Finanzen & Recht
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Finanzierung von Umbauten, Renovationen und Sanierungen

Wir zeigen Ihnen, mit welchen Möglichkeiten Sie einen Umbau, eine Renovation oder Sanierung in Ihrem Eigenheim finanzieren können.

26 Januar 2023

Früher oder später stehen Renovations-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten an der selbstbewohnten Immobilie an. Diese sind oftmals nicht günstig und müssen deshalb im Vorhinein gut geplant und durchdacht sein. Es gibt verschiedene Varianten, solche Kosten zu finanzieren, ohne dabei auf das Guthaben des Sparkontos zurückgreifen zu müssen. Gerne klären wir Sie darüber auf.

Aufstockung der bestehenden Hypothek

Die Erhöhung der bestehenden Hypothek ist eine beliebte und gängige Form, um die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit Renovationen, Umbauten oder Sanierungen zu finanzieren. Bis zu welchem Betrag Sie Ihre Hypothek aufstocken können, hängt von der aktuellen Belehnung Ihrer Liegenschaft ab.

Die Gesamthöhe der Hypothek darf bei selbstgenutztem Eigenheim höchstens 80 Prozent des Immobilienwertes betragen. Darüber hinaus muss stets auch die Tragbarkeit gewährleistet sein. Für Personen ab 55 Jahren könnte sich die Hypothekenerhöhung komplizierter gestalten, da aufgrund der bevorstehenden Pensionierung das monatliche Einkommen in der Regel sinken dürfte.

Darüber hinaus gelten je nach Art der Renovation verschiedene Regeln. So darf bei werterhaltenden Massnahmen das Total der aufgestockten Hypothek nicht mehr als zwei Drittel des Verkehrswertes betragen. Dazu zählen u.a. Dachsanierungen, Heizungsersatz, Renovationen an der Fassade etc.

Im Gegensatz dazu werden bei wertvermehrenden Massnahmen oftmals Erhöhungen über zwei Drittel des Verkehrswertes erlaubt. Unter wertvermehrenden Massnahmen versteht man z.B. den Anbau einer Garage oder Wintergartens sowie Ausbau des Dachstocks usw. Bei solchen Arbeiten erhöht sich der Verkehrswert des Eigenheims.

Bezug von Vorsorgegeldern

Alternativ zur Hypothekenerhöhung besteht die Möglichkeit, Vorsorgegelder mit dem Grund der Wohneigentumsförderung vorzubeziehen. Es gilt zu beachten, dass ein Bezug von Vorsorgegeldern üblicherweise alle fünf Jahre möglich ist und dass in der Regel ein Mindestbetrag von CHF 20’000.- gilt.

Falls Sie Ihre Vorsorgegelder beim Abschluss der Finanzierung verpfändet haben, wird der Kreditgeber die Einkommenssituation neu prüfen sowie den Immobilienwert neu schätzen wollen. Sollten die Gelder nicht verpfändet worden sein, so kann man dies für die Finanzierung von Renovationen, Umbauten oder Sanierungen tun. Vorsorgegelder der dritten Säule dürfen bereits fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden.

Beantragung von Fördergeldern

Wussten Sie, dass klimafreundliche Umbauten vom Bund, den Kantonen, Städten und Gemeinden gefördert werden? Die konkreten Fördermassnahmen unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde, weshalb Sie sich beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder der regionalen Energiefachperson erkundigen sollten. Falls Sie Ihre Immobilie nach dem Minergie-Standard umbauen und zertifizieren lassen, so gewähren Ihnen viele Banken sogar eine zinsvergünstigte Hypothek.

Denken Sie darüber nach, Renovationsarbeiten an Ihrem Eigenheim zu tätigen? Gerne beraten wir Sie im Detail über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Nehmen Sie heute noch Kontakt mit uns auf.

Artikelbild: © carballo / 123rf.com

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