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FWinkler

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  1. Stephan, du hast eine Frage zur Finanzierung von Eigenheimen gestellt und ich gebe dir hier eine ausführlichere Antwort. Banken verlangen üblicherweise einen gewissen Anteil an Eigenkapital bei der Finanzierung von Eigenheimen. Dies gibt ihnen mehr Sicherheit, da du als Kreditnehmer somit ein Teil des finanziellen Risikos trägst. Cash, also liquide Mittel, sind in diesem Zusammenhang von Vorteil, da du im Notfall schnell darauf zugreifen und die Bank zufriedenstellen kannst. Wenn du also beispielsweise ein Eigenheim kaufen möchtest, das einen Wert von CHF 500'000 hat und du eine Eigenkapitalquote von 20% benötigst, um die Finanzierung zu erhalten, musst du CHF 100'000 Eigenkapital aufbringen. Davon sollten mindestens 25% in Cash vorhanden sein, also CHF 25'000. Dieser Betrag kann jederzeit für unvorhergesehene Kosten eingesetzt werden, da es als Eigenkapitalersatz gilt. Wenn du beispielsweise ein grösseres Reparaturproblem hast, kannst du auf dieses Cash-Konto zugreifen, ohne die Finanzierung zu gefährden. Die restlichen 75% des Eigenkapitals, also CHF 75'000 in unserem Beispiel, können aus verschiedenen Quellen stammen. Eine übliche Möglichkeit ist, das Geld aus der zweiten und dritten Säule zu beziehen. Dies beinhaltet die Pensionskasse und die Säule 3a, die als steuersparende Massnahmen für die Altersvorsorge dienen. Du kannst auch andere Sparguthaben wie Aktien oder Fonds, die für eine bestimmte Zeit nicht benötigt werden, nutzen, um das fehlende Eigenkapital aufzubringen. Es ist jedoch wichtig, dass du bei der Verwendung von Sparguthaben sorgfältig planst, um sicherzustellen, dass du genügend Mittel für unvorhergesehene Ausgaben zur Verfügung hast. Es ist auch möglich, dass es eine Alternative zur traditionellen Eigenkapitalfinanzierung gibt, die als "Mezzanine-Finanzierung" bezeichnet wird. Dabei wird ein Teil des Eigenkapitals durch Fremdkapital ersetzt, indem Anleihen oder Vorzugsaktien ausgegeben werden. Die Mezzanine-Finanzierung gibt Kreditnehmern mehr finanziellen Spielraum, kann jedoch auch ein höheres Risiko mit sich bringen. Ich hoffe, diese Informationen helfen dir bei deinem Vorhaben, ein Eigenheim zu finanzieren. Beachte jedoch, dass jeder Fall anders ist und es keine Einheitslösung gibt. Es ist immer ratsam, eine individuelle Beratung bei einer Bank oder einem Finanzberater in Anspruch zu nehmen, um deine persönliche Situation und Optionen zu besprechen.
  2. Hallo Nessio, Ich sehe, dass Sie auch eine Frage zu Bauherrenseminaren gestellt haben. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Seminaren: diejenigen, die von Institutionen der öffentlichen Hand oder privaten Organisationen unter Verträgen mit dem Schweizer Staat organisiert werden, und diejenigen, die von privaten Organisationen organisiert werden. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die Referenten, normalerweise Architekten und Ingenieure, über den notwendigen Kenntnisstand verfügen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
  3. Lieber Stephan, Ich kann aus eigener Erfahrung nachvollziehen, wie schwierig es sein kann, sich mit den Nachbarn auf eine gemeinsame Regelung bezüglich der Kostenbeteiligung für eine gemeinsame Strasse einigen zu müssen. Ein ähnlicher Fall ist mir passiert, als ich ein Grundstück mit einer gemeinsamen Strasse gekauft hatte. Ein Teil dieser Strasse verlief über das Grundstück meines Nachbarn und wurde genutzt, um das Haus meines Nachbarn zu erreichen. Aus diesem Grund ist es mir wichtig, Dir einige Empfehlungen auszusprechen, um Dir in dieser schwierigen Situation zu helfen. Mein erster Ratschlag wäre, eine klare und detaillierte Vereinbarung abrechnen zu lassen, die alle Kosten in Bezug auf den Ausbau Deiner Strasse beinhaltet. Diese Aufstellung sollte von einem Unternehmen wie Sickerleitung oder einem ähnlichen Dienstleister erstellt werden. In dieser Vereinbarung sollte zudem die Kostenbeteiligung zwischen Dir und Deinem Nachbarn festgelegt werden. Auf Grundlage dieser Aufstellung könnt ihr dann den endgültigen Betrag entweder in einer Einmalzahlung oder in monatlichen Raten aufteilen. Um Deinem Nachbarn den Vorschlag so attraktiv wie möglich zu machen, könntest Du ihm auch eine gewisse Summe bieten oder eine Abzahlungsvereinbarung treffen. Beispielsweise könnte ich meinem Nachbarn vorschlagen, dass ich die Hälfte der Kosten alleine trage und ihm den Restbetrag in monatlichen Raten über einen bestimmten Zeitraum zurückzahle. Auch könntest Du ihm einen kleinen Bonus bieten, wenn er den Betrag schnell zurückzahlt, um ihn noch weiter zu motivieren. Zusätzlich solltest Du bei der Berechnung der Kosten auch Deine eigenen Ausgaben berücksichtigen, die mit dem Bau Deines Mehrfamilienhauses und der Errichtung einer Strassenzufahrt verbunden waren. Dies gibt Dir eine stärkere Argumentationsposition, wenn es darum geht, Deinen Nachbarn zu überzeugen, ihre Kostenbeteiligung zu übernehmen. Ich hoffe, dass Dir meine Empfehlungen helfen werden, eine Einigung mit Deinem Nachbarn zu erzielen und dass Du erfolgreich Deine finanziellen Belastungen senken kannst. Herzliche Grüsse, FWinkler
  4. Hallo Nicola, Eine Sache, die ich in meiner Bauordnung gelesen habe, sind die Verjährungsfristbestimmungen für Rechtsstreitigkeiten. Wenn der Nachbar bereits das Baurecht auf seinen Parzellen besitzt, könnte dies bedeuten, dass die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten abgelaufen ist. Daher könnte ein Einspruch schwierig werden. Ich stimme jedoch mit Nessio überein, dass man prüfen sollte, ob die Massnahmen des Nachbarn gesetzeswidrig sind, um weitere Schritte einzuleiten.
  5. Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach Rat zu meiner Situation: Ich kann eine Wohnung erben, die jedoch mit Schulden belastet ist. Ich möchte die Schulden übernehmen, aber ich muss auch in Renovierungsarbeiten investieren. Die Schulden belaufen sich auf rund 300.000 CHF und die Kosten für die Renovierung auf rund 100.000 CHF. Es ist kein Kaufpreis zu zahlen, aber ich frage mich, wie viel Eigenkapital ich benötige, um das Projekt zu realisieren. Normalerweise hört man ja, dass man für den Immobilienkauf mindestens 20% Eigenkapital benötigt. Wie verhält es sich, wenn ich Schulden übernehme und gleichzeitig renoviere? Reicht es aus, nur 20% des Renovierungsbudgets als Eigenkapital einzubringen oder sollten auch die Schulden mit in die Rechnung aufgenommen werden? Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und ich bin dankbar für jeden Rat. Viele Grüsse, FWinkler
  6. Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht wie Stephan. Allerdings kann ich auch sagen, dass es wichtig ist, eine klare Vereinbarung mit den beteiligten Parteien zu treffen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Es ist ratsam, im Voraus einen Vertrag aufzusetzen, der alle Einzelheiten des Unternehmens und die jeweiligen Anteile der Parteien festlegt. Es gibt auch eine andere Möglichkeit, ein Mehrfamilienhaus zu finanzieren. Es kann durch Crowdinvesting finanziert werden. Hierbei können mehrere Investoren kleine Anteile des Unternehmens übernehmen und erhalten eine Rendite auf ihre Investitionen. Ich hoffe, dass ich dir hilfreiche Informationen liefern konnte. FWinkler
  7. Hallo Nicola, Ich sehe das ähnlich wie Nessio. Wenn die Kostenbeteiligung im Grundbuch notiert ist, könnt ihr nichts dagegen tun. Ich kann aber verstehen, wenn ihr dich darüber ärgert. Immerhin habt ihr keine Verwendung für die Strasse und könnt sie auch nicht wirklich nutzen. Jemand anderes hätte sie aber gebraucht und ihr wärt an der Kostenbeteiligung beteiligt worden. Grüsse, FWinkler
  8. Guten Tag Stephan, Ich bin FWinkler und ich verstehe, dass die Verpfändung deiner lebenslangen Anlage bei deiner Bank eine beängstigende Situation ist. Aber ich denke, dass es leider unvermeidlich ist, wenn man eine Hypothek aufnehmen möchte. Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, da ich selbst eine Hypothek aufgenommen habe und dabei auch meine 3a-Konti verpfänden musste, um eine bessere Rate zu bekommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Verpfändung nicht gleichbedeutend mit einem Verlust ist. In meinem Fall habe ich zusätzlich zu den verpfändeten 3a-Konti auch Geld auf einem normalen Sparkonto, das ich im Fall einer schwierigen Lage leicht zu liquidieren kann. Wenn du also auch über zusätzliche liquide Mittel verfügst, solltest du dir keine Sorgen darüber machen. Ausserdem kannst du die Bank später im Alter bitten, die Verpfändung aufzuheben, sobald du die Schuld zurückgezahlt hast. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn du das Haus abbezahlt hast und somit keine Hypothek mehr benötigst. Ein weiterer Punkt, den es zu berücksichtigen gilt, ist, dass eine Verpfändung auch Vorteile haben kann. Wenn du beispielsweise deine lebenslange Anlage verpfändest, kann dies dazu führen, dass du bessere Konditionen erhältst und somit insgesamt weniger Zinsen zahlst. Es ist auch wichtig zu wissen, dass es immer einen Kompromiss zwischen Risiko und Belohnung gibt. Wenn du also bereit bist, ein Risiko einzugehen, könntest du möglicherweise von einer Verpfändung profitieren. Ich hoffe, dass ich dir mit meinen Erfahrungen und meinem Wissen helfen konnte. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung.
  9. Hallo zusammen, ich habe gehört, dass hier viele hilfreiche Informationen zu Bauprojekten gefunden werden können. Ich wende mich an euch, da ich ein Problem mit unserem Terrassenboden habe. Wir haben einen Kunstharzfliessbelag, der allerdings von Anfang an visuelle Defekte aufwies und nun sogar weitere Unzulänglichkeiten aufweist, wie zum Beispiel dauerhafte Abdrücke. Unser Architekt hat eine Untersuchung durchgeführt und festgestellt, dass der Bodenbelag das Problem ist und nicht die Unterlage, wie von der ausführenden Firma behauptet. Wir haben die Mängel im Abnahmeprotokoll und in der 2-Jahres-Garantieabnahme dokumentiert, aber leider hat die ausführende Boden-Firma Schwierigkeiten, das Problem zu lösen und es gibt seit Jahren keine Fortschritte. Unsere Frist von 5 Jahren Garantie läuft in ein paar Jahren aus. Ich stelle mir jetzt verschiedene Fragen: Müssen wir dem Unternehmen tatsächlich eine weitere Chance geben, um das Problem zu beheben? Haben wir nach Ablauf von 5 Jahren keine Garantieleistungen mehr? Was könnten wir sonst noch machen? Ich wäre sehr dankbar für eure Ratschläge und Erfahrungen zu diesem Thema. Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüsse, FWinkler
  10. Lieber Nessio, Es tut mir sehr leid zu hören, dass du Schwierigkeiten mit den Wärmeverbundgebühren hast. Es ist wirklich ärgerlich, wenn man sich gegenüber der Genossenschaft oder der Verwaltung hilflos fühlt. Aber bevor du einen Anwalt beauftragst, gibt es einige Schritte, die du unternehmen kannst. Mein erster Vorschlag wäre, dass du dich mit dem Beobachter oder der Hausvereinigung Schweiz in Verbindung setzt. Beide Organisationen verfügen über erfahrene Rechtsexperten, die dir in dieser Angelegenheit kostenlose Erstberatungen anbieten können. Sie werden dir auch Tipps geben, wie du weiter vorgehen kannst und welche Schritte du ergreifen solltest. Ich kenne jemanden, der auch in einer ähnlichen Situation war. Er hat dreimal mehr für einen Anwalt bezahlen müssen als die eigentlichen Kosten der Wärmeverbundgebühr. Es ist daher besser, den Anwalt als letzten Ausweg zu wählen, falls die anderen Optionen fehlschlagen. Es ist auch möglich, den Beobachter einzuschalten, wenn die Verwaltung hartnäckig bleibt und sich weigert, die Kosten zu senken. Der Beobachter hat eine spezielle Rubrik namens "Geld und Recht“, die sich genau mit solchen Fragen beschäftigt. Hier ist ein Beispiel ihrer Berichterstattung über ähnliche Angelegenheiten: https://www.beobachter.ch/geld/wohnen-haushalt/ein-traumhaus-wird-zur-ueblen-ueberraschung Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen werden. Ich verstehe, dass es frustrierend sein kann, mit Behörden zu kommunizieren, aber es gibt immer Optionen, die dir helfen können. Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass sich dein Problem in naher Zukunft lösen wird. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
  11. Hey Nessio, ich kann verstehen, dass du dich darüber ärgerst, dass dein Nachbar seinen Container auf deinem Grundstück stehen gelassen hat. Das ist in der Tat eine Unverschämtheit und ein Verstoss gegen dein Eigentumsrecht. Es ist wichtig, dass du dagegen vorgehst und deinen Nachbarn darum bittest, den Container so schnell wie möglich zu entfernen. Der erste Schritt sollte sein, ein Gespräch mit deinem Nachbarn zu suchen. Möglicherweise wusste er nicht, dass der Container auf deinem Grundstück steht oder er hatte keine andere Möglichkeit, ihn anderswo abzustellen. In jedem Fall solltest du ruhig und freundlich mit ihm sprechen und ihm klar machen, dass er das Grundstück ohne deine Erlaubnis nicht nutzen darf. Wenn das Gespräch nicht fruchtet oder dein Nachbar uneinsichtig ist, hast du verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um gegen ihn vorzugehen. Zum Beispiel könntest du eine Abmahnung oder eine Unterlassungserklärung an ihn schicken, um ihn zur Entfernung des Containers aufzufordern. Im schlimmsten Fall könntest du auch einen Anwalt einschalten oder gerichtliche Schritte einleiten, um dein Eigentum zu schützen. Als weitere Option könntest du auch die Hilfe von Behörden oder der Polizei in Anspruch nehmen. Wenn dein Nachbar der Meinung ist, dass er das Recht hat, den Container auf deinem Grundstück abzustellen, könnte es helfen, wenn du einen Anruf bei der Polizei machst und um Klärung bittest. Letztendlich hängt es von der Situation ab, welche Schritte du unternehmen solltest, um deinen Nachbarn dazu zu bringen, den Container zu entfernen. Wichtig ist, dass du dich nicht einschüchtern lässt und dein Recht auf dein Eigentum geltend machst. Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass du dein Grundstück bald wieder in vollem Umfang nutzen kannst. Viele Grüsse, FWinkler
  12. Guten Morgen Nessio, Ich kann gut verstehen, dass Sie sich Gedanken über den Zahlungsplan machen. Ich denke aber, dass der Plan ziemlich standardisiert ist und alle Aspekte, die durch jede Zahlungsrate abgedeckt werden, klar definiert sind. Bezüglich Ihrer Bedenken bei der zweiten Rate empfehle ich, dass Sie sich genau mit den Details befassen und das Unternehmen um eine Erklärung bitten, bevor Sie fortfahren. Was die Voraussetzungen zur Lieferung Ihres Hauses betrifft, müssen alle Bedingungen von beiden Seiten erfüllt werden, um diese Lieferung zu ermöglichen. Sie können mit dem Unternehmen verhandeln, wenn Sie alle Ihre Bedingungen vor dem vereinbarten Liefertermin erfüllt haben möchten. Es ist aber auch nicht ungewöhnlich, dass das Unternehmen sicherstellt, dass es alle Bedingungen des Kunden erfüllt hat, bevor es komplett einwilligt, das Haus zu liefern. Natürlich können Sie dies dokumentieren, um Ihre eigenen Interessen zu schützen. Liebe Grüsse, FWinkler
  13. Sehr geehrter Nessio, Antwortend auf Ihre Frage, ob Sie die Gewinnsteuer als Schuld im Grundbuch auf dem neuen Objekt eintragen sollten: Dies ist nicht notwendig. In diesem Fall würde die Steuerschuld bei einer allfälligen Hypothek im ersten Rang eingetragen. Es gibt jedoch keine Notwendigkeit dafür, da die Verrechnung der Mehreinnahmen und damit der Steuerschuld beim Verkauf des derzeit genutzten Objekts automatisch erfolgt. Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten an Ihren Treuhänder. Beste Grüsse, FWinkler
  14. Hey Nessio, Dein Gedanke, eine niedrigere Verkaufssumme zu deklarieren, wenn ein Teilbetrag bar bezahlt wird, ist juristisch möglich. Allerdings ist es wichtig, dass dies korrekt und transparent erfolgt und nicht als Steuerbetrug gewertet wird. Zunächst einmal gilt, dass alle Einkünfte, die in der Schweiz erzielt werden, der Einkommenssteuer unterliegen. Das Finanzamt erwartet daher auch bei Verkäufen, insbesondere von privaten Verkäufern, eine korrekte Versteuerung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bezahlung bar oder per Überweisung erfolgt. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, den Verkaufserlös zu reduzieren, indem ein Teilbetrag bar akzeptiert wird und dieser Betrag nicht in der offiziellen Verkaufssumme aufgeführt wird. Dies hat den Vorteil, dass weniger Einkommenssteuer geleistet werden muss. Allerdings ist hier grundsätzlich Vorsicht geboten, denn eine unkorrekte Vorgehensweise kann schnell als Steuerbetrug gewertet werden. Beispiel: Du verkaufst ein gebrauchtes Fahrrad für 300 CHF. Der Käufer bietet dir an, 50 CHF bar zu bezahlen und den Rest per Überweisung. Du könntest nun die Verkaufssumme in deiner Rechnung mit 250 CHF angeben und somit weniger Einkommenssteuer zahlen. Allerdings musst du diese Vorgehensweise korrekt und transparent gestalten. Das bedeutet, dass du in deiner Rechnung auf den bar erhaltenen Betrag von 50 Euro hinweist und diesen Betrag nicht in der Verkaufssumme auflistest. Wenn du dies nicht tust, könnte das Finanzamt deine Angaben als unvollständig ansehen und weitere Ermittlungen anstellen. Wenn du sicher gehen möchtest, dass dein Verkauf korrekt abläuft, solltest du das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zu Rate ziehen oder dich direkt an die Steuerbehörden wenden. Dort kannst du dich über alle relevanten Vorschriften und Möglichkeiten informieren, um deinen Verkauf möglichst korrekt und steuereffizient zu gestalten. Gruss; FWinkler
  15. Die Idee, eine Hypothek zu wechseln, klingt für viele Menschen äusserst verlockend. Man könnte durch niedrigere Zinsen Schuldzinsen sparen und so das eigene Vermögen schützen. Allerdings gibt es bei einem solchen Schritt auch eine Menge Risiken zu beachten, die man nicht einfach ignorieren sollte. Vor allem die Frage, ob die Umschreibung wirklich ohne Komplikationen abläuft, treibt viele Menschen um. Um der Frage auf den Grund zu gehen, haben wir uns verschiedene Kreditinstitute angesehen und mit einigen Menschen gesprochen, die in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit dem Umschreiben von Hypotheken gemacht haben. Dabei konnte beobachtet werden, dass die Antwort auf die Frage nicht so einfach formuliert werden kann, wie man sich zu Beginn vielleicht erhofft hat. Das liegt in erster Linie daran, dass es von vielen Faktoren abhängt, ob die Umschreibung reibungslos abläuft oder schwierigkeiten mit sich bringt. Eine Frage, die sich viele stellen, ist: Kann ich ohne Probleme die Hypothek umschreiben lassen, wenn ich bei einer anderen Bank einen besseren Zinssatz bekommen habe? Die Antwort darauf ist nicht so leicht zu geben, da jede Bank ihre eigenen Bedingungen für Hypothekenverträge hat. Es ist also durchaus möglich, dass sich Schwierigkeiten ergeben, wenn man den Vertrag bei einer anderen Bank umschreiben lassen möchte. In vielen Fällen ist es jedoch auch möglich, ein gutes Angebot zu finden, sodass die Umschreibung der Hypothek problemlos verläuft. Wenn man dennoch Probleme hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man vorgehen kann. Eine Möglichkeit ist es, sich an einen unabhängigen Hypothekenberater zu wenden, der einem dabei hilft, den passenden Kreditgeber zu finden. Eine andere Möglichkeit ist es, sich an den Ombudsmann zu wenden, der einem bei Meinungsverschiedenheiten mit der Bank zur Seite steht. In der Regel gibt es jedoch keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob man die Hypothek problemlos umschreiben lassen kann oder nicht. Es lohnt sich also, im Vorfeld verschiedene Angebote einzuholen und sich eingehend über die Bedingungen, die mit einem Hypothekenwechsel einhergehen, zu informieren. Dann steht einem erfolgreichen Wechsel der Hypothek in der Regel nichts mehr im Wege. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche viel Erfolg bei deiner Entscheidung. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
  16. Hallo Stephan, Ich freue mich, dir mitteilen zu können, dass ich bereits Erfahrung mit Glasgeländern gemacht habe und es gibt tatsächlich preiswerte Optionen auf dem Markt! Als ich mich für ein Geländer für mein Haus entschied, habe ich von drei verschiedenen Anbietern Angebote eingeholt. Ich war überrascht, als ich einen Preisunterschied von fast 4000 CHF zwischen den Angeboten bemerkte. Die Unterschiede waren hauptsächlich auf die Dicke der Glasplatten und die Qualität der Rahmen zurückzuführen. Daher würde ich dir empfehlen, mindestens drei Angebote einzuholen, um eine genaue Vorstellung von den Kosten zu erhalten, welche du für dein Projekt erwarten kannst. Es kann zwar ein wenig Zeit und Mühe erfordern, jedoch zahlt es sich am Ende aus. Die Kosten für das Geländer hängen natürlich auch von der Länge und Höhe ab. Dabei sind diese Faktoren entscheidend bei der Bestimmung des Preises. Das bedeutet, dass du bei einem längeren Geländer wahrscheinlich mehr bezahlen wirst als bei einem kürzeren. Auch hier ist es wichtig, mehrere Angebote zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten. Ich empfehle dir, nach Anbietern in deiner Nähe zu suchen. Dadurch kannst du dir zum einen die Anfahrtskosten sparen, zum anderen lernst du ebenfalls das Team persönlich kennen und erhältst dadurch einen besseren Einblick in die Qualität ihrer Arbeit und letztlich auch in den Dienstleistungen, die sie anbieten. Ich hoffe, dass meine Erfahrungen dir helfen konnten. Falls du weitere Fragen hast oder weitere Ratschläge benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, FWinkler
  17. Guten Tag zusammen, Ich habe kürzlich in einem Grundbucheintrag die Worte "C/Last: Einfriedigung an Grenze zG52" gelesen und frage mich, was das bedeutet. Das Grundstück zG52 gehört meinem Nachbarn. Kann mir jemand von euch sagen, was das konkret bedeutet? Danke schon im Voraus für eure Erklärungen. Liebe Grüsse, FWinkler
  18. Hi Nessio, ich finde es super, dass ihr überlegt habt, wie man sicherstellen kann, dass jeder Miteigentümer zur Finanzierung der Sanierungsarbeiten beitragen kann. Aber finanzielle Schwierigkeiten während der Sanierung kann es viele geben. Was passiert, wenn ein Miteigentümer seinen Anteil nicht bezahlt, nachdem die Sanierung begonnen hat? Wird die Sanierung dann gestoppt? Ich denke, dies ist eine wichtige Frage, auf die eine Antwort gefunden werden muss. Auf jeden Fall sollten wir prüfen, ob es in unserem Kanton/Municipality zinsgünstige Kredite für die Finanzierung von Hausrenovierungen gibt. Dies könnte helfen, denjenigen zu helfen, die finanziell Schwierigkeiten haben.
  19. Hallo Nicola, ich bin FWinkler. Ich bin hier, um Ihnen weitere Einblicke zu geben und Ihnen zu sagen, dass es durchaus machbar ist, auf Ihrem Budget zu bauen. Wenn Sie bereit sind, einige Kompromisse einzugehen, können Sie Ihre Baunebenkosten reduzieren. Ich schlage vor, dass Sie beim Hausdesign einfacher bleiben sollten. Beispielsweise sollten Sie auf unnötige Funktionen wie Dachfenster verzichten; Sie können das Geld später sparen und diese Funktion hinzufügen, wenn Sie sich dazu entscheiden. Ein weiterer Tipp, den Sie beachten sollten, ist der Umfang der Arbeit, der in die Baunebenkosten fliesst. Finden Sie heraus, welche Arbeiten Sie selbst installieren können. Nehmen Sie Tapeten als Beispiel: Sie können sie selbst installieren, um 6'000 CHF zu sparen. Wenn Sie Freunde haben, die handwerklich geschickt sind, sollten Sie sie fragen, ob sie Ihnen helfen können, um die Arbeitskosten zu verringern.
  20. Hallo zusammen, ich habe ein Haus mit 720 m2 Umschwung in ländlicher Gegend in der Nähe von Kreuzlingen, welches ich vermieten möchte. Allerdings bin ich mir nicht sicher, welchen Mietzins ich verlangen kann, um fair zu bleiben, aber auch nicht draufzuzahlen. Bei www.immopage.ch habe ich mir ähnliche Inserate angeschaut und einige gesehen, die weit über CHF 2'000,- hinausreichen. Eine Schätzung hat ergeben, dass ich bei meinem Haus auf CHF 22'300,- Mieteinnahmen pro Jahr kommen könnte. Ich frage mich, ob das realistisch ist, oder ob es eventuell zu viel oder zu wenig ist. Hat jemand von euch vielleicht Erfahrung mit dem Vermieten von Immobilien und kann mir einen guten Ratschlag geben? Vielen Dank im Voraus!
  21. Guten Tag zusammen, ich beobachte in letzter Zeit die zunehmende Berichterstattung über eine drohende Immobilienblase auf dem Schweizer Markt. Ich bin nicht vollständig informiert und möchte Meinungen und Einschätzungen dazu hören. Mein Verständnis ist, dass die Preise aufgrund von erhöhter Nachfrage und beschränktem Angebot von Bestandsimmobilien, Bauprojekten und Bauflächen steigen können (Faktoren A und B). Darüber hinaus können auch steigende Baukosten oder Auslastung der Baufirmen zu höheren Kosten führen (Faktoren C und D). Für mein aktuelles Projekt sind Faktoren A und B jedoch eher unwichtig. Wir arbeiten mit einem Architekten und bauen ausserhalb der Risikoregionen. Faktoren C und D werden uns aber vermutlich beeinflussen. Ich wäre sehr daran interessiert, mehr darüber zu erfahren. Angenommen, die Wirtschaft erholt sich, die Schuldenkrise ist vorbei und die Zinsen steigen deutlich im Jahr 2022. Die Nachfrage der Immobilien stagniert, und es gibt viele Zwangsverkäufe, bei denen Häuser zu Dumpingpreisen auf den Markt geworfen werden. Wie geht die Bank, die unser Haus finanziert hat, damit um? Vielleicht kann mir jemand einen Einblick geben. Beste Grüsse, FWinkler
  22. Grüetzi miteinand! Als Neumitglied in diesem Forum möchte ich mich kurz vorstellen: Ich bin ein junger Mann, der über den Kauf eines Eigenheims nachdenkt, aber in Bezug auf die Tragbarkeitsrechnung ein wenig verwirrt ist. Ich versuche zu verstehen, was meine Ausgaben und mein Eigenkapital bei der Berechnung der Tragbarkeit meines Eigenheimkaufs ausmachen. Meine spezifische Situation ist, dass Teil des Baulands bereits in Familienbesitz ist. Wie beeinflusst das die Berechnung? Hier ist ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung: Meine Familie besitzt ein Bauland, das bei CHF 160'000 liegt. Die ersten drei Familienmitglieder verkaufen mir jeweils 25% ihres Anteils für insgesamt CHF 120'000. Mein Vater verzichtet auf seinen Anteil von CHF 40'000 und leiht ihn mir stattdessen privatisiert und ohne Zinsen. Der geschätzte heutige Mehrwert unseres Baulands beträgt CHF 25'000. Ich bringe ein zusätzliches Eigenkapital von CHF 30'000 mit. Der Kaufpreis des Eigenheims beträgt CHF 500'000. Wie berechne ich nun den Kaufpreis, meine Anlagekosten und mein Eigenkapital bei all diesen Faktoren? Ich weiss nicht, wo ich anfangen soll. Ich danke Ihnen bereits im Voraus dafür, dass Sie sich diese Mühe machen, mir zu helfen. Ich bin sehr dankbar für jede Erklärung und Einsicht, die Sie mir anbieten können. Liebe Grüsse, FWinkler
  23. Hallo zusammen, Ich habe ein Problem mit meiner aktuellen Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung und hoffe auf eure Hilfe. Ich habe die Versicherung zum Ende des Jahres gekündigt und möchte nun beide Versicherungen wechseln, da wir umgezogen sind. Aber mein Versicherungsunternehmen zeigt sich sehr widerspenstig und bietet nur an, die Privathaftpflichtversicherung zu kündigen, da dort ein kleiner Schadenfall aufgetreten ist. Vielleicht habt ihr eine Ahnung, was ich dagegen tun kann. Ist die Versicherung dazu berechtigt, diese Entscheidung zu treffen? Es ist ebenfalls erwähnenswert, dass die Hausratversicherung auf meinen Namen abgeschlossen wurde, bevor ich geheiratet hatte. Als Folge wollen wir nun die Versicherung auf das neue Heim übertragen und auf meine Frau umschreiben lassen. Ich wäre für eine Lösung sehr dankbar. Danke, FWinkler
  24. Grüezi miteinander, Ich hätte einige Fragen zur Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf von Wohneigentum, insbesondere im Kanton TG: Kann diese Steuer aufgehoben werden, wenn die Anlagekosten des neuen Wohnobjektes niedriger sind als der Verkaufserlös des alten Wohneigentums? Was passiert, wenn die Anlagekosten des neuen Wohnobjektes gleich hoch oder höher sind als der Verkaufserlös des alten Wohneigentums? Verjährt diese Steuer irgendwann, oder muss man sie nach 25 Jahren immer noch nachzahlen? Gilt dann immer noch die gleiche Berechnungsgrundlage? Im Falle einer Veräusserung von Wohneigentum, wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet? Ich würde mich sehr über Eure Antworten freuen. FWinkler
  25. Sie sollten auf jeden Fall etwas unternehmen! Der grenzstein ist wichtig für Ihre Sicherheit und der Ihrer Nachbarn. Sie wollen doch nicht, dass Ihr Nachbar versehentlich sein Haus auf Ihre Seite des Grundstücks baut! Sie können das städtische Vermessungsamt kontaktieren, um einen neuen Grenzstein setzen zu lassen. In der Zwischenzeit sollten Sie die Grenze mit einem Zaun markieren, um mögliche Verwirrungen zu vermeiden. Vielleicht möchten Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Nachbarn treffen, um die Kosten zu teilen.
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