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Erneuerungsfonds Stockwerkeigentum: Das müssen Sie wissen

Sie wohnen in einer Eigentumswohnung in der Schweiz oder planen, eine Wohnung zu kaufen? Dann sollten Sie sich mit den Rückstellung für Erneuerungsfonds vertraut machen.

27 Dezember 2023

Eine Rückstellung für Erneuerungsfonds ist ein wichtiger Fonds, der Wohnungseigentümern zugutekommt. Der Fonds dient dazu, langfristige Kosten für Reparaturen, Renovationen und Modernisierungen im Gebäude abzudecken. Die Höhe der Beiträge hängt von Faktoren wie dem Alter und Zustand der Immobilie sowie den voraussichtlichen künftigen Ausgaben ab. Das Geld im Fonds gehört allen Wohnungseigentümern gemeinsam. Die Beiträge werden anteilig aufgrund der jeweiligen Miteigentumsanteile berechnet.

Erneuerungsfonds Stockwerkeigentum: Was ist das?

Als Eigentümer einer Wohnung in der Schweiz ist es wichtig, dass Sie den Erneuerungsfonds Ihrer Wohnanlage kennen. Der Erneuerungsfonds ist ein spezielles Konto, auf dem Geld für künftige Renovationen, Reparaturen und Erneuerungen der Gemeinschaftsanlagen in Ihrer Wohnanlage angespart wird.

Was ist der Erneuerungsfonds?

Der Erneuerungsfonds ist eine Art Reservekonto, das Geld enthält, das von den Wohnungseigentümern regelmässig eingezahlt wird, um notwendige Erneuerungen und Reparaturen der gemeinschaftlichen Anlagen wie Dach, Fassade, Treppenhaus etc. zu finanzieren. Das Geld wird treuhänderisch verwaltet, gehört aber den Wohnungseigentümern.

Wie hoch sollte der Erneuerungsfonds sein?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe des Erneuerungsfonds. Dies hängt von Alter, Zustand und möglichen Reparatur- und Erneuerungskosten der Gemeinschaftsanlagen ab. Als Faustregel gilt, dass der Fonds mindestens 10-30% der geschätzten Wiederbeschaffungskosten der Gemeinschaftsanlagen betragen sollte, um grössere Sanierungen finanzieren zu können.

Wer verwaltet das Geld im Erneuerungsfonds?

Das Geld im Erneuerungsfonds wird i.d.R. von der Verwaltung Ihrer Wohnanlage oder einem professionellen Treuhänder verwaltet. Die Gelder werden risikoarm angelegt, damit sie bei Bedarf für Reparaturen und Erneuerungen zur Verfügung stehen.

Wofür wird der Erneuerungsfonds verwendet?

Die Erneuerungsrücklage dient dazu, langfristige Reparaturen, Renovationen und Sanierungen des Gemeinschaftseigentums einer Wohnanlage zu finanzieren. Sie deckt grössere, wiederkehrende Ausgaben ab, die sonst die laufenden Betriebskosten sprengen würden.

Die Gelder aus der Rücklage werden typischerweise für die Erneuerung, Reparatur oder den Ersatz von:

  • Aufzügen und Treppenhäusern
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Dächern und Fassaden
  • Fenstern und Türen
  • Elektro-, Sanitär- und Sicherheitsanlagen

verwendet. Kurz gesagt, für alles, was einer regelmässigen Wartung, Modernisierung oder Reparatur bedarf, um den ordnungsgemässen Betrieb und die Nutzbarkeit des Gemeinschaftseigentums sicherzustellen.

Die Höhe der jährlichen Einzahlung in die Rücklage hängt von der Grösse und dem Zustand der Liegenschaft sowie den zu erwartenden Kosten für anstehende Sanierungen ab. Sie wird von der Eigentümerversammlung festgelegt. Die Gelder verbleiben im Eigentum der Wohnungseigentümer, werden jedoch zweckgebunden für die langfristige Substanzerhaltung des Gebäudes verwendet.

Eine gut gefüllte Erneuerungsrücklage ist für jede Liegenschaft unerlässlich, um unvorhergesehene hohe Kosten abzufedern und das Gemeinschaftseigentum in einem guten Zustand zu erhalten. Sie trägt dazu bei, den Wert der Immobilie und die Lebensqualität der Bewohner langfristig zu sichern.

Wie hoch sollte der Erneuerungsfonds sein?

Die Höhe der Erneuerungsrücklage hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich sollte sie so hoch sein, dass sie die Kosten für grössere, regelmässig anfallende Reparaturen und Sanierungen des Gebäudes decken kann, ohne die Eigentümer mit Sonderumlagen zu belasten.

Folgende Punkte sollten bei der Festlegung der Höhe berücksichtigt werden:

  • Das Alter und der Zustand des Gebäudes: Je älter ein Gebäude ist, desto höher sind in der Regel die Kosten für Instandhaltung und Sanierung. Eine höhere Rücklage ist daher empfehlenswert.
  • Die Art des Gebäudes: Hochhäuser oder Gebäude mit Aufzügen, Schwimmbädern oder Tiefgaragen verursachen tendenziell höhere Kosten. Auch hier ist eine höhere Rücklage sinnvoll.
  • Regelmässig anfallende Kosten: Grundlage für die Berechnung der Rücklage sind die Kosten für wiederkehrende Instandhaltungsarbeiten wie Fassadenrenovierung, Dachsanierung, Heizungserneuerung usw. Diese Kosten sollten auf 10-15 Jahre umgelegt werden.
  • Sonderumlagen: Eine höhere Rücklage kann Sonderumlagen für unvorhergesehene Reparaturen reduzieren oder verhindern. Dies ist im Interesse aller Eigentümer.
  • Inflation: Die Rücklage muss der Inflationsentwicklung angepasst werden, da die Kosten für Bauleistungen steigen. Eine jährliche Erhöhung um 2-3% der Rücklage ist empfehlenswert.

Eine gut geplante und ausreichend dotierte Erneuerungsrücklage dient dem Werterhalt der Immobilie und schützt die Eigentümer vor unerwartet hohen Kostenbelastungen. Sie ist damit im Interesse eines jeden Wohnungseigentümers.

Wem gehört das Geld im Erneuerungsfonds?

Das Geld im Erneuerungsfonds gehört allen Wohnungseigentümern gemeinsam. Die Eigentümergemeinschaft verwaltet den Fonds treuhänderisch für alle Eigentümer.

Die Gelder im Fonds können nur für die im Budget vorgesehenen Zwecke verwendet werden, in der Regel für Reparaturen, Renovationen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage. Die Gelder dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden, es sei denn, alle Eigentümer stimmen einer Änderung des Budgets und Zwecks des Fonds zu.

Da der Fonds allen Eigentümern gemeinsam gehört, hat jeder Eigentümer Anspruch auf seinen anteiligen Teil des Fonds, wenn er seine Wohnung verkauft. Die Höhe des Anspruchs richtet sich in der Regel nach dem Miteigentumsanteil der Wohnung. Wenn ein Eigentümer seine Wohnung verkauft, muss der Käufer den vereinbarten Kaufpreis sowie den anteiligen Teil des Erneuerungsfonds bezahlen.

Die Verwaltung des Fonds obliegt dem Verwaltungsrat der Eigentümergemeinschaft. Er muss die Gelder des Fonds getrennt von anderen Geldern verwalten und darf sie nur entsprechend dem genehmigten Budget verwenden. Eine regelmässige Berichterstattung über Einnahmen, Ausgaben und Saldo des Fonds an die Wohnungseigentümer ist obligatorisch.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Erneuerungsfonds einer Wohnanlage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehört. Jeder Eigentümer hat Anspruch auf seinen anteiligen Teil des Fonds, wenn er seine Wohnung veräussert. Die Gelder im Fonds dürfen nur für bestimmte, im Voraus genehmigte Zwecke verwendet werden. Eine transparente Verwaltung und Berichterstattung über den Fonds ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie wird der Erneuerungsfonds berechnet?

Die Höhe der Erneuerungsrückstellung wird in der Regel von der Eigentümergemeinschaft festgelegt. Sie sollte mindestens 1% des Gebäudeversicherungswertes pro Jahr betragen, damit genügend Mittel für grössere Sanierungen angespart werden können.

Berechnung der Rückstellung

Die Erneuerungsrückstellung wird folgendermassen berechnet:

  1. Der Gebäudeversicherungswert des Objekts wird ermittelt. Dieser Wert entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert des Gebäudes.
  2. Von diesem Wert wird 1% pro Jahr als Rückstellungsbeitrag festgelegt. Bei einem Gebäudewert von CHF 2 Mio. wären dies CHF 20’000 pro Jahr.
  3. Der jährliche Rückstellungsbeitrag wird auf alle Wohnungen gemäss ihrer Wohnfläche aufgeteilt. Hat eine Wohnung z.B. 10% der Gesamtfläche, trägt sie 10% der CHF 20’000, also CHF 2’000 pro Jahr.
  4. Die Eigentümer zahlen den auf ihre Wohnung entfallenden Anteil jährlich in die Erneuerungsrückstellung ein. Das Geld wird treuhänderisch verwaltet.
  5. Wenn Sanierungen anstehen, können die angesparten Mittel dafür verwendet werden. So müssen keine Sonderumlagen erhoben werden.

Eine ausreichende Erneuerungsrückstellung ist für jede Eigentümergemeinschaft wichtig. Sie ermöglicht es, den langfristigen Werterhalt des Gebäudes zu finanzieren, ohne die Eigentümer mit unerwarteten Kosten zu belasten. Eine jährliche Einzahlung von 1-2% des Gebäudewertes ist in den meisten Fällen angemessen, um grössere Sanierungen stemmen zu können.

Erneuerungsfonds Stockwerkeigentum – Zusammenfassung

Erneuerungsfonds: Als Eigentümer einer Eigentumswohnung in der Schweiz ist es wichtig, über die Erneuerungsfonds Bescheid zu wissen. Diese dienen dazu, notwendige Renovationen und Reparaturen an der Liegenschaft finanzieren zu können. Eine gute Höhe des Erneuerungsfonds gibt Sicherheit, dass auch grössere, unvorhergesehene Ausgaben gedeckt werden können.

Die Beiträge für den Fonds werden von allen Eigentümern geleistet, weshalb auch alle Anspruch auf das Kapital haben. Die Gelder gehören der Eigentümergemeinschaft. Es gilt, eine Balance zwischen einer genügend hohen Einzahlung und tragbaren monatlichen Kosten für die Eigentümer zu finden.

Mit dem Wissen über Zweck, Höhe und Verwaltung des Erneuerungsfonds können Sie als Eigentümer die Zukunft Ihrer Wohnung und des Gebäudes besser abschätzen sowie mitreden, wenn es um die Festlegung der Beitragshöhe geht. Eine umsichtige, weitsichtige Verwaltung des Fonds ist im Interesse aller Eigentümer, um die Substanz der Liegenschaft langfristig zu erhalten.

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