Hallo zusammen, Ich habe eine Frage, die die Rechtslage bei Stockwerkeigentum betrifft. Wenn man eine kleine Eigentumswohnung besitzt und die Wohnung nebenan steht zum Verkauf, kann man die kaufen und einen Durchbruch machen und umbauen, so dass es eine große Wohnung wird? Meine Frage bezieht sich nur auf die rechtliche Situation und nicht auf die Statik. Ist hier ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig, werden die Wertquoten dann einfach addiert und was ist mit den Eigenmietwerten? Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten. Gruss Severin