FWinkler
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Mein Haus als schützenswertes Objekt? Baugesuch in Gefahr!
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich habe vor kurzem ein Haus gekauft, das ich umbauen möchte. Ich habe alle notwendigen Dokumente und Erlaubnisse eingeholt und ein Baugesuch eingereicht. Vor dem Kauf habe ich mich auf der Gemeinde erkundigt, ob das Haus als schützenswert eingestuft wird. Doch ich habe die Auskunft bekommen, dass dies nicht der Fall ist. Jedoch kam heute ein Schreiben, in dem steht, dass das Haus jetzt als schützenswertes Objekt eingestuft ist und nun eine Einspruchsfrist von einem Monat gilt. Das macht mich sehr verunsichert, denn ich habe bereits das Baugesuch eingereicht und das ganze Prozedere dauert sowieso schon lange genug. Ich frage mich, ob ich das Baugesuch abändern und den Umbau so anpassen muss, dass das Haus in seinem jetzigen Zustand erhalten bleibt. Muss ich auch auf zusätzliche Elemente wie Solarzellen oder Sonnenkollektoren verzichten? Ich wollte das Haus doch modernisieren und aufwerten, aber jetzt scheint alles in Gefahr zu sein. Ich weiss nicht, wohin ich mich wenden soll. -
Wohnungskauf: Ratenzahlungen bei Neubau
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich plane den Kauf einer Wohnung, die noch nicht gebaut ist. Der Architekt hat mir bereits die Baupläne vorgelegt. Um die Wohnung zu reservieren, muss ich 30'000 CHF anzahlen. Der Gesamtkaufpreis beträgt 600'000 CHF. Die Zahlung des Kaufvertrags erfolgt in Raten: 30% des Gesamtpreises werden diesen Monat für die Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Weitere 15% bei Baubeginn 15% bei Decke über Sockelgeschoss 15% bei der letzten Decke 15% bei Einbau der Küche und der Restbetrag bei Schlüsselübergabe. Alle Zahlungen erfolgen an den Totalunternehmer. Für den Rat von Gleichgesinnten zu dieser Art von Ratenzahlungen wäre ich dankbar. Viele Grüsse, FWinkler -
Budgets beim Hausbau: Meinungen gesucht!
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich plane den Bau eines freistehenden EFHs und habe bereits einige Angebote erhalten. Aber bevor ich mich entscheide, wollte ich im Forum nach Meinungen zu den Budgets fragen, die ich im Angebot erhalten habe. Das Elektro-Budget ist mit 20'000 CHF netto angegeben, das Budget für die Küche 30'000 CHF netto und für Sanitär 18'000 CHF brutto. Für Platten inkl. Verlegung 120 CHF/m2 brutto und für Parkett inkl. Verlegung 120 CHF/m2 brutto. Ausserdem steht im Werkvertrag, dass "in der Bauphase sämtliche Handwerker und Materialien nur durch den Unternehmer gestellt werden". Es ist ein GU-Haus. Ich habe wenig Erfahrung mit der Bauerei und würde mich über Feedback freuen. Wie waren eure Budgets? Haben sie gereicht? Liebe Grüsse, FWinkler -
Steuererklärung und amtlicher Hauswert
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Swiss.Stephan, ich habe gesehen, dass du Schwierigkeiten bei deiner Steuererklärung hast. Ich kann dir jedoch aus eigener Erfahrung sagen, dass es möglich ist, eine Korrektur vorzunehmen, wenn der amtliche Wert deiner Liegenschaft falsch angegeben wurde. Ich hatte dasselbe Problem bei meiner Steuererklärung von 2022. Der amtliche Wert meines Grundstücks vom 31. Dezember 2020 wurde falsch berechnet und dadurch war meine Liegenschaftssteuer viel zu hoch. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, eine Korrektur vorzunehmen. Zunächst habe ich den richtigen Wert meines Grundstücks berechnet und ihn im Feld für Bemerkungen in meiner Steuererklärung angegeben. Dort habe ich auch darauf hingewiesen, dass der amtliche Wert später überprüft wurde und ich deshalb den korrekten Wert angebe. Im Anschluss habe ich meine korrigierte Steuererklärung samt Nachweis des richtigen Wertes an die zuständige Steuerbehörde geschickt. Nach einer kurzen Prüfung hat die Behörde meinen Einspruch akzeptiert und meine Liegenschaftssteuer gemäss der späteren Bewertung korrigiert. Ich war sehr erleichtert, dass ich doch noch eine Korrektur vornehmen konnte und dadurch die zu viel gezahlten Steuern zurückerhalten habe. Wenn du also das Gefühl hast, dass der amtliche Wert deiner Liegenschaft falsch angegeben wurde, kannst du auch eine Korrektur vornehmen. Wichtig ist es, den korrekten Wert nachzuweisen und dies deutlich in der Steuererklärung zu erwähnen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Viele Grüsse, FWinkler -
Was passiert mit meiner Pensionskasse, wenn ich IV werde?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich möchte meine Pensionskasse innerhalb von 20 Jahren nach einem Vorbezug für mein Eigenheim wieder auffüllen. Aber was passiert, wenn ich aus irgendeinem Grund innerhalb dieser 20 Jahre nicht mehr arbeiten kann und Invalidenrente (IV) beziehe? Kann ich meine Pensionskasse dann aufstocken? Kann ich IV-Gelder verwenden, um meine Pensionskasse zurückzuzahlen? Oder kann man das Eigenheim verkaufen (trotz Invalidität und Arbeitslosigkeit) und dieses Geld verwenden, um die Pensionskasse zurückzuzahlen? Oder anders gefragt - kann ich innerhalb von 20 Jahren meine Pensionskasse zurückzahlen und eine Versicherung abschliessen, für den Fall, dass ich nicht mehr arbeiten kann? Wie viel würde so eine Versicherung kosten? Ich bin ratlos und weiss nicht, wie ich vorgehen soll. Bitte klärt mich jemand auf! -
Pensionskassen-Entnahme für Amortisation der zweiten Hypothek
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Swiss.Stephan, ich denke, dass es durchaus möglich ist, die zweite Hypothek abzubezahlen. Allerdings solltest du beachten, dass du nicht die gesamten 200'000 CHF benötigst, da bereits ein Teil davon durch die bisherigen Amortisierungen getilgt wurde. Um die genaue Restschuld zu erfahren, solltest du die aktuelle Hypothekenauswertung deiner Bank einsehen. Angenommen, dass die Restschuld 150'000 CHF beträgt und du planst, 50'000 CHF als zweite Hypothek aufzunehmen, dann wären die effektiven Kosten für die zweite Hypothek 50'000 CHF plus die Zinsen von der Bank. Die Zinsen können je nach Bank und Laufzeit unterschiedlich sein, daher solltest du verschiedene Angebote vergleichen. Wenn du früher oder später pensioniert bist und das Entnommene zurückzahlen möchtest, solltest du die Merkmale deiner Pensionskasse beachten. Mit welchem Alter du in Rente gehst, wie hoch dein Einkommen ist und wie lange du bereits in der Pensionskasse bist, können alles Einfluss auf deine finanzielle Situation haben. Es lohnt sich, mit einem Fachmann von deiner Bank oder deiner Pensionskasse über die Details zu sprechen. Zum Beispiel könntest du Folgendes fragen: Wie viel kann ich von meiner Pensionskasse auszahlen lassen? Wie wirkt sich die Auszahlung auf meine zukünftige Rente aus? Wie hoch sind die Steuern auf eine Auszahlung? Gerne möchte ich früher in Rente gehen - was muss ich beachten? Je nachdem, welche Antworten du erhältst, kannst du deine Entscheidung treffen. Wichtig ist, dass du dich gut informierst und alle Aspekte sorgfältig abwägst. Ich wünsche dir alles Gute! FWinkler -
Mitnutzung des Stromkastens auf unserem Grundstück
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag an alle! Ich bin FWinkler und ich habe eine Frage zu meinem Grundstück in der Industriezone. Zurzeit wird unsere Liegenschaft nicht gewerblich genutzt ausser unser Haus, das bewohnt ist. Es wird 100m von hier eine Holzschnitzelanlage gebaut, aber kürzlich haben wir erfahren, dass die Bauherren den freien Platz in unserem Stromkasten nutzen möchten, um sich selbst zu versorgen. Ich frage mich, ob das legal ist, da der Stromkasten vollständig auf unserem Grundstück liegt und es keine Eintragungen im Grundbuch gibt, nach denen der Stromkasten für jeden zugänglich gemacht werden muss. Ausserdem wollen sie unsere Privatstrasse aufbrechen, um zusätzliche Stromleitungen zu verlegen. Muss ich das dulden? Ich warte auf Eure Antworten und danke im Voraus. -
Hypotheken-Amortisation: Entscheidungshilfe gesucht!
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich kann deine Verwirrung verstehen. Ich stehe vor einer ähnlichen Entscheidung und habe herausgefunden, dass die Frage der Amortisation von persönlichen Zielen und Bedürfnissen abhängt. Wenn du dich für eine Hypothek mit Amortisation entscheidest, zahlst du jeden Monat einen bestimmten Betrag zurück. Auf der einen Seite sorgt das für eine langfristige Reduzierung deiner Schulden, auf der anderen Seite erhöht sich jedoch dein monatlicher Aufwand. Zum Beispiel: Du möchtest dein neues Traumhaus kaufen und hast 200.000 Euro gespart. Du möchtest jedoch nicht alles auf einmal ausgeben. Stattdessen entscheidest du dich für eine Hypothek mit Amortisation. Die Bank gewährt dir ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro mit einer Rückzahlung von 20 Jahren und einem Zinssatz von 5%. Dies bedeutet, dass du jeden Monat 1.321 Euro für die nächsten 20 Jahre bezahlen musst. Im Gegensatz dazu benötigst du bei einer Hypothek ohne Amortisation weniger Geld im Monat, da du keine Tilgungen bezahlen musst. Zum Beispiel: Du möchtest ein Ferienhaus im Ausland kaufen. Du hast 200.000 Euro gespart und entscheidest dich für eine Hypothek ohne Amortisation. Die Bank gewährt dir ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Zinssatz von 5%. Dies bedeutet, dass du jeden Monat nur 833 Euro für die nächsten 20 Jahre bezahlen musst. Ich habe mich beispielsweise für eine Hypothek mit Amortisation entschieden, da ich langfristige und stabile Zahlungen bevorzuge. Ich empfehle jedoch, dass du deine persönlichen Ziele berücksichtigst und die Details deines Budgets prüfst, bevor du eine Entscheidung triffst. Zum Beispiel: Du hast vor, in den nächsten 5 Jahren eine Familie zu gründen. Während dieser Zeit solltest du möglicherweise einen Teil deines Budgets für Kinderbedarf und Notfälle zurücklegen. Wenn du dich für eine Hypothek mit Amortisation entscheidest, musst du möglicherweise weniger Geld für die täglichen Bedürfnisse deiner Familie bereitstellen. Wenn du jedoch eine Hypothek ohne Amortisation wählst, musst du möglicherweise höhere monatliche Belastungen tragen, die sich auf deine finanzielle Stabilität auswirken können. Ich hoffe, meine Erfahrung kann dir helfen! -
Hauskauf in Landwirtschaftszone: Was soll ich beachten?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nicola, ich habe gehört, dass einige Besitzer von Häusern in der Landwirtschaftszone versuchen, ihre Immobilien in die Bauzone umzuwandeln. Dies kann sehr zeitaufwändig und kostspielig sein, da du ein baureifes Grundstück, ein neues Baugesuch und Bauvorschriften benötigst. Wenn du dich dazu entscheidest, solltest du dich gründlich über die geltenden Gesetze und Vorschriften informieren, bevor du den Kauf abschliesst. Beste Grüsse, FWinkler. -
Ein Kreditanbieter für Umbauten gesucht
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Swiss.Stephan, Wenn du nur einen kleinen Kredit benötigst und es schnell gehen muss, kann ich dir Cashgate empfehlen. Ich habe letztes Jahr einen Kredit mit einem Zinssatz von 4.9% aufgenommen und es hat alles problemlos geklappt. Allerdings würde ich die Santander Bank bevorzugen, wenn es um grössere Kreditsummen geht. Viele Grüsse, FWinkler -
Kaminabzug, Beton Vordach und Lukarne - Preise und Kosten?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Leute, Ich bitte um Hilfe, um herauszufinden, ob ich fair für ein paar Umbauten über die Runden komme. Ich beabsichtige einen Kaminabzug zu installieren, der 2 Stockwerke durchquert. Der Generalunternehmer teilte mir mit, dass dies CHF 7000 inkl. Mehrwertsteuer kosten wird. Ich würde gerne wissen, ob dies im Vergleich zu anderen Angeboten hoch ist. Wenn möglich, bin ich auch daran interessiert, eine detaillierte Kostenaufschlüsselung zu erhalten. Weiterhin plane ich ein Beton Vordach mit sechs Spots für Licht und eine Lukarne im Schlafzimmer. Für das Vordach hat mir der GU CHF 17'000 inkl. Mehrwertsteuer zugesichert, was ich für angemessen halte. Für die Lukarne berechnet der GU CHF 16'200, was ich als etwas hoch, aber möglicherweise in der Norm betrachte. Könnt ihr mir aufschlüsseln, ob diese Preise realistisch und erschwinglich sind oder nicht? Besten Dank im Voraus, FWinkler -
Intransparente Kostenberechnung bei Generalunternehmerin
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich habe eine schlüsselfertige Eigentumswohnung von einer zürcher Generalunternehmerin gekauft und erhalte laufend Änderungen mit nicht nachvollziehbaren Honoraren, Nebenkosten und sonstigen Leistungen. Beispielsweise haben wir lediglich andere Klodeckel ausgewählt und schon schiessen Nebenkosten und Leistungen der GU in die Höhe. Ich habe bereits eine Auflistung angefordert, aber keine Antwort erhalten. Wie kann ich den Durchblick bekommen? Beste Grüsse, FWinkler -
Grüezi Zusammen, Ich suche nach ein paar Erfahrungsberichten und Ratschlägen zu folgendem Thema: Wir arbeiten gerade an der Planung einer Neubauwohnung und möchten einige Änderungen und Modifikationen daran vornehmen. Wir sind uns allerdings unsicher, was uns diese Änderungen kosten werden. In diesem Forum habe ich von vielen kompetenten Leuten gehört und wollte daher um Eure Meinung bitten. Im Anhang findet Ihr eine Liste der Modifikationen, die wir an unserer Gartenmaisonette vornehmen möchten. Könntet Ihr bitte herausfinden, wie viel sie uns kosten werden? Hier sind die Änderungen, die wir vornehmen möchten: Zwei trennwände schieben: Wir möchten zwei nicht tragende Wände in unserem Korridor schieben, um die Zimmer zu vergrössern. Eine Tür muss umgedreht werden. Da kein zusätzliches Material benötigt wird, erwarten wir einen geringen Mehrpreis in Höhe von weniger als 500 CHF. Grössere Duschen: Wir möchten eine grössere Dusche haben, die am selben Ort bleibt. Wird das machbar sein, schaffen wir es mit 1000 CHF? Bidet in beiden Badezimmern einbauen: Wir möchten in beiden Badzimmern ein Bidet einbauen. Sind 1500 CHF insgesamt vernünftig? Waschturm: Der Waschturm muss in das Badezimmer im oberen Stockwerk gestellt werden. Es entstehen voraussichtlich geringe Mehrkosten in Höhe von weniger als 500 CHF. Umbau des Zimmers im oberen Stockwerk: Wir möchten das Zimmer im oberen Stockwerk in ein Büro umwandeln. Wir brauchen eine breite Öffnung in der Wand mit Falttüren anstelle von Türen und die Badtür muss auch umplatziert werden. Da uns die Machbarkeit bestätigt wurde, wüssten wir gerne, ob eine Kostenschätzung um die 5000 CHF realistisch ist. Trennung von Open-Space und Küche: Wir möchten das Open-Space zwischen Küche und Wohnzimmer durch Einbau eines internen "Fensters" neben der Treppe und eine Kücheneingangstür mit Falttüren trennen. Allerdings muss dabei zusätzliches Wandmaterial eingebaut werden und es besteht die Möglichkeit, dass die Reduittür leicht verschoben werden muss. Wie teuer wird das? Erwarten wir mehr als 5000 CHF? Loggia Verglasung: Wenn dies überhaupt möglich ist, möchten wir gerne unsere Loggia verglasen lassen. Ich frage mich, ob dies bei einem Budget von 3000 CHF machbar ist? Wir freuen uns auf Eure Erfahrungen und Beratungen. Viele Grüsse! FWinkler
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Kaufvertrag und Probeme mit Nachbarn in Solothurn
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag zusammen, Ich habe vor kurzem ein Grundstück im Kanton Solothurn gekauft, welches an eine Wohnbaugesellschaft mit 17 Parteien grenzt. Der Kaufvertrag sah vor, dass eine Begrünung der Stützmauer auf der Südseite möglich ist, jedoch nicht über die Mauerkrone ragen darf. Wir haben uns bereits an den Vertrag gehalten und einen 50 cm hohen Feigenbaum gepflanzt, aber die Vertreter der Wohnbaugesellschaft sagen, dass dies nicht akzeptabel ist, da der Passus nicht als eine Last im Grundbuch eingetragen ist. Wir haben uns bemüht, eine gemeinsame Lösung zu finden, indem wir vorschlugen, die Pflanzen auf der Höhe der Mauerkrone plus 1,5 Meter zu schneiden, um die freie Sicht zu gewährleisten. Aber sie haben das nicht akzeptiert und behaupten, dass das kein fairer Deal ist. Ich frage mich nun, welche Rechte ich als Eigentümer im Kanton Solothurn habe und ob der Verkäufer uns betrogen hat. Ich würde mich über jede Hilfe freuen. Beste Grüsse, FWinkler -
Grenzabstandsregelung: Wie funktioniert sie?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich würde vorschlagen, dass Sie zuerst Ihren Nachbarn kontaktieren und ihn bitten, die Situation mit Ihnen zu klären. Selbst wenn er das Recht hat, die betreffende Struktur zu errichten, kann er Ihr Anliegen verstehen und eine Lösung finden, die für Sie beide akzeptabel ist. Vielleicht können Sie einen Kompromiss finden, indem Sie eine schicke Hecke oder einen Zaun errichten, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Viel Glück von meiner Seite! Freundliche Grüsse, FWinkler -
Fragen zum Grenzbaurecht in Aargau
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, zuallererst solltest du wissen, dass die Gesetze bezüglich des Baus von Gebäuden in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. In Aargau gelten im Allgemeinen bestimmte Abstandsregeln, die beachtet werden müssen. Die genauen Bestimmungen hängen jedoch von vielen Faktoren ab, wie dem Bauplan selbst, der Grösse des Grundstücks und der Position der Nachbarbebauung. Wenn dein Nachbar in der Nähe deines Grundstücks baut, ist es wichtig, herauszufinden, welche Art von Struktur er baut. Eine Mauer oder ein Zaun als Grenze ist im Allgemeinen erlaubt, sofern sie nicht höher als 3,5 Meter sind, und die genaue Abstandsvorschrift liegt bei mindestens 0,5 Meter von der Grenze entfernt. Wenn er jedoch auf deine Seite der Grenze gebaut hat, gilt sein Gebäude immer noch als illegal, auch wenn er alle anderen Abstandsregelungen eingehalten hat. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen dein Nachbar tatsächlich das Recht hat, auf deinem Grundstück zu bauen. In diesem Fall handelt es sich normalerweise um eine historische oder etablierte Situation, bei der der Nachbar bereits auf einem gemeinsamen Grundstück oder dessen Gewohnheitsrecht jahrelang genutzt hat. Es ist auch möglich, dass ein servitutsähnliches Grenzbaurecht im Grundbuch eingetragen ist, was bedeutet, dass der Nachbar unter bestimmten Bedingungen auf der Grenze bauen darf, um eine gemeinsame Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen, wie z.B. den Bau einer gemeinsamen Garage oder eines Carports. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Fälle jedoch sehr selten sind und ein Rechtsanwalt oder Sachverständiger konsultiert werden sollte, wenn es Zweifel gibt. Wenn dein Nachbar tatsächlich auf deinem Grundstück gebaut hat, ohne deine Einwilligung einzuholen, hast du das Recht, ihn zur Entfernung des illegalen Gebäudes aufzufordern. Wenn er sich weigert, kannst du gerichtliche Massnahmen ergreifen und ihn zur Räumung zwingen. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, FWinkler -
Es gibt viele Gründe, warum Menschen ihre Häuser umbauen. Es kann sein, dass sie mehr Platz benötigen, dass sie eine Altbausanierung durchführen wollen oder einfach nur ihrer persönlichen Ästhetik folgen möchten. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass jeder Umbau auch mit Kosten verbunden ist. Somit stellt sich oft die Frage, ob es sich für jemanden lohnt, einen Umbau jetzt durchzuführen. Zunächst einmal ist es wichtig zu überlegen, was für ein Umbau geplant ist. Geht es nur um kleine kosmetische Änderungen wie das Streichen der Wände oder den Austausch von Fenstern, dann spielt die Steuer keine grosse Rolle. Denn für solche Umbauten gibt es in der Regel keine Abzüge, die man bei der Steuererklärung geltend machen kann. Anders sieht es bei grösseren Umbauten aus, beispielsweise wenn eine neue Küche eingebaut werden soll oder ein Zimmer neu gestaltet wird. Hier können Abzugsmöglichkeiten bei der Steuer entstehen. Wichtig ist, dass man sich hier vorher genau informiert und gegebenenfalls professionellen Rat einholt. Ein Beispiel, das wir uns anschauen können, ist der Bau einer Sauna. Eine neue Sauna kann je nach Grösse und Qualität zwischen CHF 7,000 und CHF 15,000 kosten. Wenn man plant, den Keller auszubauen und in diesem Zuge eine Sauna einzubauen, kann es sich lohnen, den Umbau jetzt durchzuführen. Denn durch den Umbau entstehen zusätzliche Kosten, die man bei der Steuer absetzen kann. Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Einkommen. Je höher das Einkommen ist, desto mehr Steuern muss man zahlen. Umso mehr Abzugsmöglichkeiten man hat, desto besser ist es, um die Steuerbelastung zu senken. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Dauer des Umbaus. Wenn man plant, den Umbau langfristig durchzuführen, ist es möglicherweise sinnvoller, auf Veränderungen in der Steuergesetzgebung zu warten, bevor man handelt. Denn es kann durchaus sein, dass sich die Abzugsfähigkeit von Renovierungskosten in naher Zukunft ändert. Letztendlich ist es wichtig, individuell zu entscheiden, ob und wann ein Umbau durchgeführt werden soll. Die Steuer ist dabei ein wichtiger Aspekt, aber sollte nicht das Hauptkriterium sein, sondern nur eine zusätzliche Möglichkeit, Geld zu sparen.
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Ein Gesuch auf Quartierplan: Vor- und Nachteile
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich möchte euch berichten, dass in unserem Quartier die Diskussionen um einen möglichen Quartierplan aufgekommen sind. Aktuell gilt für das Quartier Wohnzone 2, was bedeutet, dass die Ausnützungsziffer bei 0.5 liegt. Aufgrund kleiner Grundstücke von 190 bis 240 m2 können Häuser nur zwischen 95 und 120 m2 gross sein und maximal zwei Stockwerke haben. Durch die Erstellung eines Quartierplans könnte die Ausnützungsziffer auf 0.6 erhöht werden, was eine Wohnfläche von 115 bis 145 m2 und eine dritte Etage ermöglichen würde. Die Verringerung des Grenz- und Gebäudeabstands stellt ebenfalls eine Option dar. Der zuständige Gemeindevertreter hat den Quartierplan als Aufwertung und Wertsteigerung des Grundstücks bezeichnet. Ich bin jedoch skeptisch und frage mich, ob es Fallstricke gibt. Hat jemand von euch Erfahrungen mit einer Umzonung? -
Was ist ein Zahlungsversprechen und wie kann ich es erhalten?
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ja, ich hatte auch einmal eine ähnliche Situation. Es war etwas schwierig, ein Zahlungsversprechen zu bekommen, aber letztendlich habe ich eins bei einer anderen Bank in der Schweiz erhalten. Immobilienkäufe können ziemlich kompliziert sein und man kann schnell den Überblick verlieren. Versuchen Sie es einfach bei einer anderen Bank. Vielleicht haben Sie ja Glück! Viele Grüsse, FWinkler -
Sicherheitskameras und Nachbarschaftsrecht
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Die Überwachung durch Kameras ist ein kontroverses Thema, insbesondere wenn es um die Privatsphäre von Nachbarn geht. Wie Nessio fragte, ist es legal, wenn er eine Kamera auf seinem Grundstück installiert, die den angrenzenden Nachbarn und dessen Eigentum aufzeichnet. Das Recht auf Privatsphäre ist in vielen Ländern ein grundlegendes Menschenrecht. In den USA beispielsweise ist das Recht auf Privatsphäre in der Verfassung verankert und umfasst den Schutz von Personen, Häusern, Papieren und Effekten vor unbegründeten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Ähnlich ist es in Europa, wo die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht auf Achtung des Privatlebens schützt. In Bezug auf die Überwachung von Nachbarn ist es wichtig zu verstehen, dass das Gesetz sehr komplex sein kann und je nach Land und Region unterschiedlich interpretiert werden kann. Allgemein kann man aber sagen, dass Nachbarn das Recht auf Privatsphäre haben und dass die Überwachung ihres Eigentums ohne ihre Einwilligung illegal sein kann. Wenn es um Kameras geht, ist es nicht unbedingt entscheidend, ob sie aktiv sind oder nicht. Die blosse Absicht, das Grundstück des Nachbarn zu überwachen, kann bereits als Verletzung seines Rechts auf Privatsphäre angesehen werden. Es ist also wichtig, den Nachbarn über die Installation der Kamera zu informieren und sicherzustellen, dass sie seine Privatsphäre nicht verletzt. In manchen Ländern gibt es spezielle Gesetze, die die Überwachung von Nachbarn regeln. In Grossbritannien beispielsweise ist die Überwachung durch Kameras im öffentlichen Raum legal, aber es gibt Einschränkungen für die Überwachung von Privatbesitz. In Australien gibt es ähnliche Gesetze, die den Eigentümern erlauben, Kameras zu installieren, aber sie müssen sicherstellen, dass sie die Privatsphäre anderer nicht verletzen. Wenn es zu einem Konflikt mit dem Nachbarn kommt, ist es ratsam, ein Gespräch zu führen und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Konflikte beizulegen, z.B. das Drehen der Kamera, so dass nur das eigene Eigentum überwacht wird, oder die Installation von Sichtschutz oder Zäunen. Ein Beispiel für eine ähnliche Situation wurde in der Schweiz diskutiert. Eine Privatperson hatte eine Kamera installiert, die ihr Grundstück, aber auch eine angrenzende öffentliche Strasse überwachte. Das Bundesgericht entschied, dass die Aufnahme des öffentlichen Bereichs nicht rechtswidrig sei, solange keine personenbezogenen Daten registriert würden. Allerdings musste die Kamera so gedreht werden, dass die Aufnahme des Nachbargrundstücks verhindert wurde. Insgesamt ist es wichtig, die Privatsphäre anderer zu respektieren und bei der Installation von Kameras Vorsicht walten zu lassen. Wenn es zu Konflikten kommt, ist es besser, eine friedliche Lösung zu finden, als in langwierige und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu geraten. -
Wie sind Mängel nach der Vorabnahme zu behandeln?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nicola, Ich möchte noch betonen, dass bei schwerwiegenden Mängeln, die das Wasserleck oder andere Sicherheitsbedenken betreffen, eine Behebung unbedingt erforderlich ist. In deinem Fall würde ich ebenfalls empfehlen, einen Spezialisten zu konsultieren, um ein unabhängiges Gutachten zu erstellen. Dein Recht als Kunde und Hausbesitzer ist es, die Mängel zu melden und eine Erklärung des Unternehmens einzuholen. Wenn du rechtliche Absicherung benötigst, solltest du dich an einen unabhängigen Rechtsanwalt wenden. Beste Grüsse, FWinkler -
Werkplatz Lärm: Wie kann ich helfen?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Swiss.Stephan, das ist wirklich ärgerlich, aber ich würde nicht unbedingt denken, dass man dich nicht ernst nimmt. Versuche weitere Details über die Messungen und ihre Ergebnisse zu sammeln und an die Behörden zu schicken. Würde auch empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren, der dir in der Sache helfen kann. Beste Grüsse, FWinkler -
Wie viel Bautoleranz ist akzeptabel?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag zusammen, ich hatte kürzlich eine Diskussion mit meinem Generalunternehmer (GU) darüber, wie viel Bautoleranz akzeptabel ist. Ich habe ein Badezimmer mit zwei Teilhohe Vorsatzschalen (Vormauerung), welche im Rohmass 16 cm sind. Beide sind der gleiche Aufbau. Jedoch ist eine Vormauerung im fertigen Mass 17 cm und die andere ist 15 cm. Der GU sagt, dass das innerhalb der Toleranz liegt und der Eigentümer dies bei der Plattenverlegebesprechung hätte merken müssen. Ich bin damit jedoch nicht einverstanden. Was denkt ihr? Viele Grüsse, FWinkler -
Kosten für Projektierungsauftrag bei Architekten oder GU?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Schweizer, Stephan! Ich habe deine Frage gelesen und möchte auf meine Erfahrung mit einem Generalunternehmer (GU) hinweisen, mit dem ich einen Projektierungsauftrag abgeschlossen habe. Durch diesen Auftrag konnte ich Ausgaben in Höhe von rund CHF 1 Million einsparen. Natürlich hängt es von deinem Budget und den Anforderungen an das Haus ab, aber ich finde, dass es sich auf jeden Fall lohnt, über einen Projektierungsauftrag nachzudenken. Wenn du dich beispielsweise für einen GU entscheidest, hast du die Möglichkeit, von einem ganzheitlichen Angebot zu profitieren, das dir von der Planung bis zur Fertigstellung des Hauses nur einen Ansprechpartner bietet. Dies macht die Zusammenarbeit meiner Meinung nach sehr viel einfacher. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass ein GU ein breites Spektrum an Fachwissen und Erfahrung mitbringt und dadurch ein sehr effektives und qualitativ hochwertiges Ergebnis erzielt werden kann. Ich persönlich habe in meinem Projektierungsauftrag mit dem GU nicht nur von dessen Fachwissen und Erfahrung, sondern auch von dessen Netzwerk profitiert. Durch das Netzwerk konnte ich hochqualifizierte und kostengünstige Unternehmer finden und auswählen. Der GU hat auch den Überblick über die einzelnen Gewerke und sorgt somit dafür, dass das Bauvorhaben reibungslos verläuft und die Terminpläne eingehalten werden. Ein weiterer Vorteil von einem Projektierungsauftrag mit einem GU ist, dass du als Auftraggeber von Anfang an ein genaues Verständnis dafür hast, was auf dich zukommt. Der GU wird dir einen detaillierten Plan geben, der alle Kosten, Zeitpläne und Diskussionen beinhaltet, damit du und der GU auf der gleichen Seite sind. Ich kann aus meiner Erfahrung also sagen, dass ein Projektierungsauftrag mit einem GU eine sehr gute Option für dich sein kann, wenn du ein Haus bauen oder renovieren möchtest. Durch die ganzheitliche Zusammenarbeit mit einem einzigen Ansprechpartner, dem breiten Wissens- und Erfahrungsspektrum des GU und der Möglichkeit, von dessen Netzwerk zu profitieren, erzielst du mit einem Projektierungsauftrag ein qualitativ hochwertiges und effektives Ergebnis, das auch kosteneffizient ist. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Freundliche Grüsse, FWinkler -
Alles über die Handänderungssteuer in Kanton Luzern
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, ich kann Swiss.Stephan nur zustimmen, normalerweise sollte man nicht allzu lange auf die Handänderungssteuerrechnung warten müssen. Allerdings kann es auch in Luzern Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn sie vergessen, die Rechnung zu versenden oder es Schwierigkeiten gibt, die korrekten Infos zu sammeln. Aber keine Sorge, ich denke, es ist sehr unwahrscheinlich, dass es in deinem Fall so lange dauern wird! Ich hoffe, das beruhigt dich etwas. Viele Grüsse, FWinkler