Auf der Suche nach einem neuen Daheim - oder angehender Bauherr? Immer wieder kommt man dann in Berührung mit der Zonenordnung, wir liefern Antworten - hier zur Wohnzone W3
In der Schweiz gibt es drei reine Wohnzonen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Wohnzone W3 vor, bieten die wichtigsten Kennzahlen auf einem Blick – und verraten, auf was Sie bei dieser Wohnzone ausserdem achten müssen.
Im Schweizer Baurecht gehört jedes Bauland zu einer spezifischen Bauzone. Diese Zonen werden in einem Zonenplan zusammengefasst und regeln, wie und was auf einer Parzelle gebaut werden darf. Natürlich gibt es nicht nur Wohnzonen, sondern auch Industrie- und Gewerbezonen, Kernzonen, Quartiererhaltungszonen, Erhaltungszonen, Landwirtschaftszonen und viele weitere.
Übrigens: Insgesamt gibt es in der Schweiz rund 230’000 Hektaren an Bauzonen – 46% davon sind Wohnzonen. Ausserdem häufige Zonentypen sind öffentliche Zonen (11%), Zentrumszonen (11%), Mischzonen (11%) und Arbeitszonen (14%).
Das «W» steht für Wohnzone oder Wohnen. Die Zahl danach zeigt die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse in dieser Wohnzone an. Die Wohnzone W3 bezeichnet demnach eine Wohnzone, in der Gebäude mit bis zu drei Vollgeschossen errichten werden dürfen. Weitere Wohnzonen sind die Wohnzone W1 (max. ein Vollgeschoss) und die Wohnzone W2 (max. zwei Vollgeschosse).
Übrigens: 95% der Schweizer leben innerhalb von Bauzonen. Fast ein Siebtel der Bauzonen sind noch nicht überbaut – theoretisch hätten hier bis zu 1.7 Millionen weitere Einwohner und Einwohnerinnen Platz. Das gilt jedoch nicht für dicht besiedelte Agglomerationen. Bei solchen Zonen mit hohem Wachstum und hoher Nachfrage sind freie Bauzonen rar.
Wie bei der Wohnzone W2 verhindern die Mindestgrenzabstände und die Ausnützungsziffer eine sehr dichte Bebauung. Während nicht störende Betriebe (zum Beispiel Bäcker, Friseure oder Callcenter) gestattet sind, dürfen Gewerbe nicht mehr als ein Drittel der Gesamtfläche nutzen.
Übrigens: In der Schweiz gibt es es vier Empfindlichkeitsstufen. Von der Empfindlichkeitsstufe I (Zonen mit erhöhten Lärmschutzbedürfnissen wie Erholungszonen) bis zur Empfindlichkeitsstufe IV (Zonen mit stark störenden Betriebe wie Industriezonen).