Finanzen & Recht
Zwei Personen schütteln die Hände über einem Tisch mit Modellhaus und Baurechtsvertrag.

8 Tipps zum Baurechtsvertrag

Unklare Baurechtsverträge steigern das Risiko für alle beteiligten Parteien. Wir verraten Ihnen 8 Tipps, damit Sie Fettnäpfchen im Baurechtsvertrag vermeiden und sich bestmöglich absichern.

14 Februar 2019

Tipp 1: Kennen Sie Ihren Vertragspartner

Das klingt banal, wird in der Praxis jedoch häufig vergessen. Je besser/länger Sie Ihren Geschäftspartner kennen, desto geringer das Risiko zukünftiger Auseinandersetzungen vor Gericht. Wenn Sie Ihren Vertragspartner nicht kennen, hilft das berühmte Bauchgefühl weiter.

Tipp 2: Beschreiben Sie alle Nutzungen detailliert

Welche Rechte und Pflichten hat der Bauberechtigte? Welche Nutzungen sind erlaubt? Ob Garten anlegen oder Ausbau der Garage: Um künftige Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie alle Nutzungen, die über den Hausbau hinausgehen, detailliert im Baurechtsvertrag festhalten.

Tipp 3: Prüfen Sie die Dauer des Baurechts

Ein Baurecht ist immer befristet. Reicht die festgelegte Dauer im Baurechtsvertrag für Ihre Bedürfnisse aus? Die maximale Dauer eines Baurechts beträgt 100 Jahre. Wenn Sie ein Familienhaus für mehrere Generationen bauen möchten, ist ein Baurecht daher vielleicht nicht die beste Wahl.

Wichtig: Eine Verlängerung des Baurechts ist möglich – muss jedoch vor Ablauf der Baurechtsdauer beim Grundbuchamt angemeldet werden. Ein Einspruch gegen die Verlängerung ist nur möglich, wenn nach der Begründung des Baurechts kein Recht am Grundstück erworben wurde.

Tipp 4: Prüfen Sie den Baurechtszins

Der Baurechtnehmer zahlt immer einen Zins für das Baurecht. Dabei sind verschiedene Modelle möglich. So kann der Bauzins zum Beispiel mit dem Landesindex der Konsumentenpreise oder den Hypothekarzinsen gekoppelt sein. Welche Bedingungen gelten in Ihrem Vertrag?

Übrigens: Baurechtszinsen können Sie nicht als Schuldzinsen vom Einkommen abrechnen. In vielen Kantonen lassen sich die Zinsen jedoch als Anlagekosten vom Eigenmietwert abziehen.

Tipp 5: Prüfen Sie Voraussetzungen für ein vorzeitiges Vertragsende

Unter welchen Bedingungen können Sie vom Baurechtsvertrag zurücktreten? Ob Baurechtsgeber oder Baurechtsnehmer: Das klären Sie im Idealfall bereits vor Vertragsabschluss! Ansonsten besteht zum Beispiel die Gefahr, dass Sie sich jahrelang mit einem zahlungsunwilligen Vertragspartner herumschlagen müssen.

Tipp 6: Vorsicht bei der Heimfallentschädigung

Bei einem Heimfall ist die Entschädigung meist mit dem Wert des Hauses verknüpft. Dieser Wert ist demnach auch von Bauqualität, Nutzungsweise und Unterhalt abhängig – was eine präzise Schätzung des Hauswertes erschwert. Überprüfen Sie deshalb genau, ob die festgelegte Heimfallentschädigung realistisch ist.

Wichtig: Am besten lassen Sie den bestehenden Zeitwerts des Gebäudes von einen Sachverständigen schätzen.

Tipp 7: Vergessen Sie nicht das Vorkaufsrecht

Als Inhaber eines selbständigen und dauernden Baurechts haben Sie ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn der Grundeigentümer sein Grundstück verkauft. Gleichzeitig hat jedoch auch der Grundeigentümer ein Vorkaufsrecht am Baurechtsgrundstück. Diese Vorkaufsrechte können Sie im Grundbuch ändern oder aufheben.

Übrigens: Das Vorkaufsrecht muss spätestens 3 Monate seit Kenntnis des Vertragsabschluss ausgeübt werden. Dabei muss der Vorkaufsberechtigte dieselben Bedingungen wie jeder andere Erwerber erfüllen.

Tipp 8: Lassen Sie sich beraten

Es gibt viele Stolperfallen im Baurechtsvertrag. Für Laien sind diese häufig nur schwer zu erkennen – wer auf Nummer sichergehen möchte, sollte sich deshalb fachgerecht beraten lassen. Eine gute Beratung kostet natürlich, kann Ihnen jedoch grossen Ärger und zukünftige Kosten sparen! Unverbindliche Offerten von spezialisierten Rechtsberatern gibt’s bei Plattformen wie gryps.ch.

Artikelbild © alexraths / 123rf.com

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