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FWinkler

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Alle erstellten Inhalte von FWinkler

  1. Hallo zusammen, Ich stimme Stephan und FWinkler zu, dass man direkt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Hypothek aufnehmen kann, aber man sollte sich unbedingt Gedanken darüber machen, welche Art von Hypothek man abschliessen sollte. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass Hypotheken Gebühren und zusätzliche Kosten wie Notargebühren oder Hypotheken-Reservierungsgebühren beinhalten können. Daher ist es ratsam, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und sich gründlich zu informieren, bevor man eine Entscheidung trifft. Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Herzliche Grüsse, Nessio
  2. Hey Stephan, Ich denke, es ist sehr sinnvoll, eine direkte Amortisation der Hypothek und die Zahlungen in die Säule 3a zu kombinieren. Auf diese Weise kannst du vom Zinseszinseffekt profitieren und gleichzeitig die Hypothek schrittweise zurückzahlen. Wie Nicola bereits erwähnt hat, ist es jedoch wichtig, deine persönliche Situation zu berücksichtigen. Es lohnt sich, deinen Hypothekenzinssatz, deine aktuellen Schulden und dein zukünftiges Einkommen zu berechnen, um festzustellen, welche Amortisationsmethode für dich am besten geeignet ist. Wenn du beispielsweise eine Hypothek mit einem sehr niedrigen Zinssatz hast, kann es unter Umständen sinnvoller sein, das Geld in andere Anlagen zu investieren, die ein höheres Renditepotenzial haben. Auf der anderen Seite kann eine hohe Hypothek mit einem hohen Zinssatz bedeuten, dass du mehr Geld sparen kannst, indem du sie direkt amortisierst. Ich hoffe, das hilft bei deiner Entscheidung. Grüsse FWinkler
  3. Hallo Stephan, Es ist von grosser Bedeutung, dass du dich vor Baubeginn mit der örtlichen Bauverordnung auseinandersetzt. Dabei solltest du sicherstellen, dass du die Vorschriften deines Kantons und deiner Gemeinde genau kennst. Es empfiehlt sich zudem, einen anderen Architekten zu konsultieren, der mit den örtlichen Gesetzen vertraut ist. Wenn dein Haus zu hoch ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Höhe des Gebäudes zu reduzieren, ohne das Gesamtkonzept zu beeinträchtigen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Dachflächenmass zu verringern. Eine andere Möglichkeit ist, das zweite Stockwerk anders zu nutzen oder gar wegzulassen, um die Höhe des Gebäudes zu reduzieren und die zulässige Anzahl der Geschosse nicht zu überschreiten. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die Funktionalität des Hauses nicht beeinträchtigt wird. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen sich Menschen nicht an die Vorschriften der Bauverordnung gehalten haben und dadurch Probleme bekommen haben. So hatte ich auch einmal ein ähnliches Problem mit einem Bauunternehmen, das eine zu hohe Gartenmauer errichtet hatte und von der Gemeinde stillgelegt wurde. Die Mauer musste letztlich auf eigene Kosten abgerissen und neu im Einklang mit den Vorschriften errichtet werden. Es ist wichtig, dass du dich an die Vorschriften hältst, um negative Konsequenzen und möglicherweise auch hohe Kosten zu vermeiden. Viel Erfolg bei deinem Gespräch mit dem Präsidenten der Baukommission.
  4. Hallo Nessio, Ich habe einen Punkt im Zusammenhang mit dem Aushub, den ich gerne ansprechen möchte. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass das Lagern von Material auch zusätzliche Kosten verursachen kann, da der Transport möglicherweise mehrmals erfolgen muss, um das Material zum endgültigen Verwendungsort zu bringen. Dies liegt daran, dass das gelagerte Material immer noch Fläche auf der Baustelle einnimmt, und wenn es für eine Weile dort bleibt, muss möglicherweise andere Arbeit unterbrochen werden, während es dort gelagert ist. Dies kann den Zeitplan und die Gesamtkosten des Projekts negativ beeinflussen. Ich würde empfehlen, sorgfältig die Entscheidung zu pro/contra-Lagerung zu diskutieren, um zu sehen, welche Option am besten passt. Möglicherweise ist es am Ende praktischer und wirtschaftlicher, das Material sofort loszuwerden und die Zuschüttung erst später zu bewerkstelligen.
  5. Hallo Nessio, es gibt keine einfache Antwort auf deine Frage, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. In der Regel gilt, dass der Partner, der in ein Haus investiert, um es aufzuwerten, auch einen Anteil an dem Haus hat, wenn es später verkauft oder übertragen wird. Das liegt daran, dass die Investitionen des Partners den Wert des Hauses erhöht haben und ohne seine Arbeit das Haus möglicherweise deutlich weniger Wert wäre. Wenn der andere Partner das Haus ohne die Arbeit des ersten Partners verkauft oder überträgt, würde dies als ungerecht empfunden werden. Beispielsweise könnte ein Partner in eine neue Küche, neue Bodenbeläge oder andere Renovierungen investieren, um das Haus zu modernisieren und seinen Wert zu steigern. Diese Arbeit kann Tausende von Euro kosten und den Wert des Hauses erheblich erhöhen, indem es dem Haus ein neues Aussehen und eine höhere Attraktivität verleiht. Einigkeit ist hierbei von grosser Bedeutung. Am besten wäre es, wenn ihr beide euch auf einen fairen Betrag einigt, der angemessen ist. Dies kann durch die Überprüfung von Kostenvoranschlägen und der Beschaffung von Schätzungen durch unabhängige Experten erfolgen, um den Wert des Hauses nach den Renovierungsarbeiten zu ermitteln. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine solche Einigung nicht erreicht werden kann. In diesem Fall kann es notwendig sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, um eine faire Aufteilung der Vermögenswerte zu erzielen und sicherzustellen, dass beide Parteien angemessen entschädigt werden. Es ist wichtig, dass diese Entscheidungen nicht impulsiv getroffen werden und für alle Beteiligten fair und gerecht sind. Eine gründliche Überlegung und gegebenenfalls professionelle Unterstützung kann helfen, einen fairen Kompromiss zu finden. Ich hoffe, ich konnte dir bei deiner Frage helfen. Beste Grüsse, FWinkler
  6. Liebe Freunde, ich frage, ob man das Geld, das man von meiner Pensionskasse erhalten hat, wieder zurückzahlen kann. Ich denke, das ist möglich, allerdings gibt es einige Dinge, die zu beachten sind. Zunächst einmal hängt es von der Art der Auszahlung ab. Wenn Sie das Geld als Kapital bezogen haben, dann können Sie es wieder in die Pensionskasse zurückzahlen. Sie müssen jedoch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen, die in Zusammenhang mit der Auszahlung stehen. Wenn Sie das Geld dagegen als Rente bezogen haben und diese Rente von der AHV-Zweigstelle berechnet wurde, dann können Sie das Geld nicht zurückzahlen. Schliesslich möchte ich noch auf etwas hinweisen, was mir wichtig erscheint. Wenn Sie Geld von Ihrer Pensionskasse erhalten haben, dann müssen Sie wahrscheinlich eine gewisse Verwendung nachweisen können. Wollen Sie das Geld zurückzahlen, weil Sie es nicht mehr benötigen oder gibt es einen anderen Grund? Wenn Sie es nicht mehr benötigen, dann sollten Sie ernsthaft darüber nachdenken, ob Sie es in der Pensionskasse belassen möchten. Wenn Sie es zurückzahlen, reduzieren Sie dadurch Ihr Altersguthaben und die daraus resultierende Rente.
  7. Grüezi zusammen, ich verfolge diese Diskussion schon seit geraumer Zeit. Meine Frau und ich wollen auch ein schlüsselfertiges Haus kaufen. Wir haben den Kaufvertrag bereits unterzeichnet und uns wurde versichert, dass der Vertrag alle Kosten enthält. Allerdings meldete sich kürzlich der GU (Generalunternehmer) und informierte uns über zusätzliche Kosten aufgrund eines Lieferantenwechsels für die Wintergartenmarkise. Zwar handelt es sich "nur" um 450 CHF + MwSt., aber ich befürchte, dass es sich hierbei um nur einen von zahlreichen unvorhergesehenen Ausgaben handeln könnte. Sind solche Zusatzkosten bei schlüsselfertigen Häusern überhaupt zulässig trotz vorheriger Vertragsunterzeichnung? Ich würde mich freuen, wenn jemand dazu Erfahrungen oder Informationen teilen könnte. Freundliche Grüsse, FWinkler
  8. Ich verstehe die Verwirrung, da es anscheinend Fälle gibt, in denen das Bauland nicht als Anlagekosten betrachtet wird. Eine Kapitalgesellschaft zum Beispiel nimmt das Bauland normalerweise nicht als Anlagekosten auf, da es nicht für die Geschäftstätigkeit verwendet wird. Sie würde lediglich die Kosten der Immobilie, die Abschreibung und alle weiteren Kosten, die während der Geschäftstätigkeit anfallen, als Anlagekosten betrachten. FWinkler
  9. Hallo Nessio, Ich kann dir zusichern, dass das Unternehmen dafür haftet, wenn ein Generalschlüssel verloren geht. Dementsprechend müssen auch die Kosten für den Austausch der Schlösser übernommen werden. Ob das Unternehmen jedoch auch für eventuelle Schäden und Einbrüche aufkommen muss, wenn der Schlüssel doch in die falschen Hände geraten ist, ist nicht ganz klar und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich würde an deiner Stelle zusätzlich den Einbau von Sicherheitsschlössern vorschlagen. Sprecht doch mit der Hausverwaltung, ob sie bereit ist, diese Kosten zu übernehmen. Im schlimmsten Fall könntest du überlegen, ob du selbst für die Kosten aufkommen möchtest oder ob du dich einer Sammelklage anschliessen möchtest, wenn es zu Schäden oder Einbrüchen kommen sollte. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Viele Grüsse, FWinkler
  10. Ich stimme vollkommen zu, dass die Notargebühren in der Schweiz zu hoch sind. Leider ist das auch in anderen Kantonen ähnlich. Die Notarkosten bei einer Immobilientransaktion können in der Schweiz sehr hoch sein. So betragen die durchschnittlichen Kosten in Zürich etwa 0,7% des Kaufpreises. Doch was beinhalten diese Kosten eigentlich? Zunächst sind hier die Notariatsgebühren zu nennen. Diese können in Abhängigkeit vom Kaufpreis sehr unterschiedlich ausfallen. Zudem kommen noch die Eintragungsgebühren hinzu, die für die Eintragung ins Grundbuch fällig werden. Auch die Umsatzsteuer wird auf die Kosten aufgeschlagen. Wenn man überlegt, einen Notar hinzuzuziehen, sollte man bedenken, dass dieser lediglich für die formellen Angelegenheiten zuständig ist. Er kann lediglich die Transaktion beurkunden und die Unterschriften beglaubigen. Für die rechtliche Beratung oder Vertretung muss man sich an einen Anwalt wenden. Eine Alternative kann somit sein, direkt einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann nicht nur rechtliche Ratschläge geben, sondern auch die notwendigen Schritte in Bezug auf die Transaktion durchführen. So kann er den Kaufvertrag auf juristische Korrektheit hin überprüfen und inhaltlich anpassen. Auch vertragliche Fragen können auf diese Weise geklärt werden. Zudem kann der Anwalt auch als rechtliche Vertretung bei Problemen dienen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Einschaltung eines Notars, trotz der hohen Kosten, sinnvoll sein kann. So ist ein Notar beispielsweise bei der Übertragung von Grundstücken unentbehrlich. Denn nur der Notar kann eine rechtsverbindliche Eintragung ins Grundbuch vornehmen. Auch bei erbrechtlichen Angelegenheiten oder der Gründung einer GmbH ist ein Notar notwendig. Es ist somit wichtig, die Alternativen abzuwägen und sich im Vorfeld gut zu informieren. Gerade bei der hohen Summe, die bei Immobilientransaktionen oft im Spiel ist, kann man viel Geld sparen, wenn man sich für die richtige Lösung entscheidet. Herzliche Grüsse, FWinkler
  11. Ich würde auch empfehlen, zuerst mit einem Finanzinstitut zu sprechen. Wenn du ein Paar Berechnungen möchtest, würde ich empfehlen, den Eigenkapitalrechner auf moneyland.ch zu nutzen. Ich verwende es oft, um meine Finanzierungsmasse zu berechnen, als ich mein Haus kaufte. Ich hoffe, das hilft dir weiter!
  12. Um die Kubatur eines Hauses zu bestimmen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn der Verkäufer oder das Verkaufsdokument die Kubatur des Hauses angibt, ist das die einfachste Methode. Falls keine Angaben zur Kubatur gemacht wurden, kannst du die Kubatur selbst berechnen. Dabei musst du das Gebäude vermessen und die Masse in Kubikmeter umrechnen. Hierbei gilt die Formel: Höhe x Breite x Länge = Kubikmeter. So erhältst du die Kubikmeterzahl des Hauses. Eine weitere Möglichkeit ist die Berechnung der Kubatur in Abhängigkeit von der Wohnfläche und der Raumhöhe. Dazu musst du die Wohnfläche und die Raumhöhe des Hauses kennen. Die Kubatur des Wohnraums ergibt sich durch die Multiplikation dieser beiden Werte. Beispiel zur Verdeutlichung: Eine Wand hat eine Länge von 7 Metern und eine Höhe von 3 Metern. Die Kubikmeterzahl der Wand beträgt somit 7 x 3 = 21 Kubikmeter. Wenn du nun eine Fläche von 7 x 3 Metern hast, hast du auch eine Kubikmeterzahl von 21 Kubikmeter. Das bedeutet, dass du bei Angabe der Fläche und der Höhe eines Raumes die Kubatur berechnen kannst. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kubatur von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel der Form des Gebäudes und der Dachneigung. Es kann auch vorkommen, dass ein Gebäude verschiedene Kubaturen besitzt, je nachdem, welche Fläche und Höhe für die Berechnung herangezogen wird. So kann eine Wohnung mit niedriger Deckenhöhe und nur einem Stockwerk eine geringere Kubatur haben als ein Haus mit hohen Decken und mehreren Stockwerken. Die Kenntnis der Kubatur des Hauses kann für verschiedene Zwecke nützlich sein, zum Beispiel für die Berechnung der Kosten für eine Heizungsanlage oder die Planung von Umbauten. Wenn du also keine Angabe zur Kubatur des Hauses findest, solltest du die Formel Höhe x Breite x Länge kennen, um die Kubikmeterzahl des Gebäudes zu berechnen und damit die Kubatur zu ermitteln. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!
  13. Hallo an alle! Ich habe eine private Strasse entlang meines Grundstücks, die dem Bachverlauf entlangführt. Nach einem schweren Regenfall kam es zu Überschwemmungen und der Strassenbelag wurde beschädigt. Die Gemeinde will für den Schaden nicht aufkommen, da es sich um eine alte Waldstrasse handelt und ich demnach für den Unterhalt verantwortlich bin. Aber sehe ich das richtig, dass die Gemeinde aufgrund des OR den Schaden zahlen müsste, da die Strasse als Werke gilt und die Zerstörung aufgrund des Hochwassers erfolgte?
  14. Hier sind die Tatsachen: Ich war an einem Haus interessiert, das vom Makler auf 100 m² geschätzt wurde. Nachdem ich es besichtigt hatte, habe ich es noch zweimal besucht, um es auszumessen und zu sehen, ob es möglich wäre, es zu vergrössern. Das Grundbuchamt zeigte jedoch, dass das Haus nur 60 m² gross war. Wir haben die Reservationsvereinbarung nicht unterschrieben, aber eine Anzahlung von 15.000 CHF geleistet, was die Bank verlangt hat. Wir haben sofort abgesagt, als wir bemerkten, dass das Haus kleiner war als erwartet, aber das Geld war bereits einbezahlt. Der Makler wollte 4320 CHF von den 15.000 CHF haben, behauptend, dass dies die Stornogebühren seien, obwohl wir keine Reservationsvereinbarung unterschrieben hatten. Wir gaben ihm eine Frist bis zum 9. Dezember 2011, aber es kam keine Antwort. Ich denke, dass er uns getäuscht hat und ich frage mich, was ich rechtlich tun könnte. Ich bin von einem Entwurf des Grundbuchamtes in Höhe von 217 CHF und von 283 CHF, die ihm für die dreimalige Besichtigung des Hauses und den Zeitaufwand gezahlt werden sollten, bereit.
  15. Grüezi zämme Ich wollte noch hinzufügen, dass wenn du das Land kaufst, bevor du ein konkretes Bauprojekt erstellt hast, du bei der Handänderungssteuer nur den Wert des Landes zahlen musst und nicht die Baukosten. Wenn Sie jedoch ein Bauprojekt einreichen und die Baubewilligung erhalten haben, wird die Handänderung für den Gesamtwert des Landes plus Bauprojekts fällig. Das bedeutet, dass es vorteilhaft ist, die Handänderungssteuer zu bezahlen, bevor du mit dem Bau beginnst. Gruss, FWinkler
  16. Guten Tag zusammen, Ich bin gerade dabei, ein Haus zu kaufen, aber ich habe keine zusätzlichen 20'000 CHF Ersparnisse, um die Reservierungsvereinbarung mit dem Makler (HEV) auszufüllen. Da ich mein derzeitiges Eigenkapital (EK) verwenden werden, um den erforderlichen 20% der Hypothekenanzahlung zu leisten, bin ich so aufgeregt, um mehr über die Auswirkungen einer Reservationszahlung auf mein EK in Erfahrung zu bringen. Mein Hausbudget ist ebenfalls begrenzt, aber ich möchte mich auch nicht in eine unerwartete finanzielle Lage begeben, falls etwas schief geht. Könnten Sie mir bitte erklären, wie ich dabei vorgehen soll? Vielen Dank im Voraus, FWinkler
  17. Sehr geehrter Nicola! Ich habe das Gefühl, dass die Notwendigkeit einer Bauherrenversicherung sehr davon abhängt, wo Sie bauen. Ich habe vor einigen Jahren ein Haus in einer ländlichen Gegend gebaut, in der es sehr wenig Verkehr gab. Ich hatte keine Bauherrenversicherung und zum Glück ist auch nichts passiert. Andererseits kann der Bau in einer vielbefahrenen Strasse oder in einem ständig rasant wachsenden Wohngebiet erhebliche Risiken bergen. Ich würde jedoch sagen, dass Sie neben einer Bauherrenversicherung auch prüfen sollten, ob Sie eine Feuerversicherung benötigen. Ein solcher Schutz kostet nicht viel, und es wäre vernünftig, sich vor den Risiken und negativen Auswirkungen von Feuer zu schützen, insbesondere, wenn Ihr neues Zuhause in einem Waldgebiet oder in einer Gegend mit regelmässig hohem Waldbrandrisiko gebaut wird.
  18. Hallo Stephan, Es freut mich zu hören, dass du eine Hypothek aufnehmen möchtest. Dies kann eine gute Möglichkeit sein, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Verpflichtung handelt, die in der Regel viele Jahre dauern wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Hypothek aufzunehmen. Eine Option ist, dies ohne Eigenkapital zu tun. Dies bedeutet, dass du kein Geld zur Verfügung stellen musst, um das Darlehen zu sichern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Option mit höheren Zinsen verbunden sein kann. Die Bank kann das höhere Risiko durch höhere Zinssätze ausgleichen. Es ist daher ratsam, sich bei verschiedenen Banken zu informieren und die Angebote zu vergleichen. Ein wichtiger Schritt, bevor du eine Hypothek aufnimmst, ist sicherzustellen, dass du das Darlehen tatsächlich zurückzahlen kannst. Ein Beispiel: Wenn das Haus 1 Million CHF wert ist und du 800.000 CHF als Darlehen aufnimmst, ist es wichtig zu überlegen, ob du in der Lage sein wirst, die monatlichen Raten zu bezahlen. Du solltest deine finanziellen Verpflichtungen berücksichtigen und sicherstellen, dass du genug Geld übrig hast, um auch in anderen Bereichen nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Es ist auch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass eine Hypothek eine Verpflichtung für viele Jahre sein wird. Du solltest dir also überlegen, ob du langfristig in der Lage sein wirst, das Darlehen zurückzuzahlen. Wenn du dich für die Option ohne Eigenkapital entscheidest, solltest du auch bedenken, dass du mit der Aufnahme eines Darlehens auch Schulden machst. Dies bedeutet, dass die Bank im Falle von Zahlungsproblemen das Eigentum besitzt und du Schwierigkeiten haben könntest, es zurückzukaufen oder zu verkaufen. Wenn du dich für eine Hypothek ohne Eigenkapital entscheidest, solltest du dir also sicher sein, dass du genug Geld hast, um das Darlehen zurückzuzahlen. Am besten ist es, wenn du eine realistische und langfristige Finanzplanung aufstellst, bevor du dich für ein Darlehen entscheidest. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Tipps helfen konnte. Freundliche Grüsse, FWinkler
  19. Hi Nicola, Ich habe zwar keine Erfahrung mit Baulandkauf in Bern, aber ich wollte dir einen Tipp geben. Wenn du eine Frage zu Kaufverträgen oder Notarkosten hast, empfehle ich dir, dich an die Notarkammer Bern zu wenden. Die Notarkammer ist ein professioneller Verband in der Schweiz, der Informationen und Beratung zu den Themen Notariatsrecht und Notarkosten bietet. Ich habe bereits positive Erfahrungen mit der Notarkammer gemacht. Ich hoffe, du findest die gewünschten Informationen! Viele Grüsse, FWinkler
  20. Guten Tag zusammen, ich habe da mal eine Frage zu Riss-Protokollen im Zusammenhang mit einem Haus. FWinkler ist mein Name und ich bin gerade dabei, einige Renovierungsarbeiten an meinem Haus durchzuführen. Im Zuge dessen habe ich festgestellt, dass an einigen Stellen an der Wand Risse zu sehen sind. Jetzt mache ich mir etwas Sorgen und würde gerne ein Riss-Protokoll erstellen lassen, um sicherzustellen, dass alles mit dem Haus in Ordnung ist. Kann mir jemand sagen, wer für Riss-Protokolle an einem Haus zuständig ist und was die Kosten dafür sein könnten? Da ich bei diesem Thema noch ziemlich unerfahren bin, wäre ich für jede Hilfe sehr dankbar. Besten Dank im Voraus!
  21. Hallo Nessio, euer Plan sieht bereits sehr durchdacht aus. Allerdings wäre es meiner Meinung nach ratsam, sich noch weitere Angebote von verschiedenen Banken einzuholen. So könnt ihr einen besseren Überblick über Kreditangebote und die Höhe der Zinssätze erhalten. Darüber hinaus können manche Banken je nach Region unterschiedliche Bedingungen haben. Denkt auch daran, und das hört sich vielleicht trivial an, dass ihr das Geld, welches ihr für euer Traumhaus verwendet, auch wirklich auf absehbare Zeit nicht benötigt. So habt ihr in eventuellen Notsituationen noch eine Rücklage. Ich drücke euch die Daumen und hoffe, dass ihr euer Traumhaus bald verwirklichen könnt.
  22. Hallo Nicola, ich verstehe deine Sorgen. Du möchtest, dass das gemeinsame Haus in einem einwandfreien Zustand bleibt. In solchen Situationen kann es helfen, sich an einen Fachmann zu wenden, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Denn der Sachverständige kann dich dann durch alle notwendigen Schritte begleiten. Bevor man Schritte einleitet, wäre es aber sicherlich sinnvoll, den Mitbesitzer nochmals anzusprechen. Eine höfliche und sachliche Aufforderung zur Instandhaltung hat in vielen Fällen Wunder gewirkt. Es kann immerhin auch sein, dass sich der andere Mitbesitzer derzeit selbst in einer schwierigen Situation befindet. Es empfiehlt sich daher eine einvernehmliche Lösung zu finden, die beiden Parteien entgegenkommt. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, führt kein Weg an einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorbei. Viele Grüsse, FWinkler
  23. Das ist wirklich ein spezieller Fall, Nicola. Was mich überrascht, ist, dass die Schweizer Banken nicht helfen konnten. Ich hatte einmal ein ähnliches Problem, als ich eine Finanzierung für einen Immobilienkauf in der Schweiz suchte. Zum Glück konnte ich den Santander Banker treffen und er empfahl mir eine sehr intelligente Methode, um meine Finanzierung zu sichern. Vielleicht solltest du dich an die Deutsche Bank oder die Santander Bank wenden und dich von ihnen beraten lassen. Deutsche Bank und Santander haben Filialen und Büros in der Schweiz, vielleicht helfen sie dir aus! Beste Wünsche, FWinkler
  24. Hallo Nessio, ich habe deine Frage gelesen und verstehe deine Situation gut. Es ist nicht einfach, ein Haus zu finanzieren, besonders wenn man nicht genügend Eigenkapital hat. Es ist eine kluge Entscheidung, das Haus auf den Namen deiner Frau laufen zu lassen, um in eine höhere Steuerklasse zu kommen. Wenn deine Frau jedoch kein eigenes Einkommen hat, wird es schwierig sein, die Finanzierung zu erhalten. Ich schlage vor, dass deine Frau in Teilzeit arbeitet und dadurch ein festes monatliches Einkommen generiert. Auch wenn das Gehalt niedrig ist, wird es für die Finanzierung des Hauses ausreichen. Hier ist ein Beispiel: Deine Frau arbeitet an drei Tagen in der Woche für jeweils sechs Stunden und verdient dabei 800 Euro brutto im Monat. Durch diese Arbeit kann sie dazu beitragen, das Haus zu finanzieren und in eine höhere Steuerklasse zu kommen. Ich habe auch eine ähnliche Erfahrung gemacht. Vor einigen Jahren musste ich eine Bürgschaft für eine Finanzierung leisten, aber ich hatte niemanden, der mir helfen konnte. Ich habe mich dann entschieden, mein Auto zu verkaufen und ein günstigeres Modell zu kaufen. Dadurch hatte ich genügend Eigenkapital für den Kauf meines Hauses. Es gibt auch andere Alternativen, wie zum Beispiel eine private Finanzierung, eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital oder ein Bauspardarlehen. Diese Optionen können jedoch mit höheren Zinsen verbunden sein und in der Regel nicht die beste Wahl sein. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du noch weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüsse FWinkler
  25. Hallo Nessio, Ich habe eine ähnliche Erfahrung wie Stephan gemacht, als ich mich für ein Wegerecht entschieden hatte. In meinem Fall wurde der Weg von Parzelle B gar nicht genutzt, weswegen er trotzdem von Parzelle A aus überquert wurde. Der Weg war nicht sehr breit und es gab keine klaren Grenzen, weshalb es oft zu Streitigkeiten kam. Aus diesem Grund würde ich empfehlen, eine klare Markierung des Weges festzulegen, wenn du dich für das Wegerecht entscheidest. Überlege auch, ob der Weg wirklich notwendig ist; wenn du ihn eh nur selten nutzen wirst, wäre es besser, wenn die Eigentümer von Parzelle B einen anderen Zugangweg finden würden. Beste Grüsse, FWinkler
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