Finanzen & Recht
Zusammenhand zwischen Energieeffizienz und Umweltschutz

Das Gebäudeprogramm – was wird gefördert?

Planen Sie eine Sanierung Ihres Gebäudes? Oder sogar einen kompletten Neubau? Dann informieren Sie sich unbedingt über das Gebäudeprogramm des Bundes und der Kantone, welches nachhaltige bauliche Massnahmen finanziell unterstützt.

4 Oktober 2018

Mit dem Gebäudeprogramm Energie sparen und Fördergelder erhalten

Das Gebäudeprogramm zahlt Förderbeiträge aus, wenn Sie den Energieverbrauch oder den CO2-Ausstoss Ihrer Liegenschaft senken. Dabei sind die einzelnen Kantone für die Umsetzung des Programmes zuständig und legen individuell fest, welche Massnahmen sie zu welchen Bedingungen unterstützen.

Seit 2010 eine Erfolgsgeschichte

Das Gebäudeprogramm motiviert Hausbesitzerinnen und -besitzer seit dem Jahr 2010, bei der Sanierung oder dem Neubau einer Immobilie auch ökologische Überlegungen miteinzubeziehen. So kann die Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieffizienz und dem Klimaschutz leisten und profitiert langfristig von den nachhaltigen baulichen Massnahmen. In den vergangenen acht Jahren wurden rund 1.5 Milliarden Franken an Fördergeldern ausbezahlt, wodurch insgesamt bereits rund 12 Millionen Tonnen CO2 vermieden bzw. etwa 50 Milliarden kWh Energie eingespart werden konnten.

Unterschiedliche Bedingungen je nach Kanton

Um Fördergelder zu erhalten, müssen Sie die Bedingungen des Kantons erfüllen, in dem sich das zu sanierende Gebäude befindet. Nach Ermittlung des zuständigen Kantons reichen Sie das Gesuch direkt bei der Bearbeitungsstelle des entsprechenden Kantons ein. Es ist dabei nicht relevant, ob sich ihr Wohnsitz in einem anderen Kanton befindet, ausschlaggebend ist ausschliesslich der Standort des betreffenden Gebäudes. Die Massnahmen, für die Sie aus dem Gebäudeprogramm Fördergelder erhalten können, sind sehr vielfältig. Bei Sanierungen werden Sie beispielsweise unterstützt, wenn Sie bestimmte Punkte zur Wärmedämmung beachten oder Solarkollektoren installieren. Die Gesamtübersicht aller unterstützten Massnahmen sind im Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) festgehalten, welches Sie auf der Webseite der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren abrufen können.

GEAK als Bewertung für die Energieeffizienz

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) zeigt, wie viel Energie bei der Standardnutzung von Heizung, Wasseraufbereitung, Beleuchtungseinrichtungen und anderen elektrischen Verbrauchern benötigt wird. Als Hausbesitzer erhalten Sie so wertvolle Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Effizienz und Umweltfreundlichkeit Ihres Objektes. Falls Sie zukünftig ein Bauprojekt planen, hilft Ihnen der GEAK bei der vorausschauenden Planung und ist teilweise sogar Bedingung für den Erhalt von Förderbeiträgen aus dem Gebäudeprogramm. Daher ist es wichtig, auch bei einem geplantem Neubau frühzeitig die Förderbedingungen des jeweiligen Kantons zu beachten.

Auch steuerliche Aspekte sind anzuschauen

In Bezug auf die direkte Bundessteuer bieten Sanierungen dem Gebäudebesitzer einen steuerlichen Vorteil. Sie sind berechtigt, Unterhaltskosten und wertvermehrende Investitionen, die zur rationellen Energieverwendung oder Nutzung von erneuerbaren Energien beitragen, von der direkten Bundessteuer abzuziehen. Als solche Massnahmen zählen zum Beispiel der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Rückgewinnung von Wärme im Lüftungsbereich oder die Verbesserung der Wärmedämmung des Objektes. Es gilt jedoch zu beachten, dass lediglich derjenige Teil der Kosten von den Steuern abgezogen werden kann, der vom Objektbesitzer selbst getragen wurde. Das heisst, dass derjenige Teil der Kosten, der durch das Gebäudeprogramm finanziert wurde, nicht von der direkten Bundessteuer abgezogen werden kann.

Auch in Bezug auf die Kantonalen Steuern können Sie je nach Kanton von Steuervorteilen profitieren. Die genauen Abzüge sind jedoch kantonal unterschiedlich geregelt. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie beim Steueramt des jeweiligen Kantons oder in der Wegleitung der Steuererklärung.

Wie umgehen mit fliegenden Gästen?

Gebäude bieten oft praktische Nistplätze für Vögel und Unterschlupf für Fledermäuse, die es bei einer Sanierung zu schützen gilt. Diese Plätze zu erhalten, ist in der Regel nur mit einem kleinen Aufwand verbunden. Informieren Sie alle Personen und Arbeiter, welche am Umbau mitwirken und zeigen Sie den Beteiligten die genauen Positionen allfälliger Nester und Unterschlüpfe. Achten Sie dabei besonders auf den sparsamen Einsatz von chemischen Mitteln oder starker Beleuchtung in deren unmittelbaren Umgebung und versuchen Sie, Einflug- und Niststellen unverändert zu lassen. So steht einer tier- und umweltfreundlichen Sanierung nichts mehr im Wege.

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