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MagicMax

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  1. Hallo Nessio Ich kann deine Situation ebenfalls nachvollziehen, ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Vor rund einem halben Jahr bin ich voller Euphorie in mein erstes Eigenheim gezogen. Leider habe ich bei der Besichtigung zu wenig auf die äusseren Faktoren geschaut, das Haus liegt an einer stark befahrenen Hauptstrasse und dazu noch im einem Bereich, in welchem 80 Km/h erlaubt sind! Der Vorbesitzer hat auf der einen Seite einen Teich angelegt mit einer Art Steinbrunnen, welcher über eine Umwälzpumpe, welche 7x24h läuft, betrieben wird. Das "Plätschern" des Wassers mag zu gewissen Zeiten den Strassenlärm tatsächlich etwas übertönen, vielleicht war das auch der Grund, weshalb er das dort gemacht hat. Mühsam ist die Sache natürlich im Hausinnern, vor allem im Schlafzimmer. Einerseits möchte man ja nicht das ganze Jahr über hinter geschlossenen Fenstern wohnen (gerade im Sommer ist es manchmal angenehmer, bei offenem Fenster zu schlagen), jedoch besteht die Problematik auch bei geschlossenen Fenstern. Ist das Fenster geschlossen, ist das Plätschern des Wassers nicht mehr hörbar, dafür aber der Lärm der Strasse, vor allem LKWs. Ich habe mir überlegt, neue Fenster mit Schallschutz einzubauen, aber da das Haus schon recht alt ist (etwa 70 Jahre), wird das nicht viel bringen, man müsste auch die ganzen Wände neu isolieren und hoffen, dass es dann besser wird. Auf der anderen Seite des Hauses ist zudem eine Bahnlinie, wobei ich sagen muss, dass mich diese weniger stört, es fährt dort pro Richtung jede halbe Stunde eine S-Bahn durch, Güterverkehr gibt es auf dieser Linie zum Glück keinen, aber hören tut man das natürlich auch. Die Bahnlinie ist eher ein störender Faktor, wenn man im Sommer draussen sitzt, extra auf der Seite, welche von der Strasse abgewandt ist, damit man eben den Strassenlärm nicht ertragen muss, dafür hat man dann die Züge. Ich für meinen Teil habe gegen den Lärm einen eher radikalen Lösungsansatz gewählt und mich entschieden, das Haus wieder zu verkaufen und wieder von hier weg zu ziehen, anstatt viel Geld in lärmsenkende Massnahmen zu investieren ohne Gewähr, dass es dann auch wirklich besser wird. Zudem stimmen auch andere Faktoren (wie z.B. die Besonnung) für mich nicht. Es sind zu viele "äussere Faktoren" welche nicht verändert werden können, da bringen mir teure Umbaumassnahmen im Hausinnern wenig. Natürlich ist es im aktuellen Marktumfeld nicht einfach einen Ersatz zu finden, vor allem muss dieser auch finanziell tragbar sein. Ich habe auch schon in Betracht gezogen, halt wieder ein Objekt zu mieten und das Kapital, welches jetzt in der Liegenschaft steckt gewinnbringender an der Börse anzulegen (auch wenn mir mieten grundsätzlich gegen den Strich geht). Hast du einen Verkauf den auch in Betracht gezogen? Oder hängst du zu sehr an deinem Objekt? Ich denke, mit einem Teich oder Brunnen, welcher immer am Plätschern ist, könntest du den Lärm zumindest teilweise etwas eindämmen, jedenfalls für den Aufenthalt im Freien. Im Innern bräuchte es wohl auch bei dir neue Fenster, eventuell aber auch eine Isolation der Wände. Eine Bepflanzung als Lärmschutz ist auch eine Möglichkeit, es müsste aber was ganzjähriges sein, da ansonsten im Herbst, wenn die Blätter abfallen, sich die Lärmsituation wieder zuspitzt. Ich weiss aus den selber gemachten Erfahrungen, dass man als Betroffener vom Gesetz teilweise einfach im Stich gelassen wird. Einerseits gibt es in der Schweiz zwar gesetzliche Grundlagen für den Lärmschutz und Grenzwerte, andererseits machen es sich die zuständigen Kantone (wenn an der Kantonsstrasse) halt oftmals sehr einfach: Anstatt den effektiven Lärmpegel vor Ort zu messen, wird dieser Wert lediglich berechnet und dann erhält man auf seine Nachfrage hin, schnell einmal die Aussage "An Ihrem Standort sind die Grenzwerte nicht überschritten, daher werden keine Massnahmen getroffen und auch keine Beteiligungen z.B. an Lärmschutzfenster bezahlt". Ich kämpfe z.B. dass für mein Grundstück endlich eine Gutachten in Auftrag gegeben wird, inklusive amtlichen Messungen, welche das Überschreiten der Grenzwerte beweisen. Dann würde es aber wohl nochmals Jahre dauern, bis aus irgend einem Topf Geld kommt oder seitens des Strasseneigentümers andere geeignete Massnahmen wie z.B. neuer Belag, Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit oder so umgesetzt werden. Da ich wenig Hoffnung habe, dass da in absehbarer Zeit etwas passiert, habe ich den Kampf quasi aufgegeben und mich zum Wegzug entschieden, damit ich wieder meine Ruhe habe und vielleicht im Sommer auch mal wieder bei geöffnetem Fenster schlaffen kann. Die Lärmempfindlichkeit ist nicht bei allen Menschen gleich und ich persönlich würde mich jetzt nicht als überempfindlich bezeichnen, aber ja es kann wirklich belastend sein, vor allem nervt man sich im Nachhinein, dass man einen derart wichtigen Punkt bei der Kaufentscheidung einfach nicht genügend beachtet hat. Das positive daran: Beim nächsten Mal weiss man, dass man diesen Fehler nicht ein zweites Mal machen sollte und schaut, bzw. hört genauer hin.
  2. Ich habe zur Finanzierung meines EFH, welches in einer Landwirtschaftszone steht, die Konditionen verschiedener Kreditgeber für die Hypothek verglichen. Das Objekt ist zum selber bewohnen. Bei den bekannten Banken war es kein Problem, eine Finanzierungsbestätigung und eine Finanzierungsofferte zu erhalten, anders jedoch bei anderen Kreditgebern, so z.B. bei der "HEV Hypothek" vom Schweizerischen Hauseigentümerverband, welche über das Hypothekenzentrum, ein Unternehmen des VZ Vermögenszentrum läuft. Dort wurde meine Anfrage abgewiesen mit der Begründung, ihr Kreditgeber schliesse grundsätzlich die Finanzierung von Objekten in der Landwirtschaftszone aus. Auch bei einer Pensionskasse, welche noch interessante Zinssätze geboten hätte, erhielt ich eine Absage. Auf meine Nachfrage hin, wurde mir mitgeteilt, dass es weder an meinem Einkommen, noch an den Eigenmitteln oder sonstiger Sicherheiten liege, sondern einfach, weil das Objekt in der Landwirtschaftszone liege und man generell keine Finanzierungen in der Landwirtschaftszone machen würde. Kann mir jemand sagen, weshalb gewisse Kreditgeber eine Finanzierung von Objekten, welche in der Landwirtschaftszone liegen, kategorisch ausschliessen? Bei meinem Objekt handelt es sich um eine reines Wohngebäude, welches zwar in der Landwirtschaftszone liegt, aber nicht dem bäuerlichen Bodenbaurecht (BGBB) unterstellt ist, dennoch schliessen einige Kreditgeber die Finanzierung generell aus. Was sind den die Gründe dafür? Diese konnte mir bei den beiden potenziellen Kreditgebern auf meine Nachfrage hin niemand beantworten. So habe ich nun die Finanzierung über eine Bank organisiert. Aber mich würde trotzdem interessieren, was die Kreditgeber Hypothenekzentrum und eine grosse Pensionskasse für Gründe haben, keine Objekte in dieser Zone finanzieren zu wollen. Selbst für Grossbanken war dieses Detail mit der Landwirtschaftszone scheinbar kein Problem.
  3. Bei Kaba 8 handelt es sich um ein unregistriertes System, das heisst, dass man bei praktisch jedem Schlüsselkopierdienst gegen Vorlage eines Schlüssels einfach so Kopien anfertigen lassen kann. Auch der Hersteller liefert gegen Angabe der Schliessungsnummer ohne weitere Prüfung einer Bestellberechtigung Nachschlüssel. Wenn man seinen Schlüssel nie aus der Hand gibt, bzw. nur an Leute denen man 100% vertraut, mag das kein grosses Problem sein. Der Vorteil: Braucht man mehr Schlüssel, kann man rasch zu einem Schlüsselservice und sich die Schlüssel innert kurzer Zeit und zu einem relativ günstigen Preis besorgen. Bei einem registrierten System bezahlt man einen höheren Preis, das ist korrekt. Dafür sind die Schlüssel in der Regel komplexer aufgebaut und das Kopieren durch einen Schlüsselkopierdienst wird mit verschiedenen Mitteln unterbunden (z.B. juristisch durch Patentschutz, technisch dadurch dass keine Rohlinge auf dem freien Markt erhältlich sind und organisatorisch dass jede Bestellung beim Hersteller auf die Bestellberechtigung hin geprüft wird). Eine Nachbestellung zusätzlicher Schlüssel muss bei registrierten Systemen dann über einen autorisierten Fachhändler getätigt werden. Mit der Anlage wird eine Sicherheitskarte (heute in der Regel eine Karte auf welcher man einen Code freirubbeln muss), mitgeliefert. Dieser Code wird dann für die Bestellung benötigt. Nachteil: Die Bestellung zusätzlicher Schlüssel geht ins Geld und man muss einige Tage auf seine Schlüssel (welche dann vom Herstellerwerk bei eingeschriebener Post zugestellt werden), warten, während man bei unregistrierten Systemen (wie Kaba 8 oder KESO 2000 nicht registriert), einfach darauf warten kann, bis der Händler die Schlüssel nachgebohrt hat. Schlussendlich Frage der persönlichen Einstellung und des Sicherheitsbedürfnisses. Wer ein MFH hat und Wohnungen vermietet, dem sei geraten den Mehrpreis für eine registrierte Schliessanlage zu investieren, denn ansonsten liesse sich bei einem Mieterwechsel ja nicht kontrollieren, ob der bisherige Mieter wirklich alle Schlüssel am Ende der Mietdauer zurückgegeben hat, da man nicht weiss, ob eventuell noch Kopien gemacht worden sind. Hier sollte bei der Planung in jedem Fall eine fachkundige Person beigezogen werden. Zum Schluss noch: Der Schliesszylinder ist nur ein Bestandteil der Türe und bietet alleine keine Sicherheit! Das Gesamtkonzept muss stimmen: ein robustes Schloss, am besten mit einer Mehrpunkte- Verriegelung, das Schliessblech, eventuell Bändersicherungen und dann ein geeigneter Beschlag (Sicherheitslangschild). Ausserdem darf der Schliesszylinder nicht vorstehen, da dieser ansonsten abgebrochen werden und man dann die Tür sehr leicht öffnen könnte. Fazit: Der sicherste Schliesszylinder bringt nicht's, wenn das Schloss für nichts ist, das Türblatt zu schwach ist, oder kein anständiger Sicherheitsbeschlag auf der Tür ist. Auch ein Fenster neben der Tür mit einer einfachen Verglasung würde dann eine Ausweichmöglichkeit für ungebeten Eindringlinge bieten. Auch hier ist es empfehlenswert, eine Fachperson beizuziehen.
  4. Es kommt immer darauf an, was man am Schluss für ein Produkt haben möchte. KESO- Zylinder bieten ein sehr hohes Mass an Sicherheit, ein weiterer Pluspunkt ist der aktive Kopierschutz, welcher man bei den aktuellen Systemen automatisch mit dabei hat (es handelt sich um ein gefedertes, bewegliches Teil vorne im Schlüssel). Das macht den Schlüssel sicher gegen unerlaubtes Kopieren, auch Kopien mit dem 3D- Drucker funktionieren nicht! Beim Mitbewerber Dormakaba ist ein solcher Kopierschutz (Kaba Star Cross) zwar auch erhältlich, kostet jedoch für jeden Zylinder und jeden einzelnen Schlüssel extra. Vom Installationsaufwand her gibt es, zumindest für rein mechanische Systeme, keinerlei Unterschiede zwischen Kaba und Keso oder auch anderen Produkten. Schlussendlich ist es eine Frage der Preisgestaltung durch den Händler. Aber durch die Tatsache, dass man beim KESO noch einen zusätzliche Aktiv- Kopierschutz hat, finde ich persönlich jetzt, dass man mit dem KESO- Produkt etwas mehr für sein Geld erhält. Generell kann ich sagen, dass wir in der Schweiz bei den hierzulande am meisten verbreiteten Produkten solche mit einer hohen Qualität und auch einem hohen Sicherheitsstandard haben. Verschleiss ist eigentlich nur bei Mehrfamilienhäusern mit zentralen (also von allen Bewohnern) genutzten Zylindern ein Thema (z.B. Haupteingang oder Schalterzylinder bei Einstellhalle), beim Einfamilienhaus kann man dies vernachlässigen. Manche Leute haben einfach das Gefühl, eine Schliessanlage müsse ein Leben lang halten, das stimmt natürlich nicht! Da es sich um mechanische Teile handelt, unterliegen diese einem gewissen Verschleiss. Vorzeitig auftretende Probleme sind Oft die Folge von unsachgemässem Gebrauch und mangelhafter, bzw. gar nicht ausgeführter Pflege! Die Lebensdauer (Sicherheit und Funktion) eines Zylinders beträgt je nach Einsatz und Gebrauch 10 bis 15 Jahre. Die mechanischen Zylinder der meisten Hersteller sind auf mindestens 100‘000 Schliesszyklen geprüft. Dies entspricht zirka 10 bis 15 Schliesszyklen pro Tag während 15 Jahren. Es ist jedoch möglich, dass bei unsachgemässer Bedienung und fehlender Pflege die Schliessfunktion schon nach relativ kurzer Zeit beeinträchtigt wird. Zu einer Sachgemässen Bedienung gehört unter anderem, dass z.B. die Tür nicht am Schlüssel aufgezogen oder aufgestossen wird (z.B. bei Hauseingangstüren). Der Schlüssel darf keines falls als Grifteil zut Bewegung des Türblatts dienen, sondern die Kraft für diese Bewegung ist über Beschlag (Knopf, Drücker, Griff, Stange) zu übertragen. Pflege: Schliesszylinder sollten mindestens 1x jährlich, je nach Beaspruchung auch öfter, mit dem vom Hersteller empfohlenen Pflegemittel behandelt werden (z.B. KESO- Spray). Grundsätzlich sollten Schliesszylinder niemals mit verharzenden Mitteln (wie z.B. Öl) behandelt werden. Auch das stark verbreitete WD-40 sollte keinesfalls für die Pflege eines Schliesszylinders eingesetzt werden! Wenn diese Punkte beachtet werden, darf man eine lange Lebensdauer vom Produkt erwarten.
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