Es ist gerade offensichtlich geworden, dass der Keller unseres Neubaus undicht ist. Vielleicht liegt es an dem vielen Regen in letzter Zeit, auf jeden Fall dringt aus unersichtlicher Quelle Wasser in den Keller ein. Da ich kein Leck feststellen kann, gehe ich davon aus, dass der Keller undicht ist und das Wasser von aussen aus dem Erdreich kommt. Ich denke, dass sollte unter Gewährleistung fallen. Wie gehe ich hier richtig vor?