Finanzen & Recht
Energieausweis mit Wohnungen im Hintergrund

Der Gebäudeenergieausweis (GEAK) einfach erklärt

Die Energiekosten machen den weitaus grössten Teil der Betriebskosten einer Immobilie aus. Daher ist die Energieeffizienz eines Gebäudes sowohl für einen potentiellen Käufer, als auch für den Hausbesitzer selbst von Interesse.

4 Oktober 2018

Was ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone?

Der Gebäudeenergieausweis zeigt auf einen Blick, in welcher der 7 Energieeffizienzklasse ein Gebäude einzuordnen ist. Dazu wird ein Labelsystem verwendet, wie es heutzutage jeder von technischen Haushaltsgeräten her kennt.

Im weiteren erläutert der Energieausweis detailliert, wo die Schwachstellen des beurteilten Gebäudes liegen. Dabei werden sowohl der bauliche Zustand der Gebäudehülle, als auch die Gebäudetechnik betrachtet. Bei der Gebäudehülle spielen z. B. die eingesetzten Baustoffe, eine eventuell vorhandene Dämmung von Dach und Mauerwerk und die eingebauten Fenster eine Rolle. Im Abschnitt Gebäudetechnik geht es letztlich darum, wieviel Primärenergie in Bezug auf die Wohnfläche für Heizung, Warmwassererzeugung und Beleuchtung jährlich verbraucht und ob evtl. eine Energierückgewinnung oder eigene Energieerzeugung aus regenerativen Quellen genutzt wird.

Die Daten zur Gebäudehülle werden durch eine Hausbegehung oder aus den Bauplänen gewonnen. Für die Effizienz der Gebäudetechnik bilden die Energieverbräuche der letzten 3 Jahre anhand der Rechnungen der Energieversorger die Grundlage. Die so gewonnenen Daten werden mit einem Softwaretool bewertet und zu der Einstufung des Gebäudes in die 7 Energieeffizienzklassen A (sehr energieeffizient) bis G (wenig energieeffizient) genutzt.
Zusätzlich enthält der Energieausweis noch Vorschläge zur Beseitigung von Schwachstellen und zur Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie.

Wer darf den Gebäudeenergieausweis erstellen?

Die Ausstellung eines derartigen Energieausweises darf nur ein zertifizierter GEAK-Experte vornehmen. Dabei handelt es sich um Fachleute mit Kenntnissen im Bauwesen und der Gebäudetechnik, wie Ingenieure, Architekten, Energieberater und Bauplaner. Die Zertifizierung und Akkreditierung erfolgt im Rahmen eines Lehrganges und hat nach Abschluss eine Gültigkeit von 5 Jahren. Eine Liste dieser Experten finden Sie auf der Internetseite www.geak.ch.

Ist der Gebäudeenergieausweis Pflicht?

Derzeit ist der Energieausweis keine Pflicht. Allerdings muss er in einige Kantonen bei Besitzerwechsel der Immobilie vorgelegt werden. Generell empfiehlt es sich jedoch für Hausbesitzer, sich einen solchen Energieausweis für sein Gebäude ausstellen zu lassen. Nur so ist man in der Lage einzuschätzen, ob das eigene Haus bereits energieeffizient ausgerüstet ist oder ob mit einer entsprechenden Sanierung eine signifikante Einsparung bei den Betriebskosten und gleichzeitig eine Steigerung der Wohnbehaglichkeit erreicht werden kann.

Die Ausstellung eines Energieausweises für das Gebäude können nur Eigentümer oder Verwaltungen der Liegenschaft beauftragen. Kaufinteressenten und Mieter können dies nicht. Sie müssen sich an den Besitzer der Immobilie wenden. Übrigens ist es auch möglich, für geplante Neubauten anhand der Planungsunterlagen einen Gebäudeenergieausweis auszustellen und so bereits vor dem Bau eventuelle Schwachstellen aufzudecken.

Was kostet der Gebäudeenergieausweis der Kantone?

Für ein Einfamilienhaus muss man zwischen 450,- und 650,- Schweizer Franken veranschlagen. Bei einem Mehrfamilienhaus kostet die Ausstellung je nach Grösse zwischen 500,- und 800,- Schweizer Franken. Diese Kosten gelten für die Standardausführung, die von einem der oben genannten zertifizierten Spezialisten erarbeitet wird. Der Auftraggeber erhält ein vierseitiges Dokument mit der grafischen Darstellung der Einstufung des Gebäudes in eine der 7 Effizienzklassen auf dem Deckblatt sowie einer detaillierten Erläuterung der Untersuchungsergebnisse und einiger Optimierungsvorschläge. Diese Variante sollte man für die Interessenten parat haben, wenn man sein Gebäude verkaufen möchte.

Die kostenlose Variante GEAK light wird mittlerweile nicht mehr angeboten. Hierbei konnte der Hausbesitzer selbst Daten seines Gebäudes in das GEAK-Onlinetool eingeben und sich so eine erste Orientierung zu dessen Energieeffizienz verschaffen. Diese Variante hatte aber keinerlei Relevanz für Kaufinteressenten und war oft fehlerhaft durch unwissentlich falsche Eingaben der Nutzer.

Seit Oktober 2012 gibt es den GEAK Plus. Er umfasst die Leistungen der Standard-Variante, ergänzt um die konkrete Ausarbeitung von ein bis drei Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Da hier wesentlich mehr Beratungsleistung erbracht wird, berechnet der GEAK-Experte für den GEAK Plus zwischen 1300,- und 2000,- Schweizer Franken für ein Einfamilienhaus. Die Preise für Mehrfamilienhäuser hängen von deren Grösse und dem notwendigen Aufwand in der Erarbeitung ab.

Bei der Kostenbetrachtung für die Erstellung eines Energieausweises für das eigene Gebäude ist natürlich auch die Frage der Gültigkeitsdauer des Dokumentes interessant. Eine kurze Gültigkeit würde zwangsweise zu häufiger Neuausstellung führen und damit ins Geld gehen. Andererseits sind Gebäude in der Regel weniger häufig signifikanten Umbauten unterworfen. Dem wurde bei der Festlegung der Gültigkeitsdauer Rechnung getragen. Ein Energieausweis für ein Gebäude, das mindestens 4 Jahre alt ist, hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nur Energieausweise für in Planung befindliche Gebäude haben eine wesentlich kürzere Geltungsdauer von nur 3 Jahren. Diese Dokumente haben lediglich provisorischen Charakter. Eine Neuausstellung nach Fertigstellung des Gebäudes macht ohnehin Sinn, um überprüfen zu können, ob die Zielvorgaben der Energieeffizienz erreicht wurden.

Fördermassnahmen

Die energietechnische Sanierung von Gebäuden wird mit Geldern aus dem Gebäudeprogramm des Bundes und aus kantonalen Programmen gefördert. In der Regel ist zur Beantragung die Vorlage eines GEAK Plus notwendig, mit dem der Istzustand, die Massnahmen zur Verbesserung und der zu erreichende Zielzustand dokumentiert sind. Das erhöht natürlich den Arbeitsaufwand und die Kosten für die Bereitstellung der Antragsdokumente. Allerdings reichen einige Kantone auch für die Erstellung des GEAK Plus Zuschüsse aus, so dass sich diese Kosten relativieren. Informationen dazu finden sich im Internet auf den Seiten der EnDK (Konferenz der kantonalen Energiedirektoren), der kantonalen Energiefachstellen und beim Gebäudeprogramm des Bundes.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments

[…] Dokument haben wir bereits in einem anderen Artikel ausführlich behandelt. Deshalb hier nur eine ganz kurze […]