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Swiss.Stephan

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Alle erstellten Inhalte von Swiss.Stephan

  1. Ich überlege, eine Hypothek von der Pensionskasse Alcan aufzunehmen und wollte fragen, ob jemand damit Erfahrungen hat. Ich habe ihre Webseite besucht und sie scheinen solide zu sein, aber ich wäre froh, von jemandem zu hören, der tatsächlich eine Hypothek von ihnen erhalten hat. Hat jemand hier schon einmal eine Hypothek von Alcan erhalten? Wie war der Prozess? Wie sind ihre Bedingungen im Vergleich zu anderen Banken? Gab es irgendwelche versteckten Gebühren, von denen ich wissen sollte? Vielen Dank im Voraus für eure Einsichten. Stephan
  2. Hi Nessio, In der Tat ist der Wert von Immobilien nicht leicht zu bestimmen. Ein weiterer wichtiger Faktor, der den Immobilienwert beeinflussen kann, sind die Instandhaltungskosten. Eine gut instandgehaltene Immobilie wird in der Regel einen höheren Wert haben als eine, die nicht gepflegt wird. Um sicher zu gehen, kannst du einen Immobilienfachmann hinzuziehen, der dir besser bei deiner Entscheidung helfen kann. Ich persönlich hatte die gleiche Situation wie du und beschloss schliesslich, den Immobilienwert von einem Fachmann schätzen zu lassen. Er konnte mir genau sagen, wie viel mein Haus wert war und was der Gehaltsscheck jedes Jahr bedeuten würde. Liebe Grüsse, Swiss.Stephan
  3. Hallo FWinkler, es ist möglich, ein gepachtetes Grundstück als Eigenkapital zu verwenden, vorausgesetzt, es ist für die Finanzierung eines zukünftigen Eigenheims oder einer anderen wohnwirtschaftlichen Nutzung bestimmt. Wenn Sie beispielsweise planen, eine Immobilie als Hauptwohnsitz zu erwerben, können Sie Ihr gepachtetes Grundstück als Eigenkapital verwenden. Wenn das Grundstück jedoch anderweitig genutzt wird, z.B. für ein Ferienhaus, kann es nicht als Eigenkapital genutzt werden. Wenn Sie ein Grundstück gepachtet haben, zahlen Sie normalerweise einen jährlichen Baurechtszins an den Eigentümer des Grundstücks. Die Höhe des Baurechtszinses hängt vom Wert des Grundstücks und vom vereinbarten Prozentsatz ab. Angenommen, Sie haben ein Grundstück im Wert von CHF 300.000 gepachtet und der vereinbarte Baurechtszins beträgt 0,5 %, dann müssen Sie jährlich CHF 1.500 an den Eigentümer zahlen (CHF 300.000 x 0,5 %). Wenn Sie nun planen, eine Immobilie im Wert von CHF 500.000 zu erwerben, können Sie Ihr gepachtetes Grundstück als Eigenkapital verwenden und müssen dementsprechend eine Hypothek aufnehmen. Wichtig zu wissen: Je höher der Eigenkapitalanteil, desto günstiger ist der Zinssatz für die Hypothek. Angenommen, Sie verwenden Ihr gepachtetes Grundstück im Wert von CHF 300.000 als Eigenkapital und nehmen eine Hypothek von CHF 200.000 auf, um den Kaufpreis der Immobilie zu finanzieren. Der Zinssatz für Ihre Hypothek hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Ihrem Eigenkapitalanteil, der Laufzeit und dem jeweiligen Zinssatz. Bei der Beantragung Ihrer Hypothek wird die Bank den Zinssatz individuell für Sie berechnen. Hier ist ein Beispiel zur weiteren Verdeutlichung: Sie haben ein gepachtetes Grundstück im Wert von CHF 300.000 erworben Der jährliche Baurechtszins beträgt CHF 1.500 (CHF 300.000 x 0,5 %) Sie möchten eine Immobilie im Wert von CHF 500.000 erwerben Sie verwenden Ihr gepachtetes Grundstück im Wert von CHF 300.000 als Eigenkapital Sie müssen eine Hypothek von CHF 200.000 aufnehmen Der Zinssatz für Ihre Hypothek wird individuell von der Bank berechnet Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  4. Ich glaube, dass wir auch bedenken sollten, dass eine Neu- oder Umgestaltung des Gartens, unabhängig davon, ob sie den Wert Ihres Hauses erhöht oder nicht, sich auch positiv auf die Lebensqualität auswirken kann. Ein liebevoll erstellter Garten kann ein wunderbarer Ort sein, um sich zu entspannen und vom Stress des Alltags zu erholen. Wir sollten das Wohl unserer Familie und unser eigenes Glück nicht aus dem Blick verlieren, während wir auf den Wert unserer Investitionen achten. Nessio
  5. Hey FWinkler, ich stimme mit Swiss.Stephan überein, dass du zuerst einen Architekten engagieren solltest. Aber überschätze nicht das Potential, einen guten Deal für Land zu ergattern. Du solltest lokale Zeitungen und Websites wie homegate.ch durchsuchen, um Verkäufer zu finden, die ein Schnäppchen anbieten. Lass dir jedoch genügend Zeit und stelle sicher, dass du alle rechtlichen Vorschriften (z.B. Grenzabstände, Baureglemente) kennst, die auf deinem gewählten Grundstück anfallen.
  6. Guten Tag zusammen! Ich habe einige Offerten verschiedener Gärtner angefordert, um unseren Aussenbereich zu gestalten. Die Firma Spross (für die wir uns trotz allem nicht entschieden haben) hat uns nun einfach eine Rechnung über CHF 1500 für ihre uninspirierte Offerte zukommen lassen. Ich frage mich, ob das überhaupt erlaubt ist? Was genau passiert ist, könnt ihr jetzt nachfolgend lesen: Spross war einmal hier und hat sich eine Stunde lang ein Bild vor Ort gemacht. Wir haben ein Angebot mit Plan angefordert und bekommen daraufhin eine unvollständige Skizze, die aus der Zeichnung unseres Architekten erstellt wurde und maximal 15 Minuten gebraucht hat. Wir haben auf eine Nachbesserung mit konkreten Preisen per E-Mail bestanden. Spross hat uns einen neuen Plan vorgelegt (wiederum unvollständig) und eine Offerte mit 10 Posten in Überschriftenformat, die insgesamt CHF 100k kosten soll. (Wir bauen jetzt für etwa einen Drittel davon.) Nach dieser zweiten Offerte haben wir uns gegen Spross entschieden. Jetzt setzen sie uns eine Rechnung in Höhe von CHF 1500 auf, ohne zuvor auf Kostenpflichtigkeit hingewiesen zu haben. Meine Fragen an euch: Darf Spross das einfach machen? Wie soll ich nun reagieren, um die mit der Rechnungsstellung verbundenen Probleme zu lösen? Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten. Viele Grüsse, Swiss.Stephan
  7. Hallo zusammen, mein Partner und ich möchten bald ein Haus kaufen und sind unsicher, wie wir mit den komplexen Themen Vermögensaufteilung und Absicherung bei Scheidung oder Todesfall umgehen sollen. Wir haben einige Schwierigkeiten, die wir beachten müssen: Mein Partner hat aus einer früheren Beziehung eine Tochter. Ich bringe etwa das Doppelte an Eigenkapital ein. Ich werde voraussichtlich mehr in die Amortisation investieren können als mein Partner. Ich mache mir Sorgen, dass ich im Fall des Todes meines Partners gezwungen wäre, das Haus zu verkaufen, um seiner Tochter ihren Anteil auszahlen zu können, da ich dann nicht genug Geld hätte. Was können wir tun, um uns maximal abzusichern? Meine erste Frage ist, welche Empfehlungen Sie in Bezug auf einen Ehevertrag, Erbvertrag oder andere Vermögensplanungsoptionen haben, um in diesem Szenario eine faire Lösung zu finden. Darüber hinaus frage ich mich, wie sich die Eigentumsverhältnisse ändern, wenn das Haus nur auf meinen Namen läuft. Würden wir immer noch gleichberechtigte Eigentümer bleiben, oder würde sich etwas ändern? Ich würde mich sehr über Ihre Ratschläge und Erfahrungen freuen. Viele Grüsse, Swiss.Stephan
  8. Guten Tag Nicola, es ist natürlich ärgerlich, wenn Bauleistungen nicht erbracht werden, aber dennoch in Rechnung gestellt werden. Sie haben ein Recht, das Architektenhonorar zu kürzen, wenn Leistungen nicht erbracht wurden. In diesem Fall sollten Sie sich mit dem Architekten in Verbindung setzen und ihn auf das Problem hinweisen. Im schlimmsten Fall sollten Sie sich mit der Architektenkammer in Verbindung setzen. Dies kann jedoch ein langer Prozess sein und sollte vermieden werden, wenn möglich. Versuchen Sie zuerst, eine Einigung mit dem Architekten zu erzielen. Mit freundlichen Grüssen, Swiss.Stephan
  9. Ich finde es sehr besorgt, dass die Bäume ein Sicherheitsrisiko auf deinem Grundstück darstellen. Wenn ich du wäre, würde ich darüber nachdenken, eine Versicherung abzuschliessen, die dich bei Schäden durch einen umstürzenden Baum oder Ästen absichert. Du solltest auch schauen, ob es ein lokales Gesetz gibt, das besagt, dass der Nachbar Bäume beschneiden / fällen muss, wenn sie auf dein Land ragen. Ich hoffe, du findest bald eine Lösung und alles klappt ohne Konflikte. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  10. Guten Tag Nicola Padinatos, Ich muss meinerseits bestätigen, dass FWinklers Rat völlig richtig ist. Es gibt in der Tat einige versteckte Kosten, die mit einem Hauskauf in der Schweiz einhergehen können. Ich möchte auch erwähnen, dass Sie darüber nachdenken sollten einen Anwalt für die Vertragsunterzeichnung hinzuzuziehen. Mit einem Anwalt am Tisch können Sie sicherstellen, dass alles im Vertrag drin ist, was drin sein sollte und dass Ihre Rechte als Käufer geschützt sind. Es wird zwar zusätzliche Kosten verursachen, aber es wird Ihnen Frieden geben, zu wissen, dass Sie den Vertrag sorgfältig geprüft und verstanden haben.
  11. Hallo zusammen, Ich frage mich derzeit, wer für Regiearbeiten die Haftung übernimmt. Ich habe vor Kurzem einer Firma den Auftrag für den Aushub sowie die Planierung eines Geländes erteilt. Mit dem GU hatte ich vereinbart, dass er auch eine Granitmauer errichtet. Jedoch habe ich nun den Eindruck, dass ich in der Schlussabrechnung zweimal Gebühren für die Arbeit an der Mauer zahlen musste. Auf den Zeitlisten werden Stunden aufgeführt, in denen ich mir sicher bin, dass die Arbeiter hauptsächlich an der Mauer gearbeitet haben. Dennoch habe ich den Betrag bezahlt, ohne hierum gebeten worden zu sein. Ich habe vom Bauunternehmer keine Regierapporte oder Informationen bezüglich der Kosten für die Planie erhalten. Ich hatte angenommen, dass das Budget, das der GU kalkuliert hatte, ausreichen würde. Auch habe ich keinen Vertrag für die Planie erhalten. Muss ich nun für Regiearbeiten zahlen? Wie sollte ich vorgehen? Herzlichen Dank, Swiss.Stephan
  12. Ciao Nicola, ich schliesse mich Nessios Antwort an. Seine Schätzungen für die Kosten eines schlüsselfertigen Hauses sind wirklich realistisch. Ich würde dir empfehlen, dich auch über alternative Baustile und Baumaterialien zu informieren, da sie oft günstiger als herkömmliche Baustoffe sind. Beispielsweise kann der Bau mit Holz eine gute Alternative sein, da er in der Regel schneller und kostengünstiger ist, zudem ist Holz ein nachhaltiges Material. Übrigens habe ich letztens ein Haus in Fertigbauweise gesehen, das mir wirklich gut gefiel. Der Bau war sehr schnell und einfach, und es scheint eine sehr kosteneffektive Option zu sein - es lohnt sich vielleicht, dies in Betracht zu ziehen. Beste Grüsse, Stephan
  13. Hallo Nessio, Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich kenne einen ähnlichen Fall, in dem der GU seinen Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung stellt, die so nicht vereinbart waren. Dies ist meines Wissens nach ein Verstoss gegen das Gesetz. Wenn ihr keine klare Einigung mit dem GU erzielen könnt, würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Ich hoffe, ich konnte euch auch in dieser Frage ein bisschen weiterhelfen. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  14. Hallo zusammen, Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung und hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich habe Interesse an einem Reihen-Einfamilienhaus in einer Überbauung im Baselbiet. Allerdings stehen die meisten Rohbauten seit einem Jahr leer, und ich frage mich, ob das mit den Baupfandrechten zusammenhängt. Der Verkäufer, ein Architekt, schlägt vor, einen Teil des Kaufpreises über ein Sperrkonto abzusichern. Das Geld wird von der Bank erst ausgezahlt, wenn alle Schulden und Pfandrechte erledigt sind. Das klingt vernünftig, aber ich mache mir immer noch Sorgen um die gemeinschaftlich genutzte Heizanlage. Wer ist dafür verantwortlich, Pellets zu besorgen und die Anlage zu warten? Ich bin zu 1/10 Eigentümer (da wir insgesamt zehn Parteien sind). Was meint ihr? Wie gross ist das Risiko, dass das Haus nicht verkauft wird oder zwangsverwertet wird? Kennt sich jemand von euch mit solchen Finanzierungen aus? Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe! Liebe Grüsse, Swiss.Stephan
  15. Lieber Nessio, Eine Sache, die Sie beachten müssen, ist, dass Sie mit dem Hauskauf möglicherweise auch eine Hypothek aufgenommen haben. In der Regel muss eine Hypothek auf einen bestehenden Vertrag aufgeschaltet werden. Wenn der Kaufvertrag mit der Stadt noch nicht abgeschlossen ist, kann dies Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Käufers haben. Ich würde empfehlen, dass Sie diese Frage während Ihres Gesprächs mit Ihrem Anwalt ansprechen.
  16. Hey Nicola, ich denke, eine wichtige Sache zu beachten ist, dass eine Augenscheinsverhandlung kein Ersatz für eine normale Verhandlung ist. Sie wird normalerweise als Ergänzung verwendet und kann dazu beitragen, ein besseres Verständnis für die Sachlage zu erlangen. Darüber hinaus wird sie nicht in allen Fällen eingesetzt, sondern nur dann, wenn der Richter der Meinung ist, dass dies notwendig ist. Beste Grüsse, Stephan
  17. Hallo zusammen, Ich plane, ein älteres Haus aus dem Jahr 1943 zu kaufen, aber der Kaufvertrag enthält einige Punkte, die ich nicht vollständig verstehe und auf die ich Expertenhilfe benötige. Insbesondere stellen sich mir folgende Fragen: Was sind die gesetzlichen Einschränkungen oder Pflichten des Verkäufers? Muss er beispielsweise die elektrische Hausinstallation überprüfen oder sind diesbezüglich keinerlei Pflichten festgelegt? Was sind Titelschuldpflicht, Grundpfand- und/oder Kurrentschulden? Wir haben vor dem Haus eine Privatstrasse, die im Vertrag als "Anteil an Weg Parz. XXXX" ausgewiesen ist. Welche Pflichten kommen auf uns zu, insbesondere hinsichtlich Schneeräumung und Instandhaltung? Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet und mir entsprechende Ratschläge erteilen würdet. Viele Grüsse, Stephan
  18. Hallo Nessio, ich habe mir ebenfalls Gedanken über diese Frage gemacht und denke, dass es sowohl Vor- als auch Nachteile gibt, die du bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest. Einerseits könnte eine variable Hypothek für dich von Vorteil sein, denn bei einem Anstieg der Zinsen würden deine Mietkosten nicht ebenfalls steigen. Das bedeutet, dass du im Vergleich zu anderen Mietern, die vielleicht eine fixe Hypothek haben, Geld sparst. Nehmen wir an, deine Wohnung kostet monatlich 2'000 CHF Miete und du hast eine variable Hypothek mit einem Zinssatz von 2%. Wenn die Zinsen um 0.5% steigen, würdest du zwar mehr Zinsen zahlen müssen, aber deine Miete würde weiterhin 2'000 CHF betragen. Dadurch könnte dir eine variable Hypothek einen finanziellen Vorteil bringen. Andererseits gibt es auch Nachteile, die du berücksichtigen musst. Wenn die Zinsen fallen, wird auch der Mietzins nicht an den Hypothekarzins angepasst werden müssen. Das bedeutet, dass du möglicherweise mehr für deine Wohnung zahlen müsstest, als wenn du eine fixe Hypothek hättest. Stellen wir uns vor, dass die Zinsen um 1% sinken. Für dich würde sich an deinem Zinssatz nichts ändern, aber deine Miete würde sich ebenfalls nicht reduzieren. Dadurch könnte es sein, dass du im Vergleich zu anderen Mietern mehr bezahlen müsstest, wenn du eine variable Hypothek hast. Insgesamt gibt es also Vor- und Nachteile bei einer variablen Hypothek. Ob sie für dich die beste Wahl ist, hängt davon ab, welche Prioritäten du hast. Wenn du eine möglichst günstige Miete möchtest, könnte eine variable Hypothek dir Vorteile bringen. Wenn du jedoch mehr Sicherheit möchtest und vorhersehbarere Kosten, könnte eine fixe Hypothek die bessere Wahl sein. Ich hoffe, dass ich dir mit dieser Erklärung weiterhelfen konnte. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, Swiss.Stephan
  19. Ich habe ein Haus gekauft, auf das ein Schuldbrief über 600.000 CHF errichtet wurde. Ich benötige jedoch eine Hypothek von 750.000 CHF. Meine Frage ist, ob es günstiger wäre, den bestehenden Schuldbrief zu erhöhen oder einen neuen Schuldbrief über die Differenz von 150.000 CHF zu erstellen. Ich habe in verschiedenen Foren nach einer Antwort gesucht, aber leider nichts gefunden, das mir weiterhilft. Ich würde mich freuen, wenn jemand hier mir weiterhelfen kann. Vielen Dank im Voraus! Freundliche Grüsse, Swiss.Stephan
  20. Hi Nessio, Ich kann deine Sorge absolut verstehen. Wenn du jedoch schon eine gute Kostenschätzung hast, denke ich, dass du dich möglicherweise auf den Architekten verlassen kannst, solange du eine wöchentliche Aktualisierung erhältst. Es gibt auch viele andere Aspekte beim Hausbau, auf die man achten muss, abgesehen von den Kosten. Wenn du zum Beispiel in einem Gebiet mit vielen Risikofaktoren wohnst, denke ich, dass es sinnvoll wäre, eine Versicherung abzuschliessen. Ich empfehle eine Versicherung wie Allianz Bauherrenhaftpflicht Es ist unfassbar wichtig, gut informiert zu sein, wenn man baut, aber man sollte sich nicht vollkommen auf die Kosten konzentrieren. Viele Grüsse, Stephan
  21. Hallo FWinkler, Mir ist bekannt, dass Bauhandwerker wie Gipser oder Maler eine Versicherungspolice abschliessen müssen, um ihr Gewerbe ausüben zu können. Sie müssen entweder eine BOND/Deposit-Versicherung oder eine Garantiesumme erbringen. Der Zweck dieser Versicherungen ist es, Sie, den Bauherrn, gegen finanzielle Verluste durch Insolvenz oder Nichterfüllung des Vertrages zu schützen. Was aus der Diskussion in diesem Thread jedoch nicht hervorgeht, ist, ob der Versicherer auch die Versicherungsprämie für diese Garantien tatsächlich ausbezahlt: Wenn zum Beispiel der Gipser bei der Zahlung der Garantiepolice gegenüber dem Versicherer nicht aufrichtig und wahrhaftig war, kann der Versicherer den Anspruch verweigern. Achten Sie daher auch auf solche Details. Ich hoffe, meine Sichtweise hat geholfen.
  22. Guten Tag Nicola! Hinter jeder Baukonstruktion steckt eine gewisse Komplexität, die bei Planung und Umsetzung beachtet werden muss. Die Schweiz ist hier keine Ausnahme, denn jeder Bauherr muss sich hier an bestimmte Regeln und Vorschriften halten. Ein wichtiger Teil dieser Regeln betrifft die Baubewilligung. Das heisst, dass man für jede Art von Bauvorhaben eine Genehmigung benötigt. Selbst wenn es sich nur um kleinere Renovierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden handelt, ist in der Regel eine Baubewilligung erforderlich. Ob und welche Art von Baubewilligung notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa von der Art und Grösse der geplanten Arbeiten. Das ursprüngliche Anliegen von nicola_padinatos betrifft ein altes Holzhaus, das einer Renovierung unterzogen werden soll. Hierbei soll die Wetterseite des Hauses komplett ersetzt und eine Bodenheizung eingebaut werden. Da es sich hierbei um eine grössere Renovierung handelt, bei der sich auch der äussere Eindruck des Hauses verändert, ist eine Baubewilligung erforderlich. Die Baubewilligung ist eine Art Genehmigung vom Bauamt. Es handelt sich dabei um eine Art «Ja», dass das Bauvorhaben genehmigt worden ist, die Baubehörde die Pläne geprüft hat und alle erforderlichen Auflagen erfüllt wurden. Doch welche Arten von Bauvorhaben sind in der Schweiz bewilligungspflichtig? Im Wesentlichen betrifft dies alle grösseren Bauvorhaben, bei denen das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert wird. Grundsätzlich muss man in der Schweiz für alle Arten von Bauvorhaben eine Genehmigung beantragen, zu denen zum Beispiel folgende gehören: Bau eines Neubaus Umbau oder Sanierung von Altbauten Anbau oder Aufstockung bestehender Gebäude Bau eines Carports, einer Garage oder einer Gartenhütte Bau von erdberührten oder höheren Bauwerken (z.B. Terrassen, Kamine oder Zäune) Man sollte jedoch auch beachten, dass es in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedliche Vorschriften geben kann. Unsere Empfehlung ist es daher, sich immer direkt an die zuständige Baubehörde zu wenden, bevor man mit dem Bau beginnt. Um ein Beispiel zu geben: Ein Freund von Swiss.Stephan wollte ein Gartenhäuschen auf seinem Grundstück aufbauen lassen. Ohne vorherige Genehmigung durch die Baubehörde, baute er das Gartenhäuschen. Der Gemeinde fiel dies auf und forderte von ihm, dass er das Gartenhaus wieder abreissen muss. Darüber hinaus musste er eine saftige Geldstrafe bezahlen. Es ist also wichtig, sich im Vorfeld über alle notwendigen Genehmigungen zu informieren. So vermeidet man unangenehme Überraschungen und läuft nicht Gefahr, unnötige Kosten und Arbeit in ein Projekt zu stecken, welches nachträglich nicht genehmigt wird. In diesem Sinne wünsche ich allen Bauherren in der Schweiz viel Erfolg bei ihren Projekten!
  23. Hallo Nessio, Ich freue mich, dass du dich für die Wertquote interessierst! Gerne erkläre ich sie dir genauer. Die Wertquote ist ein Faktor, der für die Berechnung der jährlichen Unterhaltskosten deiner Wohnung herangezogen wird. Sie gibt an, wie viel Prozent des gesamten Wertes des Gebäudes deiner Wohnung zugeordnet werden können. Um das Ganze an einem Beispiel zu verdeutlichen: Angenommen, du besitzt eine 3-Zimmer-Wohnung in Genf mit einer Grösse von 100qm. Der Wert des gesamten Gebäudes beträgt CHF 2.5 Millionen. Deine Wohnung macht also einen Anteil von 4% (100qm / 2500qm) aus. Um nun deinen Anteil am Wert des Gebäudes zu berechnen, multiplizieren wir diesen Anteil mit dem Gesamtwert des Gebäudes: 4% von CHF 2.5 Millionen sind CHF 100'000. Wenn deine Wohnung eine Wertquote von 110 hat, bedeutet das, dass dein Anteil an den jährlichen Unterhaltskosten 110% von CHF 100'000 entspricht. Mit anderen Worten: Dein Anteil an den Unterhaltskosten beträgt CHF 110'000. Es gibt viele Faktoren, die die Höhe der Wertquote beeinflussen. Einer der wichtigsten Faktoren ist die Grösse deiner Wohnung im Verhältnis zur Gesamtgrösse des Gebäudes. Aber auch die Lage und die gemeinsam genutzten Einrichtungen des Gebäudes spielen eine Rolle. Wenn du zum Beispiel in einer Wohnanlage mit einem Pool, einem Fitnessraum und einem Parkplatz lebst, kann deine Wertquote höher sein als die einer Wohnung in einem Gebäude ohne diese Extras. Ich hoffe, das hat dir geholfen, die Wertquote besser zu verstehen. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich gerne wissen. Viele Grüsse, Swiss.Stephan
  24. Ich weiss, dass es zwar ein bisschen vom Thema abweicht, aber ich denke, ein Hauswart sollte auch darüber informiert werden, was von ihm erwartet wird. Viele Menschen beschweren sich über Hauswarte, aber oft wird ihm nicht klar gesagt, woran es liegt oder was sie verbessern sollten. Vielleicht könntest du auch ein Gespräch mit dem Hauswart organisieren, um zu erfahren, was er braucht und welche spezifischen Probleme es gibt. Ich denke, dass eine Liste der zu erledigenden Aufgaben helfen könnte, gemeinsame Erwartungen zu setzen und eine bessere Zusammenarbeit zu ermöglichen. Wenn es Regeln und Anforderungen gibt, die von Bewohnern erwartet werden, dann wäre es auch hilfreich, diese schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist grossartig zu sehen, wie die Bewohner sich gegenseitig unterstützen. Ich hoffe, dass wir alle lernen, besser zusammenzuarbeiten und die Arbeit des Hauswarts zu schätzen.
  25. Hallo zusammen, ich habe kürzlich eine neue Baukostenplanung für unser Haus erstellt und möchte gerne die Kosten für das zugehörige Minergie-P Zertifikat auflisten. Diesbezüglich habe ich ein paar Fragen: Wo soll ich die Berechnungs- und Antragsstellungskosten durch einen Energieingenieur im Baukostenplan unterbringen? Bisher brachte ich sie unter dem Punkt "Offertkosten" unter, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob das korrekt ist. Gibt es eine bestimmte Nummer für den Blowerdoor-Test und die Zertifizierungskosten der Minergie-P-Fachstelle im Baukostenplan? Freue mich auf Eure Vorschläge und Anregungen. Viele Grüsse, Stephan
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