Hallo, Seit letztem Jahr sind wir stolze Besitzer eines Stockwerkeigentums in einem neu gebauten Wohnhaus in Genf. Nun haben wir feststellen müssen, dass im Winter in einem Raum, der zurzeit als Schlafzimmer benutzt wird, die Raumtemperatur bei maximal 16 bis 17 Grad liegt. Auf Nachfrage bei der Baugesellschaft wurde uns mitgeteilt, dass das bei dem Gebäude der Minergiestandard angewendet wurde und dass solche niedrigen Temperaturen für Schlafzimmer normal seien. Wir sind jedoch der Meinung, dass ein Raum individuell genutzt werden kann und nicht unbedingt als Schlafzimmer genutzt werden muss. Eine entsprechende Auskunft gab uns auch Minergie. Es gibt keine Vorgaben für die Regulierung der Raumtemperatur. Ebenso konnte ich im Vertragswerk keinerlei Angaben darüber finden. Nun ist die Frage, ob eine Regulierung der Raumtemperatur auf kantonaler- oder Bundesebene vorgeschrieben ist. Vielleicht weiss ja jemand wo ich diese Regulierung für den Kanton Genf finden kann. Ich bin für Vorschläge über die weitere Vorgehensweise dankbar. Wahrscheinlich muss ich hier einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Auch in diesem Fall wäre ich für Emfehlungen sehr dankbar. Es müsste ja ein Anwalt sein, der sich auf Baurecht spezialisiert hat, im Raum Genf ansässig ist und der Deutsch oder Englisch spricht. Danke Martin