Beim Vermieten von privatem Wohnraum oder von Gewerberäumen ist es üblich, dass der Mieter eine Mietkaution hinterlegt. Die Kaution ist ganz allgemein eine Sicherheitsleistung als Schutz für den Gläubiger. Das lateinische Wort „cautio“ heißt im deutschsprachigen Gebrauch Sicherheit oder Vorsicht. Infolgedessen ist die Mietkaution eine Mietsicherheit, die der Vermieter als Gläubiger von dem Mieter erwartet beziehungsweise verlangt.
Eine Hausordnung ist ganz allgemein die Übersicht und Zusammenstellung von Vorschriften für die gemeinschaftliche Nutzung von Gebäuden. Die Hausordnung für Mieter bezieht sich auf die Bewohner in einem Mehrfamilienhaus.
Wer einen Mietvertrag aufsetzt oder auch unterfertigt, sollte diesen nicht nur genau lesen, sondern auch auf verschiedene Faktoren achten. Ratsam ist, wenn im Vorfeld eine Checkliste angefertigt wird, welche Punkte in einem Mietvertrag vorzufinden sein müssen.
Immobilienverwaltungen oder Hauseigentümer müssen, bevor sie Interessenten zu Mietern machen, im Vorfeld umfangreiche Abklärungen vornehmen und Informationen einholen. Doch neben der Abklärung der Interessenten, ist auch Fingerspitzengefühl gefragt. Oftmals stellt die Mietersuche eine Gratwanderung für die Entscheidungsträger dar.
Die Ausdrücke Stockwerkeigentum sowie gemeinschaftliche Nutzung schliessen sich nicht aus, sondern stehen – naturgemäss – in enger Verbindung zueinander. Das erfordert auch klare Regeln. Nur wenn klar definierte Regeln in der Hausordnung oder im Reglement zu finden sind, können auch klare Verhältnisse aufrecht bleiben, die ein friedliches Miteinander garantieren. Ist das nicht der Fall, können sehr wohl Konfliktherde aufflammen.
Die Wertquote und ihre Berechnung mag für viele Konsumenten sowie Bauherren eine grosse Herausforderung darstellen. Denn wie wird jene Wertquote berechnet und welche Faktoren sind gewichtig bzw. welche Faktoren können nicht in die Beurteilung miteingezogen werden?