Das Schweizer Zivilgesetzbuch gibt vor, dass Stockwerkeigentümer in der Verwaltung und baulichen Ausgestaltung der eigenen Räume frei handeln dürfen. Einem anderen Eigentümer dürfen jene Rechte dagegen nicht erschwert oder beeinträchtigt werden. Neben dem bindenden Vertrag können rechtskräftige Sonderregelungen für das Zusammenleben im Eigentum getroffen werden. Ebendiese Regelungen lassen sich meist in den Statuten einer Hausordnung verankern.
Bei vielen Menschen sind Haustiere sehr beliebt, doch nicht immer teilen Miteigentümer diese Vorliebe. Deshalb sollten bei der Haustierhaltung schon vorab faire Regelungen aufgestellt werden.
Der erste Schritt ist das Finden eines passenden Objektes in einem Stockwerkeigentum, was allen persönlichen Bedürfnissen entspricht. Die entscheidende Frage hierbei ist, wie findet man heraus, ob die Nachbarn zu dem ganzen Konzept passen.
In der Schweiz wird das Leben im Stockwerkeigentum immer mehr zum Trend. Doch damit kommt auch die Frage nach einer passenden Form der Verwaltung auf. Das Aufgabengebiet einer Verwaltung umfasst alle das Haus betreffenden Angelegenheiten. Doch darüber hinaus sorgt sie im Idealfall auch für eine herzliche Atmosphäre im Haus. Die Wahl der richtigen Verwaltung sollte folglich gut überlegt sein.
Für ein friedliches Zusammenleben im Stockwerkeigentum ist es wichtig, dass wesentliche Punkte geregelt werden. Aus diesem Grund sollte das Reglement sorgfältig verfasst werden, denn es bildet die Grundlage des Zusammenlebens. Die Bestimmungen, die im Reglement getroffen werden, gehen den gesetzlichen Vorschriften vor. Das gilt jedoch nicht für zwingende gesetzliche Bestimmungen. Diese können natürlich auch im Reglement nicht abgeändert werden.
Was kann man als Mieter tun, wenn in der Nachbarschaft Konflikte und störender Lärm permanent zu der Tagesordnung gehören?