seit kurzem bin ich auch hier im Forum und habe festgestellt, dass viele Fragen hier sehr hilfreich beantwortet wurden. Nun habe ich auch eine Frage. Es ist nun so, dass wir ein Stockwerkeigentum erworben haben, das noch gebaut werden muss. Der Kauf ist ab Plan und der Einzug soll im Jahr 2016 sein. Bei Unterzeichnung des Vertrages wunderte es mich, dass im Vertrag nirgendwo die Grösse der Wohnung, sprich Quadratmeterzahl, angegeben ist. Auf Nachfrage wurde uns erklärt, dass es bei einem Kauf ab Plan nicht üblich sei, dies im Vertrag auszuweisen und somit wurde der Vertrag von uns unterschrieben. Auch die Bank hatte keine Einwände und befand den Vertrag als in Ordnung. Die Baubeschreibung ist auch ausführlich, jedoch ohne Quadratmeterzahlen, was mich sehr irritiert. Sollte die Wohnung am Ende nun kleiner sein, als es in der Verkaufsdokumentation angegeben ist, kann man in diesem Fall eine Minderung verlangen und worauf könnte ich mich beziehen? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es normal ist, dass im Kaufvertrag keine Quadratmeter angegeben werden sonder nur die Zimmeranzahl und die Wertquote. Ich bin gespannt auf Eure Antworten.