Seit kurzem sind wir stolze Besitzer eines Stockwerkeigentums, das sich zurzeit jedoch noch im Bau befindet. Bei nochmaligem Lesen des Vertrages machte mich ein Freund auf folgende Klausel aufmerksam: „Auf den durch den Bauherrn verursachten Mehrkosten wir ein Honorar von 15 % berechnet.“ Dieser Freund erklärte uns nun, dass sich diese Klausel nicht nur, wie wir glaubten, auf anfallende Mehrkosten im Bezug auf den Bau des Stockwerkeigentums bezieht sondern auch auf alle anderen Änderungen. Dies würde ja bedeuten, dass wir, wenn wir und für teurere Plättli entscheiden auf diese Mehrkosten nochmal 15 % an den Architekten zahlen sollen. Meine Frage ist nun, ob solch eine Klausel üblich und auch rechtens ist? Vielen Dank im Voraus. Steph