Vielleicht passt die Frage nicht so ganz in dieses Forum, aber ich würde mich über andere Meinungen freuen. Wir leben in einem kleinem Dorf in Thurgau, nahe der Grenze zu Deutschland. Im Moment wird in der Gemeinde über die Aufnahme einiger Flüchtlinge diskutiert. Aus humanistischer Sicht sicher eine gute Sache und grundsätzlich bin ich ja auch dafür. Um einen geeigneten Platz für die Flüchtlinge zu suchen, wurden schon viele Maßnahmen diskutiert. Da wir ein Zweifamilienhaus vor zwei Jahren gekauft haben, sind wir in die Schusslinie der letzten Diskussion geraten. Eigentlich haben wir die Idee gehabt, die andere Haushälfte zu renovieren und später zu vermieten. Wir haben aus finanziellen Engpässen aber erst ungefähr 60% der Renovierung abgeschlossen. Noch nicht genug um wirklich die Haushälfte vermieten zu können. In der letzten Diskussion mit der Gemeinde ging es hoch her und einige kamen auf die Idee Flüchtlinge aus Persien oder Afghanistan als Zwangsmaßnahme in frei stehende Häuser einzuweisen. Auf eine Art gefällt mir die Idee zu helfen, auf der anderen Seite sehe ich nicht ein, das mich jemand zwingen kann. Außerdem habe ich ein bisschen Angst um mein schwer verdientes Eigentum. Wir haben in den letzten Jahren auf viel verzichtet, um dieses Haus wieder aufzubauen. Kennt sich jemand mit den rechtlichen Aspekten aus? Kann man dies tatsächlich vom Gesetz her von Hauseigentümern verlangen? Ich bin für jede Meinung oder Belehrung dankbar! Euer Sven