Hallo!
Wir haben einen kleinen Baum in unserem Garten, welcher leider den notwendigen Grenzabstand nicht einhält, zumindest sagt das unser neuer - direkter Nachbar. Wie sieht das für den Aargau aus, gibt es da eine spezifische Regelung für Bäume und welchen Abstand diese zur Grenze haben müssen? Und gibt es da evtl. auch sowas wie Gewohnheitsrecht oder eine Verjährungsfrist? Weil wie gesagt, wir haben den Baum ja nicht gepflanzt, und ich sehe nicht ein warum ich den jetzt fällen soll. Ausserdem wusste der Nachbar ja von dem Baum, als er eingezogen ist. Kann der jetzt einfach im nachhinein kommen und sowas fordern???
Gruss, der Graf