Es geht um das Näherbaurecht und um den Gebäudeabstand. Die Situation ist folgende.
Der Nachbar möchte von uns das Näherbaurecht. Sein Haus steht direkt an der Grundstücksgrenze. An unserem Haus befindet sich eine Scheine. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 1,20 Meter.
Der Nachbar möchte dieses Haus abreissen und von den Grundmauern an neu aufbauen. Das soll dann auch nach Süden zeigen. Also an der Grundstücksgrenze entlang. Dazu braucht er das Näherbaurecht von uns. Rechtlich bin ich etwas überfragt.
Auf was muss ich achten?
Gruss
Johann