Kosten für Bodenbeläge sind in einer breiten Preisklasse zu finden. Ab 30 CHF,- kann man günstigen Teppichboden kaufen oder auch mehrere hundert Franken für edle Natursteinfliesen berappen. Nicht vergessen sind bei jedem Bodenbelag die zusätzlichen Kosten für die Verlegearbeiten.
Der Balkon gehört grundbuchrechtlich zum Besitz des betreffenden Stockwerkeigentümers. In der Wohnflächenberechnung ist die Balkonfläche anteilmässig enthalten, und sie ist auch mit ihrem dementsprechenden Wert bezahlt beziehungsweise finanziert worden. Der Balkon wirkt sich wertsteigernd auf das Stockwerkeigentum in einem der höher gelegenen Stockwerke aus. Er wird gerne als Ausgleich zu der Terrasse mit Austritt aus dem Wohnzimmer im untersten Stockwerk, dem Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses, angepriesen.
Als Stockwerkeigentum wird das im Grundbuch eingetragene Eigentumsrecht an einem Stockwerk in dem mehrgeschossigen Haus bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus. In einem Mietshaus werden die Wohnungen in den einzelnen Etagen von Mietern bewohnt, während die Stockwerkeigentümer in dem jeweiligen Stockwerk in ihren eigenen vier Wänden leben und wohnen. Das Stockwerk gehört ihnen, ebenso wie anteilig auch die Gemeinschaftsflächen auf dem Stockwerk sowie im und ausserhalb des Gebäudes.
Ausser dem Sparrendach gibt es noch andere Dachkonstruktionen, die Vor-und Nachteile haben, die sorgfältig abgewogen sein wollen.
Dach ist nicht gleich Dach, wenngleich der „Hut des Hauses“ einer der wichtigsten Dinge am Gebäude ist. Der Unterbau des Daches, mitunter auch scherzhaft „Skelett“ genannt, wird üblicherweise aus Holz hergestellt.
Zu den Fachbegriffen, die man rund um die Finanzierung als Darlehensnehmer kennen sollte, gehören auch diese: