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Swiss.Stephan

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Alle erstellten Inhalte von Swiss.Stephan

  1. Als ich mich vor kurzem mit meinen Versicherungen auseinandergesetzt habe, wurde mir klar, dass ich zu viel bezahlt habe. Ich empfehle dir daher, deine Police zu überprüfen und eventuell Neuverhandlungen mit deinem Versicherungsanbieter zu führen. Es ist auch sinnvoll, verschiedene Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass man durch einen Wechsel des Anbieters oder Neuverhandlungen eine erhebliche Summe sparen kann. Ich konnte beispielsweise eine Ersparnis von über 500 Franken im Jahr erzielen. Das mag zunächst nicht viel klingen, aber auf lange Sicht summiert sich das zu einem beachtlichen Betrag. Ein Beispiel: Eine Autoversicherung kostet im Jahr 1000 Franken. Wenn man durch einen Wechsel des Anbieters oder Neuverhandlungen 20% sparen kann, zahlt man nur noch 800 Franken. Über 10 Jahre betrachtet ergibt das eine Ersparnis von 2000 Franken. Das ist ein gutes Argument dafür, sich mit seinen Versicherungen auseinanderzusetzen. Um den Überblick zu behalten, sollte man sich zunächst eine Übersicht über alle bestehenden Versicherungen verschaffen und überprüfen, ob man wirklich alle benötigt. Einige Versicherungen sind durchaus sinnvoll, andere sind jedoch nicht notwendig. Beispielsweise kann es sich lohnen, eine Hausratversicherung abzuschliessen, wenn man wertvolle Gegenstände besitzt. Eine Glasversicherung ist hingegen oft entbehrlich. Nachdem man eine Übersicht über alle bestehenden Versicherungen hat, kann man sich die Bedingungen und Kosten genauer ansehen. Hierbei sollte man nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Leistungen, die im Schadensfall erbracht werden. Eine günstigere Versicherung ist nicht immer die beste Wahl, wenn im Schadensfall nur geringe Leistungen erbracht werden oder hohe Selbstbeteiligungen anfallen. Wenn man sich über die bestehenden Versicherungen und die Bedingungen im Klaren ist, kann man aktiv werden und Neuverhandlungen mit dem bisherigen Anbieter führen oder sich nach einem günstigeren Anbieter umsehen. Hierbei können verschiedene Vergleichsportale im Internet helfen, die die Kosten und Leistungen unterschiedlicher Versicherungen gegenüberstellen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen. Ein guter Makler kann individuelle Tipps und Empfehlungen geben und auf individuelle Bedürfnisse eingehen. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, da einige Makler Provisionen von Versicherungsunternehmen erhalten und somit nicht unbedingt im Interesse des Kunden handeln. Insgesamt lohnt es sich, sich mit seinen Versicherungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Neuverhandlungen oder Anbieterwechsel durchzuführen. Durch eine gezielte Überprüfung und Anpassung der Versicherungen können hohe Einsparungen erzielt werden, ohne dass man auf wichtige Leistungen verzichten muss. Also sei energisch und spare Geld!
  2. Ich bin ganz deiner Meinung, nicola_padinatos. Nessio könnte auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, eine kürzere Laufzeit zu wählen, zum Beispiel 5 Jahre. Zwar sind die Zinssätze im Allgemeinen höher, aber Nessio würde weniger lang an den höheren Zinssätzen festhalten. Und wenn die Zinssätze in Zukunft sinken, könnte Nessio dann den niedrigeren Zinssatz auf eine neue Hypothek anwenden, um Geld zu sparen?
  3. Hallo zusammen, Ich habe kürzlich eine Immobilienanzeige gesehen, bei der der amtliche Wert bei 500'000 CHF lag, der Verkaufspreis jedoch bei 1.3 Millionen CHF. Ich frage mich, wie der amtliche Wert erhoben wird und ob es sich hierbei nur um den Wert des Hauses ohne Land handelt. Wenn jemand von euch eine Antwort auf meine Frage hat, würde ich mich sehr freuen, sie zu lesen. Jedem eine schöne Woche, Stephan
  4. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Banken in der Schweiz eine Bestätigung für die Finanzierung verlangen, wenn es darum geht, einen Kaufvertrag abzuschliessen. Das ist zumindest meine Erfahrung. Aus meiner Sicht ist es auch nicht empfehlenswert, ohne eine Bankbestätigung eine ETW zu kaufen. Eine solche Bestätigung hilft dir, deine Ausgaben besser zu planen und zu organisieren. Ich würde dir daher empfehlen, dich auf eine Bank zu konzentrieren, die dir eine solide Finanzierung bietet und dir hilft, deine Ausgaben im Griff zu behalten. Danach kannst du dich auf die Suche nach der idealen ETW machen, die zu deinen finanziellen Möglichkeiten passt. Swiss.Stephan
  5. Ein wichtiger Aspekt, den man bei der Auswahl eines Hypothekenanbieters berücksichtigen sollte, ist die Frage nach der Option auf eine vorzeitige Rückzahlung. Einige anbieter ermöglichen diese Option im Gegensatz zu anderen nicht. Wenn du vorzeitig zurückzahlen möchtest, kann dies dir helfen, in Zukunft Zinsen zu sparen. Falls du diese Option wahrnehmen möchtest, musst du sicherstellen, dass du deinen Kreditgeber finden, der dies erlaubt. Meiner Erfahrung nach ist es sinnvoll, einen Anbieter zu finden, der diese Option anbietet. Gruss, Swiss.Stephan
  6. Hi Nessio, Ich bin zwar kein Bauexperte, aber ich glaube, einiges hängt auch davon ab, wer das Grundstück besitzt und wer für das automatische Bewässerungssystem verantwortlich ist. Ich würde einen Blick auf Deinen Werkvertrag werfen, um zu sehen, ob diese Dinge irgendwo aufgeführt sind. Ansonsten würde ich empfehlen, mit dem GU zu sprechen und die Änderungswünsche klar zu diskutieren. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das Budget zu vergrössern, indem einige umfangreichere Arbeiten ausgelassen oder zurückgestellt werden. Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Alles Gute! Stephan
  7. Lieber FWinkler, Ich möchte noch einmal ausführlicher auf das Thema Vorerbe eingehen. Wie bereits erwähnt, ist das Vorerbe eine komplexe Angelegenheit und wird in der Regel nur dann relevant, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. In diesem Fall wird das Erbe unter den Erben aufgeteilt und der Vorerbe erhält einen bestimmten Teil des Nachlasses. Das Vorerbe umfasst jedoch nicht nur bestimmte Vermögenswerte, sondern kann auch ein Vorbehalt des Niessbrauchs an Immobilien oder Kunstwerken sein. Das bedeutet, dass der Vorerbe zwar das Recht hat, diese Vermögenswerte zu nutzen und daraus Einkommen zu erzielen, aber nicht über sie verfügen kann. Ein Beispiel: Anna hat in ihrem Testament bestimmt, dass ihre Tochter Maria das Haus erbt, aber ihr Ehemann Peter ein Vorerbe daran erhält. Das bedeutet, dass Peter zwar das Recht hat, im Haus zu leben und es zu vermieten, aber er darf es nicht verkaufen oder anderweitig über das Vermögen verfügen. Wenn Peter stirbt, erbt Maria das Haus in vollem Umfang. Was Schulden betrifft, so kann das Vorerbe in der Tat betroffen sein. Wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes Schulden hatte, kann der Gläubiger versuchen, den Wert des Vorerbes zur Begleichung dieser Schulden zu nutzen. Das bedeutet, dass der Vorerbe möglicherweise einen Teil seines Erbes an die Gläubiger abtreten muss, um die Schulden des Erblassers zu begleichen. Ein weiteres Beispiel: Jürgen ist der Vorerbe des Vermögens seines Vaters. Als dieser stirbt, stellt sich heraus, dass er Schulden in Höhe von 20.000 CHF hatte. Die Gläubiger können nun versuchen, einen Teil des Vorerbes von Jürgen zu beanspruchen, um die Schulden zu begleichen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Vorerbe eine komplexe Angelegenheit ist und in der Regel nur dann relevant wird, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Es umfasst nicht nur bestimmte Vermögenswerte, sondern kann auch ein Vorbehalt des Niessbrauchs sein. Was Schulden betrifft, so kann das Vorerbe betroffen sein und von Gläubigern beansprucht werden, um die Schulden des Erblassers zu begleichen. Es ist daher immer ratsam, im Falle eines Erbfalls einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Ich hoffe, diese Erklärung hat Ihnen weitergeholfen. Mit besten Grüssen, Stephan
  8. Guten Tag allerseits, Ich bin Swiss.Stephan und möchte meine Gedanken zu diesem Thema teilen. Wir haben uns dieselben Fragen gestellt, als wir ein Land in der Nähe von Fribourg kauften. Ich denke, dass ich Ihnen einige Tipps geben kann, die uns geholfen haben, auf die Kosten zu achten. Zunächst einmal empfehle ich, dass Sie Ihre eigene Suche bei der Grundstückbuchinstitution oder bei einem Notar durchführen. Sie können sich über die Preise informieren und den günstigsten Anbieter auswählen. Wir haben entdeckt, dass sich die Kosten erheblich unterscheiden können und es einen grossen Unterschied ausmachen kann, ob Sie in einer städtischen oder ländlichen Gegend wohnen. Weiterhin ist es sinnvoll, den Grundbucheintrag und die Anmeldung von einer gemeinsamen Person durchführen zu lassen. Dies spart Ihnen Geld, da Sie nur eine Gebühr zahlen müssen. Die Person sollte unabhängig vom Wert des Hauses eine faire Gebühr berechnen. Bei der Entscheidung, ob man den Schuldbrief als erstes registrieren lassen soll, bevor das Haus gebaut wird, empfehlen wir die Planung sorgfältig durchzuführen. Die Genehmigungen und behördlichen Entscheidungen können lange dauern und Sie sollten eine Verzögerung mit einkalkulieren. Es kann schwieriger sein, den Hypothekarkredit zu organisieren, wenn Sie den Schuldbrief nach dem Kauf des Landes anmelden, aber meine Erfahrung ist, dass es viele günstige Optionen gibt, wenn Sie sich Zeit nehmen und vergleichen. Ich hoffe, meine Tipps helfen Ihnen, bei Ihren Grundbucheinträgen und Anmeldungen Geld zu sparen. Wenn Sie Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
  9. Hallo Nicola Padinatos, ich habe mich für eine Baufinanzierung mit variablen Zinsen entschieden. Der Vorteil dabei ist, dass man bei fallenden Zinsen auch von einer geringeren monatlichen Belastung profitieren kann. Allerdings besteht bei variablen Zinsen auch das Risiko, dass die monatliche Belastung steigt, wenn der Zinssatz sich erhöht. Mir persönlich war das Risiko damals aber wert. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  10. Hallo Nessio, Was die steuerlichen Auswirkungen betrifft, wird der höhere Verkehrswert der Parzelle höchstwahrscheinlich die Höhe deiner Immobiliensteuer erhöhen. Die genaue Höhe hängt von den Gesetzen und Richtlinien deines Kantons ab. Du solltest dich am besten beim Steueramt deines Kantons erkundigen, um detailliertere Informationen zu erhalten.
  11. Wenn Sie in der Schweiz eine Immobilie kaufen oder verkaufen, müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Handänderungskosten bezahlen. Diese Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Region, in der sich die Immobilie befindet, und dem Kaufpreis. In der Regel muss der Käufer die Kosten tragen, aber der Verkäufer kann auch einen Beitrag dazu leisten. Lassen Sie uns zum Beispiel die Stadt Zürich betrachten. Hier betragen die Handänderungskosten zwischen 0,33% und 0,5% des Verkaufspreises. Angenommen, Sie kaufen ein Haus in Zürich, das CHF 1 Million kostet. Die Handänderungskosten betragen dann zwischen CHF 3'300 und CHF 5'000. Als Käufer müssten Sie normalerweise die vollen Kosten tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn der Verkäufer beispielsweise einen Anspruch auf ein Vorverkaufsrecht hat, kann er einen Teil der Kosten tragen. Das passierte mir vor kurzem, als ich ein Haus in Zürich kaufte. Der Verkäufer hatte ein Vorverkaufsrecht und musste für die Eintragung im Grundbuch bezahlen. Er entschied sich jedoch, uns die Hälfte der Kosten zu erstatten, was uns CHF 750 ersparte. Auch in anderen Regionen der Schweiz können die Handänderungskosten unterschiedlich sein. In Genf betragen sie beispielsweise zwischen 0,12% und 0,2% des Verkaufspreises. Ein Haus, das CHF 2 Millionen kostet, würde hier also zwischen CHF 2'400 und CHF 4'000 an Handänderungskosten verursachen. Es ist wichtig, die Handänderungskosten bei Verkauf oder Kauf einer Immobilie in der Schweiz im Auge zu behalten, da sie einen erheblichen Teil der Transaktionskosten ausmachen können. Verkäufer können dazu beitragen, indem sie einen Teil der Kosten tragen, wenn sie einen Anspruch auf Vorverkaufsrecht haben oder sich auf andere Weise einigen.
  12. Hey Leute, ich habe ein Grundstück gekauft und mit einem Schuldbrief in Höhe von CHF 150,000 bezahlt. Ich möchte das Land jetzt bebauen und brauche dafür eine weitere Hypothek. Nun frage ich mich, ob ich meine Bank wechseln kann und was das für meinen Schuldbrief bedeutet. Hat jemand Erfahrungen damit? Ich bin mir nicht sicher, wie ich vorgehen soll. Ich habe ein bisschen recherchiert, aber ich würde gerne wissen, ob jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation war und wie er oder sie vorgegangen ist. Ich befürchte, dass ich bei einem Bankenwechsel bestimmte Einschränkungen haben könnte. Vielleicht ist es auch besser, dass ich bei meiner aktuellen Bank bleibe. Ich freue mich über jede Meinung und jeden Ratschlag. Danke im Voraus. Liebe Grüsse, Stephan
  13. Hi FWinkler, ich habe das gerade mal mit einem Steuerrechner durchgespielt und es hängt wirklich davon ab, wie hoch dein Jahreseinkommen ist. Wenn du ein Jahreseinkommen von 80.000 Franken hast, dann würdest du im Jahr 2022 insgesamt 3.520 Franken Steuern auf die 25.000 Franken bezahlen, die du vorzeitig aus der Säule 3a geholt hast. Das wären immer noch 180 Franken Ersparnis durch den Vorbezug. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen! Viele Grüsse, Swiss.Stephan
  14. Lieber FWinkler, Zu deiner Frage bezüglich Forwarddarlehen würde ich grundsätzlich sagen, dass diese Art der Finanzierung durchaus Sinn macht, wenn du in absehbarer Zeit eine höhere Zinsbelastung erwartest. Jedoch solltest du sorgfältig kalkulieren, ob das in deinem konkreten Fall auch tatsächlich zutrifft, denn für ein Forward-Darlehen zahlst du in der Regel einen höheren Aufschlag auf den Darlehenszins, um dich gegen einen zukünftigen Zinsanstieg abzusichern. Im Endeffekt muss sich das natürlich auch rechnen. Zu deiner Frage bezüglich der Flexibilität der Finanzierung kann ich sagen, dass es in der Tat eine wichtige Rolle spielt, welche Klauseln im Vertrag vereinbart sind. Nicht nur bei den Bedingungen und Konditionen sind klare Absprachen empfehlenswert, sondern auch bei deiner generellen Bonität. Wichtig ist hier auch, dass die Bank dir flexible Rückzahlungsmodalitäten in Krisenzeiten oder Arbeitslosigkeit zulässt und diese frühzeitig und ohne grosse Kosten vereinbart werden können. Ich persönlich würde mir die Angebote mehrerer Banken einholen und diese miteinander vergleichen, bevor ich mich dazu entscheide. Zudem solltest du auch unbedingt prüfen, was im Falle eines Verkaufs der Immobilie geschieht und welche Vertragsbedingungen dann noch gelten. Herzliche Grüsse, Swiss.Stephan
  15. Hi nicola_padinatos, Ich habe sowohl an Bauprojekten teilgenommen, die eine Minergie-Zertifizierung erhalten haben, als auch an solchen, die es nicht tun. Bei den Projekten mit der Zertifizierung ist der Preis in der Tat etwas höher, aber andererseits sind die Betriebskosten auf lange Sicht viel günstiger. Eine Investition in nachhaltige Energie lohnt sich immer. Nur als Beispiel, in einem Projekt in dem wir 3 zusätzliche Komponenten von Minergie-Modulen eingebaut haben, verbrauchen wir jetzt 60% weniger Strom. Es ist wichtig, den Preisfaktor nicht von vornherein herauszunehmen, sondern auch die langfristigen Auswirkungen zu berücksichtigen. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  16. Guten Tag allerseits, Ich habe mich gefragt, ob ich das Einkommen, das ich für den Erhalt einer Wohnung von meinen Eltern erhalte, versteuern sollte oder nicht. Ich möchte das Geld gerne als Eigenkapital nutzen. Nach meinem Verständnis handelt es sich hierbei um eine Schenkung, weshalb keine Steuern anfallen sollten. Jedoch möchte ich auf der sicheren Seite sein, bevor ich meine Entscheidung treffe. Hat jemand von euch Erfahrungen in dieser Angelegenheit gemacht? Ich danke euch im Voraus für eure Antworten. Grüsse, Stephan
  17. Hey zusammen, ich hoffe, jemand kann mir helfen. Ich bin derzeit in Verhandlungen, ein Haus in Deutschland zu kaufen. Ich habe alle erforderlichen Unterlagen und kann knapp ein Drittel des Kaufpreises finanzieren. Der Restbetrag würde innerhalb von zehn Jahren abbezahlt werden. Das sollte kein Problem darstellen, um eine Kreditfinanzierung zu erhalten. Allerdings gibt es ein Problem: Schweizer Banken finanzieren offenbar keine Immobilien im Ausland. Ich habe mich diesbezüglich bei der UBS erkundigt, bei der ich seit fast zehn Jahren Kunde bin. Deutsche Banken finanzieren das Haus und das Grundstück nicht, da ich in der Schweiz lebe. Ich bin etwas frustriert, da ich von grosszügigen Angeboten von Immobilien in anderen Ländern gehört habe. Wenn ich jedoch versuche, ein Grundstück innerhalb des Kontinents zu finanzieren, wo ich aufgrund von bürokratischen Verpflichtungen auf der sicheren Seite sein sollte, ist dies nicht möglich. Kennt jemand von euch eine Lösung für dieses Problem? Mit freundlichen Grüssen, Stephan
  18. Hallo Nessio, Es ist gut, dass die Baurekurskommission Ihren Fall bereits dreimal zugunsten Ihrer Baugenehmigung entschieden hat. Normalerweise neigen Nachbarn dazu, sich besser zu fühlen, wenn sie sich gegen ein Bauprojekt durchsetzen und es normalerweise schwierig ist, sie zu bewegen. Aber es gibt eine Chance, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung für ungültig erklären kann, so dass es für einen längeren Zeitraum dauern könnte, um festzustellen, was passieren wird. Müssen Sie noch ein Jahr warten, um einzuziehen, oder können Sie zumindest Teile des Hauses fertigstellen, während das Gerichtsverfahren läuft? Vielleicht gibt es einen Weg, noch in diesem Jahr mit einem Teil des Baus zu beginnen und später in das komplett fertiggestellte Haus zu ziehen. Herzliche Grüsse
  19. Hallo zusammen, Gestern Abend hatte ich endlich Zeit, um die erste Abrechnung der Baumeister- und Aushubarbeiten zu kontrollieren. Ich muss sagen, ich war sehr enttäuscht und gefrustet über die Ergebnisse. Wir bauen mit einem GU, aber nur die Hauskosten BKP 2 sind dem Festpreis unterworfen. Die Umgebungsarbeiten, darin enthalten sind Baumeister-, Aushub- und Erschliessungsarbeiten, gehen direkt über uns. Dazu hat uns die Baufirma eine Offerte eingereicht und wir haben einen Werkvertrag unterzeichnet. Diese Offerte war tadellos und deckte sich recht gut mit der Schätzung des GUs. Doch gestern bemerkte ich, dass die zweitletzte Position der Abrechnung weit über der Offerte war. Pos. 311.312.001 (Zwischentransport ab Aushubstelle zu Transportmittel, auf Baustellenlager oder dgl.) Offerte: 17 m3 * 20.15 CHF = 342.55 CHF Effektiv: 334.57 m3 * 20.15 CHF = 6741.60 CHF (Faktor 20!!) Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass eine Offerte verbindlich ist und maximal +/- 10-15% von der Abrechnung abweicht. Das hier geht aber einfach zu weit. Wie seht ihr das? Ist eine Abweichung um den Faktor 20 normal oder muss ich etwas unternehmen?
  20. Nessio, um den Eintrag ins Grundbuch machen zu können, müsstest du beim zuständigen Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung einreichen. Die Infos dazu findest du gut aufgeschlüsselt auf den Amtswebsites. Auch eine Eintragungsabteilung vom Grundbuchamt steht dir für allgemeine Auskünfte zur Verfügung. Vergiss nicht, dass es seit 2009 eine Begünstigungsmöglichkeit gibt, die sogenannte "Grundstückgewinnsteuerschwelle". Schätze auf jeden Fall ab, ob du steuerpflichtig sein könntest und ob sich ein Durchrechnen durch einen Steuerberater lohnen würde.
  21. Ich habe eine ähnliche Situation erlebt und verstehe die Besorgnis, die damit einhergeht. Die rechtliche Situation sieht so aus: Wenn der alleinige Eigentümer des Hauses, in Ihrem Fall Pät, stirbt oder aufgrund von Invalidität nicht mehr in der Lage ist, seine Finanzverpflichtungen zu erfüllen, wird das Haus seine Erben gehören. Wenn Pät jedoch einen Willen erstellt hat, wird das Haus seinen Weggang überleben. Wenn er stattdessen stirbt, ohne einen Willen zu haben, wird seine Frau, Corinne, besitzlos, wenn sie in seinem Testament nicht erwähnt wurde. Wenn Sie in Zukunft erwägen, das Haus aufzurüsten, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der festgelegt wird, wer die zusätzlichen Kosten trägt. Wenn es sich um ein gemeinsames Abkommen handelt, sollten beide Parteien dementsprechend ins Grundbuch eingetragen werden. Andernfalls kann Corinne ihre Investition durch eine Teilzahlung abdecken. Dies kann auch in einem schriftlichen Vertrag zwischen beiden Parteien festgehalten werden. Viel Glück und zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen zu antworten.
  22. Hallo zusammen! Ich habe gerade die Zusage der Bank für eine Wohnung erhalten, die ich im AG weitervermieten werde. Ich selbst wohne in ZH. Laut Bankberaterin sollte ich mir sehr genau überlegen, wie viel Eigenkapital ich dafür einsetzen möchte, weil dies die Steuern verändern wird. Ich habe vor, eine Wohnung im Wert von 325.000 CHF zu kaufen, für die ich eine Hypothek von 200.000 CHF aufnehme. Als Eigenkapital würde ich gerne 125.000 CHF investieren. Aber wie würden sich meine Steuern verändern, wenn ich statt 125.000 CHF nur 80.000 CHF einsetzen würde? Ich müsste ja dann eine zweite Hypothek aufnehmen, oder nicht? Und wie viel kann ich maximal für die erste Hypothek verwenden? Ich kann den Betrag meines Eigenkapitals immer noch ändern, aber es sollte sich für mich auch lohnen. Ich muss das Verhältnis zwischen Mieteinnahmen, Hypothekarzinsen, Steuern usw. berücksichtigen. Es wäre wirklich hilfreich, wenn jemand einige Rechenbeispiele aufzeigen könnte. Ich bin dankbar für eure Antworten! Herzliche Grüsse, Swiss.Stephan
  23. Ich danke Dir, nicola_padinatos, für die detaillierten Informationen, die du mir zur Verfügung gestellt hast. Das Thema, das du angesprochen hast, ist sehr relevant, da es viele Paare betrifft, die zusammenziehen und eine Immobilie erwerben möchten. Ich kenne jemanden, bei dem das Verhältnis der Einlagen 60:40 ist. Obwohl sie sich für die gemeinsame Inanspruchnahme einer Hypothek entschieden haben, zahlt der Partner, der den höheren Betrag einbrachte, auch die höheren Hypothekarzinsen. Das finde ich nicht fair, denn auch der andere Partner trägt zur Amortisation bei und leistet seinen Beitrag zur Tilgung der Hypothek. Deshalb sollte das Verhältnis auch bei den monatlichen Zahlungen berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese ungleiche finanzielle Belastung zu lösen. Eine davon wäre, einen Mietvertrag und eine Nutzungsentschädigung zu vereinbaren. Dabei könnte der Partner, der den höheren Betrag in die Immobilie investiert hat, eine Nutzungsentschädigung vom anderen Partner verlangen, der dann seinerseits die Hypothekarzinsen bezahlen würde. Es gibt jedoch auch andere Optionen, die berücksichtigt werden sollten. Zum Beispiel könnte man eine Art Abkommen treffen, in dem festgelegt wird, dass beide Partner entsprechend ihres finanziellen Beitrags zur Immobilie für die Hypothekarzinsen aufkommen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einlage des Partners, der den höheren Betrag zur Verfügung gestellt hat, als Darlehen zu betrachten, das zurückgezahlt werden muss, und die Hypothekarzinsen entsprechend aufzuteilen. Es ist wichtig, dass beide Partner die Auswirkungen dieser Entscheidungen verstehen und berücksichtigen. Sie sollten sich über die finanzielle Situation und die Konsequenzen im Klaren sein, die ihre Entscheidungen für sie haben werden. Im Idealfall sollten sie gemeinsam eine Lösung suchen, die fair und ausgewogen ist und die Interessen beider Partner berücksichtigt. Insgesamt denke ich, dass es wichtig ist, offen über die finanziellen Aspekte einer gemeinsamen Immobilie zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Partner akzeptabel ist. Ich danke dir nochmals für deine Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit. Herzliche Grüsse, Swiss.Stephan
  24. Hallo zusammen, Ich stehe vor der Entscheidung, ob ich das Geld aus meinem 3a-Vorsorgekonto für den Kauf unseres Grundstücks Ende dieses Jahres noch beziehen soll oder nicht. Gibt es einen steuerlichen Unterschied, ob ich das Geld noch in diesem Jahr oder erst nächstes Jahr beziehe? Ich habe den maximalen steuerbefreiten Betrag von CHF 6'192.-- einbezahlt, dennoch bin ich mir nicht sicher, ob ich die Steuerbefreiung auch in Anspruch nehmen kann, wenn ich das Geld noch im selben Jahr wieder herausnehme. Ich würde mich sehr über eure Ratschläge freuen. Viele Grüsse, Swiss.Stephan
  25. Hallo zusammen, ich habe kürzlich ein Baugesuch eingereicht, das allerdings bei der Vorprüfung durch die VSS-Norm durchgefallen ist. Ich habe von meinem GU erfahren, dass das Hauptproblem unseres Baugesuchs das Gefälle von 13% auf unserer 5.3 bis 8.0 Meter breiten Zufahrt zur Garage ist. Gemäss der VSS-Norm sind nur 8% auf den ersten 5 Metern erlaubt und später bis zu 15%, was unsere Garage nicht erreicht. Zusätzlich wurde die Höhe der Garage bemängelt, obwohl sie eigentlich nur 2.68m hoch ist. Der GU gab an, es käme wohl durch das Fundament oder die erhöhte Lage gegenüber dem Hauslevel. Wir könnten das mit der Unterschrift der Nachbarn noch bewältigen, aber das Gefälle lässt sich nicht ändern. Mich würde interessieren, ob jemand Erfahrung mit der VSS-Norm bei Baugesuchen hat. Ist die VSS-Norm nur eine Richtschnur und nicht zwingend bindend? Kann man gegen den Entscheid vorgehen? Es wäre sehr schade, wenn mein Traum vom Eigenheim platzen würde. Viele Grüsse, Stephan
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