Bauplanung & Bauleitung
Planungarbeiten

Was gibt es zum Honorar des Architekten zu sagen?

Ein Haus neu zu bauen oder gründlich zu sanieren ist eine Aufgabe, die die meisten von Ihnen nur einmal im Leben bewältigen werden. Deshalb ist es um so wichtiger, dabei die richtigen Partner an seiner Seite zu haben; allen voran der Architekt. Doch was bekommt dieser für seine Leistungen für ein Honorar?

22 Mai 2015

Wie können Architektenleistungen berechnet werden?

Nun ist es nicht so einfach wie bei einem Handwerker: der rechnet nach Aufmass ab und dies ist nachvollziehbar. Der Architekt steckt viel geistige Leistung in das Projekt – so etwas ist schwer zu bemessen.

Die Vergütung eines Architekten ist nicht einheitlich geregelt. Möglich ist die sogenannte SIA-Norm 102, die am meisten gebräuchlich ist. SIA ist der Schweizerische Ingenieur-und Architektenverein, in der viele des Berufsstandes Mitglied sind (http://www.sia.ch/). Dabei beträgt das Honorar des Architekten einen bestimmten Prozentsatz der Bausumme, zum Beispiel 10 oder20. Wie stark die verschiedenen Prozesse der Arbeit gewichtet werden, stützt sich auf Kennzahlen des Vereines, die jährlich neu festgelegt werden. Diese sind:

  • Vorprojektphase
  • Projektphase
  • Die Vorbereitung der Ausführung
  • Die Ausführungsphase und
  • Die Abschlussphase.

Bei all diesen Punkten ist genau festgelegt, was dazu gehört. Beispielsweise gehören zur Ausführungsphase die Verträge mit Unternehmen und Lieferanten. Aktuell wird die Abschlussphase mit 5% gewichtet und die Phase des Vorprojekts mit einer Schätzung von Baukosten und Terminen zu ungefähr 10 %. Dabei darf der Architekt Teilrechnungen stellen.

Eine andere Möglichkeit der Abrechnung ist ein Pauschalhonorar. Dies ist für den Bauherrn von Vorteil, da es ihm eine wichtige Sicherheit bezüglich der Kosten verspricht.

Ebenfalls möglich: das Abrechnen nach Aufwand. Dabei werden die tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Hier ist Vorsicht geboten: denn unter Umständen stehen bei kleineren Projekten die Bausumme und der Aufwand des Architekten in einem so ungünstigem Verhältnis, dass die Kosten für den Architekten alle Rahmen sprengen würden.

Was passiert mit Mehrkosten?

Nicht nur bei dem direkten Bauvorhaben, auch beim Architekten können Mehrkosten entstehen. Je nachdem, welche Vereinbarungen bestehen, stellt er diese dem Bauherrn in Rechnung. Dies kann auch bei einem Pauschalhonorar der Fall sein. Daher ist es wichtig, dass vor Auftragsvergabe genau festgelegt wird, welche Art der Mehrkosten in Rechnung gestellt werden können und welche nicht.

Unbedingt rechtlich klären

… wann der Auftrag beginnt. Möglichst früh während der Verhandlungen sollte geklärt sein, ab wann die Arbeit nicht mehr nur ein reines Vorgespräch mit Beratung darstellt, sondern einen handfesten Auftrag. Denn wird der Architekt – aus welchen Gründen auch immer – dann doch nicht beauftragt, kann es zu Forderungen kommen, da bereits Leistungen erbracht worden sind.

Sind Auftrag und Abrechnung klar definiert, beugt das Ärgernissen vor und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten.

 

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