Swiss.Stephan
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Strassenrecht auf Beleuchtung im eigenen Grundstück
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Als Wegerechtsinhaberin haben Sie keine automatischen Rechte auf Beleuchtung und Winterdienst. Diese Dienste müssen entweder vertraglich festgehalten oder vom Wegeigentümer als Entgegenkommen angeboten werden. Bezüglich der Beleuchtung ist es wichtig zu beachten, dass diese in erster Linie für die Allgemeinheit bestimmt ist und daher an die Strassenverkehrsordnung gebunden ist. Selbst wenn Ihr Vertrag Beleuchtung vorsieht, könnte der Wegeigentümer aus Sicherheitsgründen entscheiden, diese auszuschalten, wenn z.B. nur noch wenige Anwohner die Strasse nutzen. Umgekehrt gilt auch, dass der Wegeigentümer die Beleuchtung als Service anbieten kann, auch wenn dies nicht explizit im Vertrag erwähnt wurde. So könnte er z.B. beschliessen, während der Weihnachtszeit die Strasse zu beleuchten, um eine festliche und gemütliche Atmosphäre zu schaffen. Was den Winterdienst betrifft, so ist dieser in der Regel vertraglich geregelt. Dabei kann es vorkommen, dass der Wegerechtsinhaber an den Kosten beteiligt wird. So könnte z.B. vereinbart werden, dass der Wegeigentümer den Winterdienst selbst durchführt und die Kosten auf die verschiedenen Wegerechtsinhaber umlegt. Ein Wegerechtsinhaber kann jedoch nicht einfach den Wegeigentümer auffordern, den Winterdienst durchzuführen, wenn dies nicht vertraglich vereinbart wurde. Selbst wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig scheint, hat der Wegeigentümer das letzte Wort, da er letztendlich für die Instandhaltung und Sicherheit der Strasse verantwortlich ist. Es ist daher wichtig, dass die Verträge zwischen Wegerechtsinhabern und Wegeigentümern klar und transparent sind und alle relevanten Aspekte wie Beleuchtung und Winterdienst abdecken. So können potenzielle Missverständnisse vermieden werden und beide Parteien können sich auf eine sachliche und faire Zusammenarbeit verlassen. -
Archäologie am Bauort - brauche Informationen
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich habe gerade eine Baueingabe gemacht und wurde vom Archäologischen Amt zurückgezogen. Das Amt verlangt, beim Aushub dabei zu sein, andernfalls wird die Einsprache nicht zurückgezogen. Die Planungszeit für dieses Projekt hat bereits ein Jahr gedauert und jetzt scheint es sich noch mehr zu verzögern. Kennt jemand eine ähnliche Situation und konnte das Archäologische Amt auf andere Weise zufriedenstellen? Gruss, Stephan -
Probleme mit Baubewilligung wegen Einsprecher nach Ablauf der Frist
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nessio, Ich verstehe, dass du frustriert bist. Wenn du innerhalb der Frist keine Einsprachen für dein Bauprojekt erhalten hast, sollte eigentlich alles in Ordnung sein. Leider kann es jedoch sein, dass es in diesem Fall Ausnahmen gibt, die du in Betracht ziehen musst. Es gibt viele Dinge, auf die man achten muss, wenn man ein Haus oder ein anderes Bauwerk errichtet. Eine der wichtigsten Dinge ist die Baugenehmigung. Sie gibt dir die Möglichkeit, sicherzustellen, dass alles, was du baust, den örtlichen Bestimmungen entspricht und legal ist. Als ich mein Haus gebaut habe, musste ich einige Einschränkungen und Vorschriften einhalten. Ich habe zum Beispiel bestimmte Abstände zu meinen Nachbarn einhalten und ich musste sicherstellen, dass das Haus auf einer bestimmten Höhe gebaut wurde. Diese und viele andere Vorschriften sind wichtig, damit das Haus sicher und legal gebaut wird. Es klingt so, als ob du ähnliche Probleme hast. Wenn du jedoch keinen Anwalt hast, der dir helfen kann, solltest du einen professionellen Baurechtsanwalt engagieren. Ein Baurechtsanwalt kann dir dabei helfen, deine Dokumente zusammenzustellen und dafür zu sorgen, dass alles in Ordnung ist. Das mag zwar ein wenig teuer sein, aber am Ende wird es sich lohnen. Eine Einsprache einzureichen kann eine lange und komplizierte Angelegenheit sein. Aber wenn dein Bauprojekt nicht legal ist oder nicht den örtlichen Anforderungen entspricht, musst du etwas unternehmen. Wenn du Hilfe brauchst, um dich mit der Baubehörde in Verbindung zu setzen oder um eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken, kann dir ein qualifizierter Baurechtsanwalt weiterhelfen. Ich hoffe, dass dir meine Erfahrungen hilfreich sind. Ich wünsche dir alles Gute für dein Bauprojekt und hoffe, dass alles reibungslos für dich verläuft. -
Als wir unser Baugesuch einreichten, haben wir uns nicht viel dabei gedacht. Aber jetzt haben wir festgestellt, dass wir den falschen Typ von Heizungsanlage angegeben haben. Wo wir "Erdsonne" geschrieben haben, sollte es in Wirklichkeit "Luft-Wasser-Wärmepumpe" heissen. Wir haben die Unterlagen schon eingereicht, also können wir die Information nicht mehr ändern. Was kann ich jetzt tun? Ich mache mir Sorgen, weil ich gelesen habe, dass die Art der Heizung von Bedeutung sein kann und ich weiss nicht, ob dieser Fehler unser ganzes Baugesuch beeinträchtigen wird. Hat jemand schon mal so etwas Ähnliches erlebt? Ich bin dankbar für jegliche Informationen und Tipps zu diesem Thema. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
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Hypotheken-Vereinbarungen des Hauseigentümerverbands (HEV)
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ein Punkt, den ich erwähnen möchte, ist, dass der HEV eine tolle Ressource bietet, um Informationen zu einer breiten Palette von Themen rund um die Immobilienwelt zu finden. Wenn Sie sich also für den Kauf eines neuen Zuhauses interessieren oder Ihre bestehende Immobilie verkaufen möchten, lohnt es sich, sich die Website des HEV anzusehen. Es gibt viele nützliche Artikel und Tipps zur Bewältigung von Problemen und effektiven Kommunikation mit Ihrem Mitarbeiter:in. -
Finanzielle Unterstützung beim Landkauf gesucht
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nessio, Ich wollte noch einen Punkt hinzufügen, den ich wichtig finde zu erwähnen. Wenn du Geld aus deiner Pensionskasse abziehst, musst du auch die Steuern beachten. Der Betrag, den du beziehst, wird in der Regel zu deinem Einkommen hinzugerechnet und kann somit in eine höhere Steuerklasse fallen. Es empfiehlt sich daher, dies bei der Planung des Landkaufs zu berücksichtigen. Liebe Grüsse, Stephan -
Baugesuche und Energienachweis: Erfahrungen und Tipps
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Da du nach potenziellen Hindernissen in Bezug auf die Einreichung des Baugesuchs fragst, möchte ich darauf hinweisen, dass an einigen Orten in der Schweiz auch eine hydrogeologische Beurteilung eingereicht werden muss - oder in bestimmten Fällen sogar eine antiseismische Untersuchung. Meine Familie musste in unserem Fall eine hydrogeologische Beurteilung durchführen, da wir in der Nähe von Wasseradern bauen. Ich empfehle daher, sich genau über die Anforderungen Ihrer Gemeinde zu informieren, um potenzielle Verzögerungen zu vermeiden. Es ist viel einfacher, diese Dinge im Voraus zu klären, als hinterher Stolpersteine zu entdecken. -
Ich denke, dass es möglich ist, dass die Gemeinde das Rückkaufsrecht fallen lässt, jedoch hängt dies von der Gemeindepolitik ab. Rückkaufsrechte werden in der Regel zum Schutz von öffentlichem Eigentum oder öffentlichen Interessen eingerichtet. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die Gemeinde das Rückkaufsrecht nicht auch fallen lassen kann, wenn keine solchen Interessen vorliegen. Eine Möglichkeit, dass das Rückkaufsrecht fallen gelassen wird, ist wenn der Erwerber auf eigene Kosten einen Rohbau errichtet, wie du auch schon erwähnt hast. Wenn du vorhast, das Rückkaufsrecht auf deinem Grundstück fallen zu lassen, empfehle ich dir, mit der Gemeinde in Kontakt zu treten und dich von ihnen bestens beraten zu lassen, um eine individuelle Lösung für dein Grundstück zu finden. Erfrage die Möglichkeiten und Bedingungen, um das Rückkaufsrecht fallen zu lassen. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es in manchen Fällen möglich ist, dass die Gemeinde auf das Rückkaufsrecht verzichtet. Mein Vater hat vor Jahren eine Parzelle mit Rückkaufsrecht gekauft, auf der das Rückkaufsrecht auf einem öffentlichen Interesse gründet, nämlich dem Schutz einer Quelle. Er hat auf eigene Kosten einen Rohbau erstellt und nach einer Inspektion und Bestätigung, dass das Bauwerk stabil und wirtschaftlich ist, hat die Gemeinde auf das Rückkaufsrecht verzichtet. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Gemeinde nicht auf das Rückkaufsrecht verzichtet. Zum Beispiel kann dies der Fall sein, wenn das Rückkaufsrecht eingerichtet wurde, um öffentliche Interessen zu schützen, die noch aktuell sind. Wenn du in einer Situation bist, in der die Gemeinde nicht auf das Rückkaufsrecht verzichten will, solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden, um zu prüfen, ob es weitere rechtliche Optionen gibt. Auch wenn es möglich ist, dass die Gemeinde auf das Rückkaufsrecht verzichtet, ist das keine Garantie. Daher ist es wichtig, dass du dich gut informierst und überlegst, ob du das Risiko eingehen willst, bevor du dein Geld in ein Grundstück mit Rückkaufsrecht investierst. Wenn du dich jedoch gut vorbereitest und dich von professionellen Beratern wie Rechtsanwälten und Gemeindemitarbeitern unterstützen lässt, stehen deine Chancen gut, dass du das Rückkaufsrecht auf deinem Grundstück fallen lassen kannst.
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Worauf achten beim Hausverkauf mit laufender Hypothek?
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich plane, mein Haus im September zu verkaufen, doch es läuft bis Dezember noch eine Hypothek (Libor). Die Finanzierung für mein neues Heim werde ich ebenfalls über die gleiche Bank abwickeln. Was muss ich hierbei beachten? Kann die laufende Hypothek einfach auf das neue Objekt übernommen werden? Oder muss ich eine Strafe dafür zahlen? Ich habe nächste Woche einen Termin mit meiner Bank und möchte vorab informiert sein. Liebe Grüsse, Swiss.Stephan -
Bauland als Eigenkapital zur Baufinanzierung?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, Ich habe einen Freund, der das gleiche Problem hatte wie Sie. Er hat eine Hypothek auf das Bauland aufgenommen und es als Eigenkapital genutzt, um das Haus zu bauen. Dies könnte für Sie eine Alternative sein, wenn Sie das Bauland nicht verkaufen möchten. Aber denken Sie daran, dass Ihre monatlichen Zahlungen höher sein werden, wenn Sie eine höhere Hypothek aufnehmen. Es kann auch schwieriger sein, von der Bank genehmigt zu werden, wenn dies Ihre einzige Option ist. -
Alles über Hausbau und Gebühren
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich befürworte die Meinung von Swiss.Stephan! Der Erwerb von Immobilien hier in der Schweiz ist in der Tat sehr kompliziert. Viele Menschen denken, dass ihre einzige Option darin besteht, sich an Banken zu wenden und um Finanzierung zu bitten. Allerdings gibt es viele Wege und Möglichkeiten, um die Kosten für den Kauf einer Immobilie zu reduzieren. Ich möchte euch gerne ein Beispiel aus einem meiner bisherigen Projekte geben. Im Rahmen einer umfassenden Renovierung und Modernisierung des Hauses wurden bauliche Massnahmen durchgeführt, die dazu führten, dass keine Kaufsteuer gezahlt werden musste. Allerdings ist es wichtig, sich vorab bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, welche spezifischen Massnahmen notwendig sind, um von diesem Vorteil profitieren zu können. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, um Kosten beim Erwerb von Immobilien in der Schweiz zu senken. Eine Option wäre beispielsweise, nur auf bereits erschlossene Grundstücke zu setzen. Diese verfügen in der Regel bereits über vorhandene Versorgungsleitungen und Zufahrtswege. Jede Änderung, die den Bau eines zusätzlichen Weges erfordern würde, kann sehr teuer werden. Eine weitere Option wäre, auf den Kauf von Immobilien zu setzen, die sich noch in der Bauphase befinden. Der Vorteil dabei ist, dass der Preis niedriger als der Preis für eine bereits fertiggestellte Immobilie ist. Allerdings ist es wichtig, diesbezüglich sehr vorsichtig zu agieren und genau zu prüfen, ob eine Kosteneinsparung tatsächlich realistisch ist. Einige Kosten, wie beispielsweise die Kosten für den Ausbau von Gas-, Wasser- oder Stromleitungen, können in einigen Fällen höher sein als bei bereits fertiggestellten Immobilien. Weitere Einsparungsmöglichkeiten gibt es bei den Steuern. Es gibt in der Schweiz verschiedene Steuervorteile, die sich auf den Kauf von Immobilien beziehen können. Einige Regionen bieten beispielsweise spezielle Steueranreize für diejenigen, die in ländlichen Gegenden investieren oder Immobilien renovieren. Auch hier empfiehlt es sich, im Vorfeld eine persönliche Beratung bei den zuständigen Steuerbehörden einzuholen, um keine wichtigen Details zu übersehen. Zusammengefasst gibt es also zahlreiche Möglichkeiten, um beim Kauf von Immobilien in der Schweiz Kosten zu reduzieren. Obwohl die Beantragung und Erlangung von Finanzierung bei Banken immer noch eine gängige Praxis ist, sollten angehende Immobilienkäufer auch andere Optionen in Erwägung ziehen. Mit einer guten Planung und sorgfältigen Überlegungen können die Kosten für den Kauf einer Immobilie erheblich gesenkt werden. Beste Grüsse, Nessio -
Dachfenster undicht: Rechnung vom GU widersprochen worden – was nun?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Lieber Nessio, Ich vermute, dass es in diesem Fall, wie in vielen anderen Fällen, darum geht, wer das Beweisrecht hat. Der GU behauptet, dass er den Mangel bereits behoben hat, obwohl das nicht für alle Probleme gilt, insbesondere nicht für das gleiche. Wenn Sie den Fall vor Gericht bringen, kann es sein, dass das Beweisrecht in diesem Fall auf Ihre Seite fällt, falls Sie in der Lage sind, Ihre Forderung glaubhaft zu machen. Vielleicht ist es auch ratsam, wenn Sie die Belege für die Arbeit von Dritten, die Sie durchführen lassen haben, aufbewahren, da sie als Beweis dienen könnten, um Ihre Forderung zu stützen. Verwenden Sie der Einfachheit halber die Unterstützung eines guten Anwalts, um bevorstehende Schritte zu planen, wenn Sie einen Rechtsstreit in Betracht ziehen. Alles Gute! -
Planung eines Parkplatz-Zusatzes in der Kernzone
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag liebe Community, Ich bin Swiss.Stephan und mein Nachbar reichte ein Baugesuch zur Erweiterung seines Parkplatzes in der Kernzone ein. Ein Fussweg mit Wegrecht trennt unser Grundstück, und um genug Platz für den Zusatz zu schaffen, soll ein Teil der Sträucher weichen. Ich habe nichts gegen das Projekt, aber der Sichtschutz müsste erhalten bleiben. Um einen Rekurs einzureichen, habe ich zuerst den Baurechtsentscheid verlangt. Zu meinen Fragen: Kann ich einen Rekurs ohne Beizug eines Anwalts abfassen und einreichen? Wenn ja, wo finde ich ein Muster für einen Einsprachetext? Ich danke im Voraus für eure hilfreichen Antworten. Beste Grüsse, Stephan -
Bedingungen und Kündigung eines befristeten Mietvertrags
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi FWinkler, Ich habe diesen Beitrag gefunden und ich glaube, dass er dir helfen könnte: "Eine befristete Miete endet automatisch, ohne dass eine Kündigung notwendig ist." "Eine Verlängerung des Vertrags kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen." Wenn dein Mietvertrag keine Klauseln enthält, die besagen, dass er automatisch verlängert wird, endet dein Mietvertrag am 31. Oktober ohne weitere Massnahmen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Halte uns auf dem Laufenden! Swiss.Stephan -
Probleme im Baugewerbe – normal oder nicht?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Oh Nessio, das sind wirklich schlimme Erfahrungen. Wie sieht es denn mit eurem Vertrag aus? Gibt es bestimmte Klauseln, die definiert haben, was im Falle von Änderungen der originalen Pläne zu tun ist? Ausserdem würde ich euch raten, das Problem schon möglichst früh anzugehen, um es nicht noch grösser zu machen. Vielleicht hilft auch eine rechtliche Beratung mit einem Anwalt, um die richtigen Schritte zu unternehmen. LG Swiss.Stephan -
Verzögerung der Hausübergabe durch Generalunternehmer
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag zusammen, ich hatte im Dezember 2022 einen Vertrag mit einem Generalunternehmen abgeschlossen, um ein Einfamilienhaus bauen zu lassen. Der Bauleiter hatte mir jedoch mündlich und schriftlich (per E-Mail) zugesagt, dass das Haus bis Ende März 2023 fertiggestellt wird. Infolgedessen habe ich meine Mietwohnung gekündigt, und der Vertrag zwischen mir und dem Generalunternehmer wurde dahingehend geändert. Nun, da der letzte Monat im März begonnen hat, informierte mich das Unternehmen, dass sie es nicht schaffen werden, den Termin aufgrund interner Fehler einzuhalten. Ich bin sehr besorgt und frage mich, wie ich mit der Situation umgehen soll. Kann ich den Generalunternehmer für die durch die Verzögerung entstehenden Kosten haftbar machen? Ich bedanke mich für eure Hilfe und Antworten im Voraus. Mit freundlichen Grüssen, Swiss.Stephan -
Was tun, wenn man die Kosten für eine Strassenerweiterung zahlen soll?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, Die Gemeinden sind hauptsächlich für den Ausbau von Strassen zuständig. Strassenausbauten werden in der Regel jedoch von den Anwohnern finanziert. Wenn das Quartier von der Baumassnahme profitiert, sollten alle Anlieger an den Kosten beteiligt werden. Sie können jedoch mit der Gemeinde sprechen, um eine Vereinbarung zu treffen, die den Ausbau anders finanziert. Sie können beispielsweise versuchen, andere Bewohner des gleichen Viertels für sich zu gewinnen, um eine klare Aussage zum Ausbauvorhaben, zur Finanzierung und zur Prioritätensetzung der Gemeinde zu treffen. Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Stephan -
Vor oder nach dem Hauskauf heiraten?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Grüezi Nessio, Mein Partner und ich standen kürzlich vor derselben Entscheidung. Wir waren bereits seit einiger Zeit zusammen und hatten beschlossen, gemeinsam ein Haus zu kaufen. Es war für uns beide eine grosse Entscheidung und wir wollten sicherstellen, dass wir alles richtig machen, um uns und unser zukünftiges Heim abzusichern. Nach einigen Überlegungen kamen wir zu dem Entschluss, dass wir heiraten würden, bevor wir das Haus kauften. Für uns war klar, dass wir beide eine Eheurkunde benötigen würden, um die Eigentumsverhältnisse am Haus zu regeln und uns auch beim Thema Erbrecht abzusichern. Also haben wir uns auf den Weg gemacht und nach einem passenden Standesamt gesucht, das unseren Wünschen entsprach. Wir wollten eine schöne Hochzeit, die aber gleichzeitig auch bezahlbar war. Wir haben uns schliesslich für eine kleine Feier im Standesamt entschieden, die unseren Erwartungen vollkommen entsprach. Nach der Hochzeit haben wir direkt beim Standesamt nachgefragt, ob wir die Eheurkunde direkt im Anschluss erhalten könnten. Glücklicherweise war das möglich und wir haben unsere Urkunde bereits wenige Tage nach der Hochzeit in den Händen gehalten. Dann ging es an den Hauskauf. Hierbei war es uns wichtig, dass wir beide als Eigentümer eingetragen werden und dass unser Vermögen und Erbrecht geregelt werden. Wir haben uns daher an einen Notar gewendet, der uns beraten und unterstützt hat. Der Notar hat uns die verschiedenen Optionen aufgezeigt und uns bei der Entscheidung geholfen, welche Variante für uns am besten geeignet ist. Wir haben uns schlussendlich für die gemeinsame Eigentümerschaft entschieden und auch unser Erbrecht geregelt. Wir waren sehr froh, dass wir uns vor dem Hauskauf für die Heirat entschieden hatten. Dadurch hatten wir ein besseres Gefühl und konnten uns sicher sein, dass alles geregelt ist. Auch finanziell war es für uns die bessere Entscheidung, da wir durch die gemeinsame Eigentümerschaft beide abgesichert sind. Ich kann dir daher nur empfehlen, über eine Heirat nachzudenken, bevor ihr das Haus kauft. Es kann euch viele Vorteile und Sicherheit bringen und es muss auch nichts Grosses sein, wenn ihr das nicht möchtet. Eine kleine Feier im Standesamt kann genauso schön sein wie eine grosse Hochzeit. Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Erfahrung ein wenig weiterhelfen. -
Festhypothek sichern: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, Es macht auf jeden Fall Sinn, sich jetzt über die Finanzierung Gedanken zu machen. Ob es jetzt der richtige Zeitpunkt ist, eine Festhypothek abzuschliessen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die aktuelle Zinssituation ist niedrig, aber ihr solltet auch das Marktumfeld und die damit verbundenen Risiken betrachten. Sollten die Zinsen in Zukunft steigen, könnte dies für euch teuer werden. Ich würde an eurer Stelle auch klären, ob für das Grundstück eine Grundschuld benötigt wird. Falls ja, sollten auch diese Kosten in eure Finanzierungsplanung einbezogen werden. Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Umsetzung eures Vorhabens und hoffe, dass mein Input hilfreich war. Swiss.Stephan -
Altlasten auf Baugrundstück gefunden: Wer zahlt die Zusatzkosten?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, Ich verstehe, dass Sie durch die Entdeckung der Jauche- und Güllegrube frustriert sind. Jedoch denke ich, dass der Verkauf von Grundstücken laut Schweizer Recht einfach ist: Was auf einem Grundstück ist, gehört den Eigentümern, es sei denn, es handelt sich um illegale oder verbotene Aktivitäten wie Drogen- oder Waffenschmuggel. Wenn Sie ein Problem wegen etwas auf dem Boden haben, das Sie nicht verursacht haben, kann es schwierig sein, jemanden zur Verantwortung zu ziehen. Im Allgemeinen müssen Sie die Eigentumsrechte nachweisen und prüfen, ob Ihre Verkäufer wussten oder vernachlässigten, Ihnen die vollständigen Details der Erde zu nennen oder nicht. Dabei spielen einige Faktoren eine Rolle. Ich denke jedoch auch, dass es sich sehr lohnt, die Vereinbarungen im Kaufvertrag genau zu prüfen. Möglicherweise enthält er Bestimmungen, die Ihnen helfen können. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen. Viele Grüsse, Stephan -
Gemeinschafts-Heizung in Reihenhäusern: Schriftliche Vereinbarung fehlt!
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich bin in solcher Situation wie viele andere, wie ich weiss, denn auch unsere vier Reihenhäuser teilen sich eine Gemeinschafts-Heizung. Allerdings haben wir keine schriftliche Vereinbarung und somit gibt es auch keine klaren Regeln. Ich denke, es ist wichtig, dass wir eine Vereinbarung aufsetzen, um Misstrauen und Unklarheiten zu vermeiden. Schliesslich ist das Wohlbefinden aller Bewohnerinnen und Bewohner betroffen. Ich schlage vor, dass wir uns zusammensetzen und eine Vereinbarung entwerfen, die folgende Fragen beantwortet: Wer ist verantwortlich für Wartung, Reparatur und Austausch der Heizung? Wer trägt die Kosten? Wer ist zuständig für die Meldung von Störungen? Wie wird die Aufteilung von Heiz- und Wartungskosten berechnet? Wie wird entschieden, ob die Heizung erneuert werden soll? Ich denke, es ist auch wichtig, eine Liste der Kontaktpersonen und Notfallnummern zu haben sowie einen Wartungsplan an die Wand zu heften. Damit jeder weiss, wann die Wartung durchgeführt wird und wer zu kontaktieren ist, falls es Probleme gibt. Lasst uns sicherstellen, dass unsere Gemeinschafts-Heizung transparent und fair betrieben wird. Was denkt ihr? -
Guten Tag zusammen, Ich bin letztens auf eine Frage gestossen, die ich mit Euch teilen möchte. Es geht darum, wieso wir uns beim Immobilienerwerb oft keine oder zu wenig Gedanken darüber machen, wie wir die Immobilie finanziell tragen können, wenn der Haupterwerber für längere Zeit ausfällt. Die meisten von uns haben genug Geld für Dinge wie Geräte, teurere Platten oder ein Cheminee, aber wie sieht die finanzielle Situation aus, wenn wir krank oder verletzt sind? Zur Verdeutlichung: Ich kenne eine Person, die sich vor einiger Zeit eine Immobilie gekauft hat. Einige Monate später hatte sie einen Unfall, konnte monatelang nicht arbeiten und musste die Immobilie verkaufen. Hätte sie im Voraus eine Berechnung gemacht, hätte sie festgestellt, dass sie keine Rücklagen für solch eine Situation hatte. Ich denke, es wäre sinnvoll, diese Fragen auch im Vorfeld zu klären, bevor wir Emotionen in einen Kauf stecken. Was sind Eure Gedanken dazu? Grüsse, Stephan
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Ohne Baubewilligung bauen: Was sind die Konsequenzen?
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Endlich habe ich mein Traumhaus in Solothurn gefunden, aber es befindet sich in der Juraschutzzone. Ich würde gerne ein Dachfenster (Kreuzfirst) installieren, wurde jedoch daran gehindert, eine Bewilligung zu erhalten. Da das Fenster für mich aber ein Muss ist, überlege ich, das Risiko einzugehen und es ohne Bewilligung zu bauen. Ich frage mich jedoch, welche Strafen für den Bau ohne Bewilligung ich erwarten würde und ob es klug wäre, das Risiko einzugehen. Ich würde gerne die Erfahrung anderer hören und wissen, wie sie damit umgegangen sind, wenn sie in einer ähnlichen Situation waren. Ich möchte jedoch betonen, dass ich nicht vorhabe, gegen das Gesetz zu verstossen, aber ich denke, ich könnte eine Ausnahme beantragen. Hat jemand positive Erfahrungen damit gemacht, solche Sonderanfragen zu stellen? - Swiss.Stephan -
Total Cost of Property
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nicola! Das ist eine echt gute Frage. Ich habe auch ein Haus in der Nähe von Bern gebaut und es hat uns insgesamt um die 1,4 Millionen CHF gekostet. Allerdings haben wir auch Extras wie Sauna und Swimming Pool eingebaut – das treibt die Anlagekosten natürlich in die Höhe. Aber um deine Hauptfrage zu beantworten, würde ich empfehlen, einen Experten zu fragen oder dir einen Kostenvoranschlag des Bauunternehmers zu holen. Die Kosten können durch viele Faktoren beeinflusst werden, wie beispielsweise Lage, Grösse und Ausstattung des Hauses. -
Tipps zur Schätzung der Gebäudeversicherung
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nessio, ich kann Swiss.Stephan nur zustimmen, es ist wirklich wichtig, eine detaillierte Liste zu erstellen. Ich habe mir damals selbst eine gemacht und es hat viel Zeit und vor allem Stress gespart, als es bei mir zu einem Schaden gekommen ist. Was ich dir empfehlen kann, ist auch, sich die Unterlagen der Baufirma und des Architekten durchzusehen, wenn du diese hast. Dort findest du oft Informationen und Angaben, die bei der Schätzung helfen können. Ausserdem denke ich, dass du ruhig auch ein paar Dokumente vorbereiten und bei der Schätzung mitnehmen kannst. Damit zeigst du den Versicherungsexperten, dass du dich gut vorbereitet hast und es kann helfen, einen genaueren und korrekteren Versicherungswert zu ermitteln. Ich hoffe, das hilft dir weiter!