Grüezi, vor kurzem haben wir uns eine Eigentumswohnung in einem 4-Familienhaus, Neubau, gekauft. Da wir noch keinen Verwalter haben und sich keiner der anderen Eigentümer dafür angeboten hat, habe ich mich dafür angeboten. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich für diese Stelle ein Verwaltungshonorar verlangen kann. Wenn ja, wie viel kann ich da verlangen? Mein Aufgabenbereich wird wahrscheinlich in der Erstellung der Buchhaltung, der Verteilung gemeinsamer Kosten gemäss Wertquoten sowie Einladung und Führung der Versammlung liegen. Im Grunde also alles Aufgaben im finanztechnischen Bereich. Trotz Durcharbeitung entsprechender Literatur habe ich dahingehend keine klaren Antworten gefunden. Deshalb die Frage an euch: Ist jemand hier im Forum der sich mit solchen Dingen auskennt. Vielleicht wohnt ja jemand ebenso wie wir in einem Stockwerkeigentum bei dem die Verwaltung von einem Eigentümer übernommen wurde. Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort. Merci!