Sie müssen mit einem Stundenlohn von CHF 30.- bis CHF 40.- pro Stunde rechnen. Allerdings haben Sie durch diese Vorgehensweise einige Vorteile, denn Sie müssen sich nicht um die Anmeldung der Reinigungskraft und um Lohnnebenkosten kümmern. Im Krankheitsfall schickt Ihnen die Agentur Ersatz, ebenso, wenn die Putzhilfe Urlaub hat. Zudem überprüft die Agentur die Reinigungskräfte gründlich und bietet natürlich auch Versicherungsschutz.

Da die Kosten von der Grösse, der Komplexität der Reinigung und der erwünschten Leistungen abhängt, ist es schwierig, eine pauschale Aussage zu machen, was die endgültigen Gesamtkosten angeht. Damit Sie sich eine bessere Vorstellung machen können, hier eine kleine Faustregel:

Sie können davon ausgehen, dass eine Reinigungskraft für eine 2-Zimmer-Wohnung ca. zwei Stunden benötigt, bei einer 5-Zimmer-Wohnung oder einem Haus sind es rund vier Stunden.

Benötigen Sie eine Unfallversicherung?

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, für die Dauer der von Ihnen beauftragten Arbeitszeit für angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Abgesehen davon, dass dies gesetzlich vorgesehen ist, ist es auch schlicht und einfach gesunder Menschenverstand. Denn beim Putzen kann jede noch so versierte Reinigungskraft ausrutschen, über etwas stolpern oder von der Leiter fallen – um nur einige Möglichkeiten aufzuzeigen.

Wenn der Reinigungskraft etwas in Ihrem Heim während der Arbeitszeit passiert, sind Sie dafür haftbar. Und natürlich können die damit verbundenen Kosten sehr schnell sehr teuer werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu permanenter Arbeitsunfähigkeit kommen.

Vorsicht! Die Verpflichtung besteht für Sie auch, wenn die Arbeitskraft selbst privat versichert ist. Sollte die Putzkraft weniger als 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten, liegt die Prämie im Schnitt bei ca. CHF 100.-.

Dies ist ein weiterer Vorteil der Inanspruchnahme einer Agentur oder Reinigungsfirma, denn in diesem Fall müssen Sie sich um nichts kümmern, da der Arbeitgeber die Firma ist. Diese hat selbstverständlich eine entsprechende Versicherung, die die Angestellten absichert.

Wenn Sie die Reinigungskraft über eine Agentur buchen, fallen diese administrativen Aufwände für Sie weg.

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Die Haftpflichtversicherung

Während die Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es die Haftpflichtversicherung nicht. Die Putzfrau kann also bei Ihnen arbeiten, ohne eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Allerdings raten wir dringend dazu, diese zu verlangen. Lassen Sie sich vor Aufnahme der Putzarbeiten bei Ihnen einen gültigen Versicherungsnachweis zeigen. Gleiches gilt bei der Beauftragung einer Agentur oder Reinigungsfirma. Fragen Sie unbedingt nach, ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Dies ist wirklich notwendig, denn beim Putzen kann einiges ungewollt zu Bruch gehen, unter anderem auch teure Elektrogeräte, Duschabtrennungen, etc. Zudem kann es auch vorkommen, dass durch ein falsches Reinigungsmittel oder eine falsche Anwendung Fliesen, Möbel, Armaturen, etc. Schaden nehmen. Ohne Haftpflichtversicherung kann es sehr schwer sein, dass Sie den Schaden von der Putzfrau oder der Firma bezahlt bekommen.

Besteht Lohnanspruch bei Krankheit?

Wer eine Putzfrau oder sonstige Hausangestellte beschäftigt ist im Prinzip ein ganz normaler Arbeitgeber und hat entsprechende Verpflichtungen. Diese sind im Obligationenrecht (OR) festgelegt. Zudem gelten für Hausangestellte auch kantonale Bestimmungen, welche vor allem die Arbeitsbedingungen regeln. Diese Bestimmungen werden auch als Normalarbeitsverträge (NAV) bezeichnet und legen in der Regel fest, dass der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung für die Hausangestellten abschliesst. Diese bezahlt dann für einen maximalen Zeitraum von 720 Tagen ein Krankentagegeld von 80 Prozent des Lohns.

Sollte der Arbeitgeber diese Pflicht nicht erfüllen, muss er selbst im Krankheitsfall in die Tasche greifen. Wenn Sie einen schriftlichen Vertrag haben, können Sie eine abweichende Regelung treffen. Sollten Sie diesen jedoch nicht haben, so gilt automatisch die NAV Ihres Kantons.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass es unter Umständen schwierig sein kann, eine Krankentaggeldversicherung für eine Putzkraft ausfindig zu machen. In diesem Fall müssen Sie unbedingt schriftlich die Gültigkeit des NAV ausschliessen, um dann im Krankheitsfall nicht übermässig lange den Lohn fortzahlen zu müssen. Denn nun gilt die OR, welche vorsieht, dass im Krankheitsfall der Lohn im ersten Arbeitsjahr drei Wochen und danach eine «angemessene längere Zeit» weitergezahlt wird.

Auch diesbezüglich sind Sie fein raus, wenn Sie die Putzkraft über eine Agentur beauftragen.

Die passende Reinigungsfirma mit unserem Offertenservice finden

Aus den genannten Gründen ist die Beauftragung einer Reinigungsfirma oder Agentur für Sie die einfachste und sicherste Option. Sollten Sie sich hierfür entscheiden, können Sie einen guten Anbieter über unseren kostenlosen und unverbindlichen Offertenservice leicht finden.

Wir wünschen schon mal viel Erfolg bei der Suche!

Artikelbild: © andreypopov / 123rf.com

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