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nicola_padinatos

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Alle erstellten Inhalte von nicola_padinatos

  1. Hallo Zusammen, vor etwa einem Jahr zogen wir in unser Eigenheim, welches von einem Generalunternehmer (GU) gebaut wurde. In der Planungsphase wurde uns mitgeteilt, dass ein Anschluss an das Wärmeverbundnetz obligatorisch ist und somit die ursprünglich geplanten Gasheizungsgebühren aus dem Vertrag entfernt wurden. Die Kosten für den Anschluss an das Wärmeverbundnetz wurden in die Mehr- und Minderaufwendungen aufgenommen. Die ursprünglichen Kosten waren jedoch unbekannt, weshalb pauschal 4500 CHF angegeben wurden. Die Gebühren wurden schlussendlich zu einem Pauschalpreis mit den Mehr- und Minderaufwendungen im Vertrag aufgenommen. Mir wurde mündlich mitgeteilt, dass die 4500 CHF für den Anschluss an das Wärmeverbundnetz im Vergleich zu den Kosten für eine Gasheizung eine Mehrkosten für uns darstellen. Nun, nach einem Jahr, haben wir von der Gemeinde eine Rechnung erhalten, welche einen Wärmeverbundanschluss von 7500 CHF fordert. Der GU teilt uns mit, dass sie nur die 4500 CHF zahlen werden. Ich denke jedoch, dass der GU alle Kosten tragen muss, da die Vertragskosten pauschalisiert wurden, im Vertrag das Risiko von Mehrkosten ausdrücklich dem GU zugeschrieben wurde und ich mich darauf verlassen habe, dass der GU die korrekten Gebühren ermittelt hat. Der GU gibt an, dass die SIA-Regeln besagen, dass bei Mehr- und Minderaufwendungen sowohl eine Rückerstattung als auch eine Nachzahlung anfallen kann. Für mich impliziert ein Pauschalpreis jedoch, dass alle Kosten in vollem Umfang vom GU übernommen werden. Wie seht ihr das?
  2. Hi Stephan, ich denke, es wäre besser, wenn du deinem Fliesenleger genug Zeit gibst, um sorgfältig und genau zu arbeiten. Es ist besser, ein paar Stunden länger zu warten, als später mögliche Mängel oder Fehler reparieren zu lassen. Ich empfehle dir auch, die Fugenfarbe sorgfältig auszuwählen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Fliesen zu gewährleisten. Hier ist ein Beispiel: Eine abgedunkelte Fugenfarbe kann ein modernes und schickes Ambiente schaffen, jedoch sollten helle Farbtöne gut mit der Farbgebung der Fliesen abgestimmt werden, um ein harmonisches Bild zu erzeugen. LG, Nicola
  3. Hi zusammen, ich suche aktuell Rat zum Thema Ausnützungsziffer. Ich plane derzeit ein Bauprojekt mit rund 15 Gebäuden, von denen einige kleinere B-Zonen-Häuser und andere grössere A-Zonen-Häuser sind. Die Zone beträgt 0,35. Laut Berechnung hat der Architekt für alle im Durchschnitt eine Ausnützungsziffer von 0,37. Unser geplantes A-Haus auf einem B-Grundstück bringt es jedoch auf 0,42. Ich weiss, dass es von Bauordnung zu Bauordnung unterschiedlich ist, aber ich denke, die Unterschiede werden nicht so gravierend sein. Was denkt ihr? Kann man die Ausnützungsziffer etwas hin und her jonglieren, um ein bisschen in den Rahmen der anderen Bauvorhaben zu passen? Das bevorzugte Grundstück ist von drei weiteren Parzellen umgeben, die alle dem Architekten gehören. Könnten wir von den anderen Parzellen ein bisschen auf das geplante Grundstück übertragen, um so auf einen Wert von 0,39-0,40 zu kommen? Würde mich über eure Einschätzungen, Erfahrungen und Tipps freuen. Vielen Dank!
  4. Guten Morgen zusammen, Ich habe vor 6 Monaten ein Haus gekauft, das damals umgebaut wurde. Leider habe ich erst vor Kurzem entdeckt, dass das Haus keine Isolierung hat. Es handelt sich um ein 100 Jahre altes Haus. Wir haben den Verkäufer vor dem Kauf gefragt, ob es isoliert ist und er hat uns zugesichert, dass es dies sei, jedoch wie vor 30-40 Jahren gemacht wurde. Als wir jedoch die Böden entfernt haben, haben wir festgestellt, dass keine Isolation vorhanden ist. Ich habe den Schätzer kontaktiert, der das Haus vor dem Verkauf im Auftrag des Verkäufers geschätzt hatte, aber er konnte nichts tun, da er keine Ahnung hatte, was hinter den Wänden war. Wir haben den Verkäufer noch nicht kontaktiert, aber wir fragen uns nun, welche rechtlichen Schritte wir gegen ihn einleiten sollten. Wie soll ich vorgehen? Ich fühle mich betrogen. Danke für eure Hilfe und Unterstützung. Liebe Grüsse, Nicola
  5. Hallo alle zusammen, ich habe vor, mir ein kleines Häuschen zu kaufen und bin dabei, eine Finanzierung bei einer Bank zu bekommen. Ich habe von zwei Banken OK bekommen, aber beide Banken haben mir gesagt, dass sie nur 80% des Grundstücks inklusive Haus und rund 80% der geschätzten Renovationskosten finanzieren können. Ich muss und werde die restlichen Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Aber, ich verstehe nicht, warum die Banken nur einen Teil der Renovationskosten übernehmen und nicht die gesamte Summe. Habe ich nicht das Anrecht, die kompletten Kosten von den Banken zu erhalten? Wie sind eure Erfahrungen bei der Haus- und Renovationsfinanzierung? Sollte ich noch eine andere Bank anfragen? Kann ich auch Eigenleistungen erbringen, um die gesamten Renovationskosten zu reduzieren? Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich im Voraus!
  6. Ich plane den Kauf meines ersten Eigenheims, ein Minergiehaus. Ein Freund erzählte mir jedoch, dass das Eigenkapital (EK) nicht ausschliesslich aus dem Pensionskassen-Guthaben bestehen darf. Ich habe zwar nicht genug Bargeld, aber mein PK-Guthaben würde ausreichen, um die geforderten 20% EK zu erreichen. Ich bin jedoch besorgt darüber, dass die Bank uns ablehnen könnte, da das Haus teuer ist und ich nicht sicher bin, wie die Bank die Tragbarkeit berechnet. Werden wir in einem Worst-Case-Szenario abgelehnt, wenn die Zinssätze auf 5 oder 6% steigen? Sollte ich mich besser für eine 10-Jahres-Festhypothek entscheiden und später neu berechnen lassen? Nicola
  7. Hi Stephan, Bezüglich des Zeitpunkts, zu dem man den Schuldbrief beantragen sollte, würde ich empfehlen, es erst nach der Erteilung der Baubewilligung zu tun. Der Grund hierfür ist, dass es bei Verzögerungen oder unvorhergesehenen Problemen kommen kann, die den Bau verzögern oder verhindern. Wenn du den Schuldbrief vor der Baubewilligung beantragst und dann den Bau aus verschiedenen Gründen nicht durchführen kannst, musst du möglicherweise den Schuldbrief wieder stornieren und Zusatzkosten tragen. Ein anderer Aspekt ist, dass die Zinsen während der Bauzeit oft höher sind, weshalb es möglicherweise besser ist, den Schuldbrief später zu beantragen, um von besseren Konditionen profitieren zu können. Ich hoffe, ich konnte dir bei deiner Entscheidung weiterhelfen. Liebe Grüsse, Nicola
  8. Hey Stephan, ich denke, es ist wichtig, dass du dir die aktuellen Zinssätze ansiehst und eine Entscheidung triffst, ob du eine Festhypothek oder eine variable Hypothek aufnehmen möchtest. Eine Festhypothek hat den Vorteil, dass du dich für eine bestimmte Zeit vor steigenden Zinsen schützt. Wenn die Zinssätze niedrig sind, kann es daher sinnvoll sein, eine Festhypothek abzuschliessen. Beim Abschluss einer Festhypothek solltest du jedoch darauf achten, dass du das Kleingedruckte genau liest. Manchmal gibt es versteckte Gebühren, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Diese können deine Kosten für die Hypothek erhöhen und den Vorteil der Festhypothek zunichte machen. Ein Beispiel für eine versteckte Gebühr ist die Hypothekarzinsbindungsdauer. Manche Banken bieten sehr niedrige Zinssätze an, die jedoch nur für eine bestimmte Zeit gelten. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, steigen die Zinssätze dann oft stark an. Dies kann dazu führen, dass du am Ende mehr für deine Hypothek zahlst, als du erwartet hast. Ein weiteres Beispiel für versteckte Gebühren sind Zusatzprodukte, die mit der Hypothek verknüpft sind. Einige Banken bieten beispielsweise eine Hypothek an, die mit einer Versicherung verknüpft ist. Obwohl die Hypothekzinsen niedrig sein können, können die Kosten für die Versicherung die Hypothek insgesamt teurer machen. Es ist daher wichtig, dass du dir die Kosten der Hypothek genau ansiehst und alle versteckten Gebühren aufdeckst, bevor du eine Entscheidung triffst. Dies kann dir helfen, sicherzustellen, dass du die beste Option für deine finanzielle Situation wählst. Letztendlich hängt die Entscheidung zwischen Festhypothek und variabler Hypothek von deiner persönlichen Situation ab. Wenn du langfristige Stabilität und Sicherheit suchst, kann eine Festhypothek die beste Wahl sein. Wenn du jedoch bereit bist, das Risiko von steigenden Zinssätzen einzugehen, kann eine variable Hypothek attraktiver sein.
  9. Hey Leute, Ich denke darüber nach, ein Haus zu bauen, da wir sehr günstigen Baugrund kaufen könnten. Leider hatte ich immer den Eindruck, dass der Hausbau sehr teuer ist. Da aber die Mietpreise im Kanton Luzern die letzten Jahre explodiert sind, stellt sich für uns die Frage, ob es möglich ist, ein erschwingliches Haus zu bauen. Eine Bekannte in Deutschland hat ein tolles Haus für 180.000 Euro gebaut, mit 6 1/2 Zimmern und Keller. Deshalb stelle ich mir jetzt die Frage, ob sich das Gleiche auch in der Schweiz realisieren lässt: Ein Haus zu bauen, das ohne Baugrund zwischen 250.000 und 300.000 CHF kostet, mit 5 1/2 Zimmern + Keller, Laminat, einer günstigen IKEA-Küche und einem einfachen Badezimmer. Die Antworten des Architekten und Lieferanten, die ich konsultiert habe, waren entmutigend: Laut ihnen ist es in der Schweiz nicht möglich, ein Haus mit diesem Preis und diesen Vorgaben zu bauen. Ich bin durch diese Antworten verunsichert und würde gerne eure Meinung dazu hören. Grüsse aus dem Luzernischen, Nicola
  10. Hallo zusammen, Ich überlege, die Hypothek meines Hauses zu erhöhen, um einige wertsteigernde Veränderungen durchzuführen. Da ich die Umbauten nicht aus meiner eigenen Tasche bezahlen möchte, spiele ich mit dem Gedanken, meine auslaufende Hypotheken-Tranche um etwa CHF 75'000 zu vergrössern. Auch nach der Aufstockung würde die Tragbarkeit immer noch gegeben sein oder sogar besser, da meine Hypothek nach wie vor attraktive Zinssätze aufweist. Die aufgestockte Tranche würde weniger als die Hälfte meiner aktuellen Belastung betragen. Um es zu verdeutlichen: Es handelt sich um eine Tranche von CHF 300'000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 3,5%. (Ablauf: 09/2012) Bei einer Erneuerung strebe ich für weitere 5 Jahre ca. 1,5% an. Nach der Aufstockung auf CHF 375'000 würde meine neue Hypothek weiterhin wesentlich günstiger sein als meine bisherige Hypothek. Ich habe jedoch einige Fragen an Experten und Personen mit Erfahrung: Wie problemlos ist es, die Aufstockung der Tranche durchzuführen, wenn die Tragbarkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird, sondern durch günstige Konditionen sogar verbessert wird? Welche Arten von Veränderungen werden üblicherweise von Banken finanziert und welche könnten problematisch sein? In meinem Fall geht es um Umbaumassnahmen für den Aussenbereich, wie beispielsweise Terrasse, Garten und Eingangsbereich. Könnte der hohe Wert der Belehnung ein Problem darstellen, auch wenn ich bereits über Eigenmittelanteile von knapp über 20% verfüge und meine Tragbarkeit wie oben beschrieben eher verbessert wird? Ich danke euch für eure Erfahrungen und Einschätzungen. Viele Grüsse, Nicola
  11. Guten Tag FWinkler, wenn Sie Schäden an einer öffentlichen Strasse oder Gehweg bemerken, ist es wichtig, dies so schnell wie möglich zu melden, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden und die Reparatur zeitnah erfolgen kann. Nach dem Strassen- und Wegegesetz (StrWG) ist die Stadt oder Gemeinde für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Strassen und Gehwegen zuständig. Die Stadt oder Gemeinde ist verpflichtet, diese Strassen in regelmässigen Abständen auf Verkehrssicherheit, Sauberkeit und ordnungsgemässen Zustand zu prüfen. Wenn Sie Schäden an öffentlichen Strassen oder Gehwegen bemerken, sollten Sie diese umgehend online oder telefonisch melden. Dies ist oft auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde möglich. Eine Meldung per E-Mail oder Brief ist ebenfalls möglich. Wenn Sie einen schwereren Schaden bemerken, sollten Sie diesen jedoch immer telefonisch oder direkt bei der Stadt/Gemeinde melden. Wenn Sie eine Meldung machen, sollten Sie die genaue Strasse, die Art des Schadens und möglichst auch Fotos angeben. Dies hilft der Stadt/Gemeinde bei der schnellen Bearbeitung des Schadens. Die Zuständigkeit kann je nach Schaden unterschiedlich sein. Wenn es sich beispielsweise um einen Schaden an einer Landstrasse handelt, kann die Zuständigkeit bei der zuständigen Landesbehörde liegen. In diesem Fall kann Ihnen die Stadt oder Gemeinde aber auch weiterhelfen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Stadt oder Gemeinde die Korrektur ablehnt. In diesem Fall sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Die Stadt oder Gemeinde wird Ihnen in jedem Fall sagen können, wer für den Schaden verantwortlich ist. So können Sie sicherstellen, dass der Schaden schnellstmöglich behoben wird und sich keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer ergibt. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte Viele Grüsse, Nicola
  12. Hallo zusammen, Wir haben die Bauleistungsversicherung bei der AXA abgeschlossen. Der Preis war etwa CHF 2.200 für das gesamte Bauprojekt. Bisher gab es keine Probleme. Leider hatte unsere Nachbarin einen Unfall auf unserer Baustelle. Dank der Bauherrenhaftpflichtversicherung der AXA wurde der Schaden jedoch vollständig übernommen. Liebe Grüsse, Nicola
  13. Guten Tag FWinkler, In der Schweiz haben Gemeinden das Recht, die Höhe der Anschlussgebühren selbst festzulegen und können sie jederzeit anpassen, um verschiedene Faktoren, wie beispielsweise steigende Materialkosten, abzudecken. Es ist also gut möglich, dass es sich bei den erhöhten Zahlen tatsächlich um eine Erhöhung der Anschlussgebühren handelt. Möglicherweise hast du dich schon gefragt, warum die Gemeinde die Anschlussgebühren erhöht hat oder ob diese Erhöhung gerechtfertigt ist. Um die Zahlen besser zu verstehen, könntest du das Bauamt deiner Gemeinde aufsuchen und um eine genaue Aufschlüsselung der Kosten bitten. Hier wird dir aufgeschlüsselt, warum die Kosten gestiegen sind und ob sich deine tatsächlichen Anschlussgebühren im Rahmen der durchschnittlichen Kosten der Gemeinde bewegen. Wenn beispielsweise Rohmaterialien für den Anschluss von Wasser und Abwasser teurer geworden sind, kann es sein, dass die Gemeinde den Anschlusspreis erhöhen muss, um die höheren Kosten zu decken. Auch andere Faktoren wie höhere Personalkosten, Inflation oder erhöhte Sicherheitsstandards können dazu führen, dass die Gemeinden die Anschlussgebühren erhöhen. Möglicherweise unterscheiden sich die Anschlussgebühren von Gemeinde zu Gemeinde aufgrund der unterschiedlichen Kostenstrukturen. Zum Beispiel ist in Gemeinden, die aufgrund hoher Bauaktivitäten in den letzten Jahren über ausgewiesene verfügbare Flächen verfügen, der Anschluss einfach zu installieren und somit günstiger. Ein grosser Mix an Alt- und Neubauten kann jedoch kostspieliger sein. Durch gezielte Aktionen der Gemeinde, wie der Förderung und Unterstützung des Anschlusses an das lokale Netzwerk, können jedoch eventuell Kosten gespart werden. Auch könnten in deiner Gemeinde Sonderregelungen gelten, die sich auf die Kosten auswirken könnten. Wenn du beispielsweise in einem ländlichen Gebiet lebst, können die Kosten für den Anschluss höher sein, da das Netzwerk möglicherweise aufwendiger zu installieren ist. In Gemeinden mit hohen Dichten an Bebauungen kann es einfacher sein, das Netzwerk zu installieren, dies kann sich dann wiederum auf die Höhe der Gebühren auswirken. In jedem Fall ist es ratsam, das Bauamt aufzusuchen und sich eine Erklärung der Kosten und des Anschlusses geben zu lassen. Dadurch hast du eine genaue Vorstellung davon, warum deine Anschlussgebühren erhöht wurden und ob diese Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Information weiterhelfen. Mit freundlichen Grüssen, Nicola
  14. Hey Nessio, Ich denke, es ist wichtig, dass du die Klausel mit der "Übertragbarkeit" deiner Hypothek vollständig verstehst, bevor du dich für einen Kredit entscheidest und unterschreibst. Daher möchte ich dir etwas ausführlicher darüber erzählen. Die Übertragbarkeitsklausel besagt, dass die UBS ihre Rechte an einem Dritten abtreten kann, was bedeutet, dass sie im Grunde genommen die Bank wechseln kann, die deine Hypothek hält. Viele Menschen sind besorgt darüber, was das für sie bedeutet und ob sie ihre monatlichen Zahlungen an eine andere Bank tätigen müssen. Ich möchte das an einem Beispiel erklären: Angenommen, du hast deine Hypothek bei der UBS aufgenommen. Einige Monate später entscheidet die UBS, dass sie ihr Risiko minimieren und ihr Kreditportfolio diversifizieren möchte. Sie entscheidet sich dafür, deine Hypothek an eine andere Bank zu verkaufen. Diese neue Bank würde dann die neuen Eigentümer deiner Hypothek sein und daher alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Kreditgebers übernehmen, inklusive des Rechts auf eine Monatszahlung von dir. Was bedeutet das für dich: Einfach ausgedrückt, du müsstest deine monatliche Zahlung nun an die neue Bank leisten, statt an die UBS. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Bedingungen deines Hypothekenvertrags verändern. Das bedeutet, dass du weiterhin die gleiche Zinsrate, Laufzeit und Tilgungsrate hast. Die einzige Änderung ist, dass die Zahlungen an eine andere Bank gehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Übertragbarkeitsklausel nicht bedeutet, dass dein Hypothekenvertrag ohne deine Zustimmung an eine andere Bank verkauft werden kann. Die Bank kann deine Hypothek nur an einen Dritten abtreten, wenn du dem zustimmst. Warum gibt es diese Klausel dann überhaupt? Die Übertragbarkeitsklausel ist eine übliche Klausel in vielen Hypothekenverträgen, da sie den Kreditgebern eine gewisse Flexibilität gibt. Wenn die Bank in der Lage ist, ihre Kredite auf dem offenen Markt zu handeln und zu verkaufen, minimiert dies das Risiko, das mit einer hohen Konzentration von Krediten verbunden ist. Darüber hinaus kann das Verkaufen von Krediten dazu beitragen, dass die Bank mehr Kapital für neue Hypotheken zur Verfügung hat. Es ist möglich, dass du diese Klausel nicht in jedem Hypothekenvertrag findest, da es immer von Bank zu Bank unterschiedlich ist. Es ist jedoch wichtig, dass du weisst, dass es eine übliche Praxis ist, insbesondere bei grossen Finanzinstituten. Falls du immer noch Bedenken hast oder nicht sicher bist, was das für dich bedeutet, empfehle ich dir, dich an einen Anwalt oder Finanzberater zu wenden. Diese können dir helfen, die Klausel vollständig zu verstehen und dir die besten Optionen aufzeigen. Ic h hoffe, das hat dir weitergeholfen. Lass es mich wissen, wenn du noch Fragen hast. Schönen Tag noch! Nicola
  15. Es gibt viele verschiedene Faktoren, die die gesamten Architektenkosten beeinflussen können, z.B. Standort, Grösse, Komplexität und Qualität des Projekts. Deshalb ist es schwierig, einen direkten Vergleich zwischen verschiedenen Projekten anzustellen. Normalerweise machen die Bauleitungskosten jedoch etwa 12-15% der gesamten Kosten aus. Aber wie gesagt, es hängt auch vom Projekt ab. Freundliche Grüsse, Nicola
  16. Hallo Nessio, Ein Aspekt, den du noch berücksichtigen könntest, wenn du dich entscheidest, das 3a-Kapital bei der Versicherung zu hinterlegen: Was genau passiert mit deinem Kapital, wenn du stirbst? Bei einer Bank am man das 3a-Kapital trotz Pfandvertrag zurück, wenn man stirbt. Bei einer Versicherung jedoch wird das Kapital tatsächlich in eine Police umgewandelt. Bei der Bezahlung dieser Police fallen oftmals Steuern und Gebühren an. Deshalb empfehle ich, dass du dies auch in Betracht ziehst, wenn du dich für eine indirekte Amortisation durch eine Versicherung entscheidest. Liebe Grüsse, Nicola
  17. Hallo zusammen, ich bin völlig aus dem Häuschen und möchte hier fragen, ob es jemandem ähnlich ergangen ist. Also zieht mein Nachbar direkt neben unserem Grundstück ein weiteres Haus hoch. Er hat schon ein Haus, eine riesige Garagenzufahrt, einen Schwimmteich und eine Böschung auf seinem 550 qm grossen Grundstück. Wir sind ein wenig beunruhigt, da unser Sitzplatz direkt neben dem Anbau der Villa liegt, und uns die Morgensonne genommen wird. Die Privatsphäre fühlt sich auch nicht mehr so wirklich gegeben an. Wir haben unser Bedenken bei der Gemeindeverwaltung geäussert, aber sie sagten, dass ihnen gesetzlich gesehen nichts auszusetzen ist. Was könnten wir jetzt machen? Habt ihr auch ähnliche Erfahrungen gemacht und wenn ja, was habt ihr getan?
  18. Hallo Stephan, Eine Herausforderung, die ich beim Umzug in meine neue Wohnung hatte, war die Möbelanordnung. Mein alter Platz war grösser als der neue. Aber zum Glück fand ich im Internet viele nützliche Tipps zur Verwaltung von Möbeln in kleinen Räumen. Es gibt auch viele Online-Shops, die Möbel im besonderen Kleinformat anbieten - und bei vielen sind die Preise auch erschwinglich. Ich muss sagen, dass ich nun mehr als zufrieden damit bin, wie mein neues Zuhause eingerichtet ist. Beste Grüsse, Nicola
  19. Hey FWinkler, Ich kann verstehen, dass die Mehrkosten Dich verärgern. Ein ähnlicher Fall ist mir in meiner Familie widerfahren, und ich könnte Dir raten, mit Swisshaus zu verhandeln und mögliche Lösungen im besten Fall schriftlich festzuhalten. Gibt es auch ein Problem mit dem Grundwasser? Das ist auch eine zusätzliche Herausforderung, die man im Voraus bestimmen sollte. Ich habe schon von Fällen gehört, wo Probleme mit Grundwasser erst zu einem späteren Zeitpunkt im Bauablauf aufgefallen sind und zu beträchtlichen Mehrkosten geführt haben. Falls Du weitere Fragen hast, helfe ich gerne. Viele Grüsse, Nicola
  20. Guten Tag zusammen! Ich habe eine Frage zum GU-Werkvertrag mit Pauschalpreis für das Bauwerk. Wenn im Baubeschrieb eine Position mit "ODER" Formulierung enthalten ist, wie "Abdeckung aus Holz oder Granit", "Trennwand aus OSB oder Glas", "Tumbler oder Raumluft-Wäschetrockner", um mal ein paar theoretische Beispiele zu nennen, kann ich als Kunde einfach ohne Extrakosten die Variante wählen, auf die ich bestehe? Oder darf der Generalunternehmer (GU) diese Wahl selber treffen und für die andere Variante einen Aufpreis verlangen? Ich habe einen GU-Vertrag mit AVB GU des VSGU abgeschlossen. Nach meiner Auffassung kann ich gemäss den AVB GU, die Materialisierung und Farbwahl festlegen. Da es sich um eine Leistung handelt, die im Baubeschrieb enthalten ist, sollte kein Mehrpreis verrechnet werden. Da objektiv und subjektiv Qualitäts- und Funktionsunterschiede vorhanden sind, dürfte der GU die Ausführung auch nicht in Eigenkompetenz festlegen (nur für kleine Änderungen ohne Funktions- oder Qualitätsverlust zulässig). Hat jemand hier schon Erfahrung damit gemacht? Danke für Ihre Hilfe!
  21. Hallo Stephan, Ich denke es ist eine gute Idee, eine Reserve in Höhe von 10% bis 20% des Gesamtbudgets zu planen. Bei meinem Hausbau habe ich dann jedoch gemerkt, dass planen und umsetzen zwei paar Schuhe sind. Am Ende haben wir 25% mehr ausgegeben. Am Anfang haben wir mit der Bank abgesprochen, dass wir den Kredit aufstocken können, falls es nötig wird. Jedoch war es aufgrund der höheren Baukosten notwendig einen weiteren Kredit aufzunehmen. Das hat uns zwar mehr Zinsen gekostet, aber wir haben uns den Stress und die Sorgen erspart, wie wir den Restbetrag finanzieren müssen. Zur Einrichtung: Wir haben den Betrag zuerst auf 20'000 CHF festgelegt und haben uns mit der Zeit immer mehr Möbel gekauft, bis wir letztendlich bei 25'000 CHF gelandet sind. Viele Grüsse, Nicola
  22. Guten Tag Zusammen, Ich hätte gerne Informationen darüber, ob eine Lebensversicherung beliehen werden kann. Meine Ehefrau und ich haben eine Versicherung abgeschlossen, welche eine bestimmte Summe im Todesfall auszahlt oder eine jährliche Rente vorsieht, falls jemand durch einen Unfall arbeitsunfähig wird. Gibt es eine Möglichkeit, diese Versicherung zu beleihen, damit wir keine zweite Hypothek aufnehmen müssen? Wie würde das funktionieren, wenn beispielsweise CHF 300.000 im Todesfall ausgezahlt werden würden? Mit freundlichen Grüssen, Nicola
  23. Also, ich habe letztes Jahr ein Haus gebaut und die Hypothek bei der UBS aufgenommen. Der Zinssatz war zwar nicht der tiefste auf dem Markt, aber ich habe mich letztendlich für die UBS entschieden, weil ich mit dem Service und den Informationen zufrieden war, die mir die Bank zur Verfügung gestellt hat. Ich habe während des Prozesses viel über die verschiedenen Arten von Hypotheken gelernt, wie zum Beispiel die Unterschiede zwischen variablen und festen Zinssätzen. Die UBS hat mir alle Informationen gegeben, die ich brauchte, um eine informierte Entscheidung zu treffen. Ein weiterer wichtiger Faktor für mich war die Möglichkeit, jederzeit Geld in meine Hypothek einzahlen zu können. Die Option, zusätzliches Geld einzuzahlen, hat mir geholfen, meine Schulden schneller zurückzuzahlen als vereinbart. Das hat meiner Familie und mir ein grosses Stück Sicherheit gegeben. Ein zusätzlicher Vorteil der Zusammenarbeit mit der UBS war der Kundenservice. Ich konnte jederzeit Fragen stellen und habe klare Antworten erhalten. Der Kundenservice war sehr professionell und hilfsbereit und ich hatte immer das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Insgesamt war meine Erfahrung mit der UBS sehr positiv. Obwohl der Zinssatz etwas höher war als bei anderen Banken, habe ich letztendlich die Bank gewählt, mit der ich mich am wohlsten fühlte. Es war wichtig für mich zu wissen, dass ich jederzeit Fragen stellen konnte und dass mir immer schnell und zuverlässig geholfen wurde. Ein Tipp, den ich anderen potenziellen Hypothekennehmern geben würde, ist, eine Pro-Kopf-Berechnung Ihrer Einkommens- und Ausgabenstruktur durchzuführen. Dies hilft Ihnen, Klarheit darüber zu erlangen, welche Ratenhöhe für Sie realistisch und tragbar ist. Wenn Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten kennen, können Sie eine Bank finden, die die für Sie besten Konditionen bietet. Insgesamt glaube ich, dass es wichtig ist, eine Hypothek mit einer Bank abzuschliessen, bei der Sie sich wohl und sicher fühlen. Es kann ein langer und komplexer Prozess sein, aber wenn Sie einen guten Service und Unterstützung erhalten, können Sie Ihre Ziele erreichen und ein eigenes Zuhause besitzen.
  24. Lieber Stephan, ich möchte mich ausführlicher zu Deinem Beitrag äussern und Dir einige Informationen zur Stockwerkeigentümerschaft geben. In dieser Eigentümergemeinschaft gibt es besondere Regeln und Vorschriften, die bei Entscheidungen und Kostenverteilungen beachtet werden müssen. Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer nur für seinen/einen Teil des Gebäudes verantwortlich ist. Die Gemeinschaft trägt die Kosten für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, wie zum Beispiel Treppenhaus, Dach oder Fassade. Die Einzeleigentümer sind verantwortlich für die Instandhaltung ihrer eigenen Wohnung sowie ihrer eigenen Balkone oder Terrassen. In Deinem Fall geht es um Reparaturarbeiten an Eurer Terrasse, da von dieser aus die Vorarbeiten für die anstehenden Reparaturen durchgeführt werden müssen. Ich stimme Dir zu, dass die Hausgemeinschaft hierfür die Kosten übernehmen sollte. Wichtig ist jedoch, dass diese Entscheidung nicht einfach per E-Mail oder Telefon getroffen werden kann. Es gibt bestimmte rechtliche Verfahren, die eingehalten werden müssen. Eine Kostenverteilung muss beispielsweise auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Ich möchte Dir noch ein Beispiel aus unserer eigenen Stockwerkeigentümergemeinschaft geben. Bei uns gab es ein Problem mit Wasserflecken auf der Decke der unter uns wohnenden Eltern. Nachforschungen ergaben, dass der Abfluss des Waschbeckens im Badezimmer der Eltern den Schaden verursacht hatte. Wir hatten uns darauf geeinigt, die Kosten für die Reparatur- und Reinigungsarbeiten gleichmässig aufzuteilen. Hierbei gab es allerdings einige Diskussionen, da die Eltern das Problem nicht rechtzeitig gemeldet hatten und wir dadurch erst später darauf aufmerksam wurden. Es ist wichtig, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer seine Verantwortung für das eigene Eigentum wahrnimmt und bei Schäden oder Problemen frühzeitig reagiert und seine Mit-Eigentümer informiert. Nur so können Probleme schnell und unkompliziert gelöst werden. Ich hoffe, dass ich Dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Herzliche Grüsse, Nicola
  25. Hey Nessio, Ich kann nachvollziehen, dass du dir Gedanken über den Verkehrswert deiner Liegenschaft machst. Eine Vermehrung von 50% innerhalb von 10 Jahren ist durchaus realistisch, wenn deine Liegenschaft den Marktbedingungen entspricht. Ein wichtiger Faktor für den Verkehrswert ist die Lage der Immobilie. Je nachdem, ob sich die Liegenschaft in einer gefragten oder weniger gefragten Gegend befindet, kann der Preis stark variieren. Auch die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen spielt eine wichtige Rolle bei der Wertermittlung. Ein weiterer Faktor ist der Zustand der Immobilie. Je besser der Zustand, desto höher der Verkehrswert. Hierbei ist nicht nur die Bausubstanz wichtig, sondern auch die Ausstattung und Einrichtung. Wenn du dir unsicher bist, ob der Verkehrswert deiner Liegenschaft den Marktbedingungen entspricht, kannst du eine Bewertung online durchführen lassen. Es gibt verschiedene Immobilienplattformen, die diese Möglichkeit bieten. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie z.B. Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktpreise. Es ist aber auch wichtig, dass du dich selbst gut informierst und dich mit dem Markt auseinandersetzt. Schau dir ähnliche Immobilien in deiner Gegend an, vergleiche die Preise und achte auf die Unterschiede in Lage und Zustand. Auch lokale Immobilienmakler können eine hilfreiche Informationsquelle sein. Insgesamt gilt jedoch: Eine genaue Vorhersage über die zukünftige Wertentwicklung von Immobilien ist schwierig. Es können immer unvorhergesehene Faktoren wie z.B. eine wirtschaftliche Krise die Preise beeinflussen. Aber eine Vermehrung von 50% innerhalb von 10 Jahren ist durchaus ein realistisches Ziel, wenn die Bedingungen stimmen. Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen! Beste Grüsse Nicola
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