FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo zusammen, ich habe kürzlich einen Entwurf des Reservationsvertrages eines Baulandes erhalten und möchte auf diesem Weg einige Fragen stellen: Das Land wird von Januar 2022 – März 2022 erschlossen. Der Kaufpreis ist inklusive Erschliessungskosten, d.h. ich erwerbe bereits erschlossenes Bauland. Der Eigentümer des Landes möchte bis Ende Oktober 2021 einen Reservationsvertrag (mit einer Anzahlung von CHF 10.000) abschliessen und bis Ende Dezember 2021 den Kaufvertrag unterzeichnen. Die Grundbuchanmeldung und der -eintrag erfolgen am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages, d.h. Ende Dezember 2021. Die Übernahme des Besitzes mit Rechten/Pflichten, Nutzen/Gefahren wird nach der Erschliessung des Baulandes erfolgen, d.h. Ende März 2022. Die Zahlungsmodalitäten sind 2/3 bei Vertragsunterzeichnung zum Ende Dezember 2021 und 1/3 nach der Erschliessung des Baulandes zum Ende März 2022. Ist das Vorgehen, wie hier beschrieben, typisch? Werden die Eintragung ins Grundbuch und der Kaufvertrag nur nach der vollständigen Erschliessung des Baulandes durchgeführt? Aber weshalb erfolgt die Übernahme des Besitzes erst nach der Erschliessung? Und sind Zahlungsmodalitäten in dieser Höhe bei Vertragsunterzeichnung üblich? Besten Dank und Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Sehr geehrter FWinkler, Ich hoffe, es geht Ihnen gut. Sie haben sich über das Vorgehen beim Verkauf von erschlossenem Bauland informiert. Ich kann Ihnen bestätigen, dass es durchaus üblich ist, den Verkauf von Bauland erst durchzuführen, wenn die Erschliessung vollständig abgeschlossen ist. Eine vollständige Erschliessung umfasst alle notwendigen Massnahmen, um das Grundstück an alle Versorgungsleitungen, wie Strom, Wasser, Gas und Telefon, anzuschliessen und eine Verkehrsverbindung zum Grundstück herzustellen. Nach Abschluss der Erschliessung ist es üblich, den Kaufvertrag zu unterzeichnen und den Eigentumsübergang durch den Grundbucheintrag zu vollziehen. Durch eine vollständige Erschliessung wird sichergestellt, dass das Bauland baureif und somit nutzbar ist. Ohne den Abschluss der Erschliessung ist eine Bebauung oder Nutzung des Grundstücks nicht möglich. Was die Zahlungsmodalitäten angeht, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Regel wird beim Vertragsabschluss eine Anzahlung fällig, deren Höhe im Einzelfall vom Kaufpreis abhängt. Je höher der Kaufpreis des Grundstücks ist, desto höher fällt in der Regel auch die Anzahlung aus. Ein Beispiel: Wenn der Kaufpreis für das Bauland bei 100.000 CHF liegt und die Anzahlung 20% beträgt, würde der Käufer bei Vertragsabschluss 20.000 CHF zahlen und den Restbetrag in Raten oder bei Eigentumsübergang entrichten. Die genauen Modalitäten werden in der Regel mit dem Verkäufer im Vorfeld des Vertragsabschlusses besprochen und im Kaufvertrag festgehalten. In Ihrem Fall scheint die Anzahlung von 10% angemessen zu sein, ohne weitere Umstände. Ist das Bauland einmal erworben, können Sie mit dem Bau Ihres Hauses oder der gewünschten Nutzung des Grundstücks beginnen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bauvorschriften und Baugenehmigungen zu beachten, die durch das örtliche Bauamt geregelt werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich erneut zu melden. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo FWinkler, Ich möchte zu der Frage des Besitzes noch etwas hinzufügen: Die Übernahme des Besitzes erfolgt in der Regel dann, wenn die Erschliessung und die Übergabe des erschlossenen Baulandes an den zukünftigen Besitzer erfolgt ist. Mit anderen Worten geschieht es, sobald der Besitzer das Bauland entfernt betreten kann. Eine Sache, auf die Sie achten sollten, ist sicherzustellen, dass Besitz und Eigentum des Landes tatsächlich an Sie übergehen. Zur Überprüfung können Sie die entsprechenden Grundbuchauszüge anfordern. Hoffentlich war das hilfreich. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo FWinkler, Ihre Frage, ob das beschriebene Verfahren zum Kauf von Bauland üblich ist, wurde bereits beantwortet. Ich möchte jedoch auf eine weitere, eng damit verbundene Frage eingehen: Wie steht es mit der Besteuerung und der Abwicklung? Zunächst einmal müssen Sie über eine steuerliche Einschätzung verfügen, die alle Steueraspekte Ihres Kaufs abdeckt. Für Bebauungsgebiete gibt es spezielle Vorschriften, die für Investoren von Interesse sein können. Es kann also sinnvoll sein, einen entsprechenden Fachmann zu konsultieren. Zweitens müssen Sie sicherstellen, dass Ihre rechtliche Situation perfekt ist. Unklarheiten können zu rechtlichen und finanziellen Risiken führen. Daher empfehle ich Ihnen, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, der den Kaufvertrag genau prüfen kann. Dies kann zwar höhere Kosten verursachen, aber es ist eine Investition in die Sicherheit Ihres Kaufs. Viel Glück mit Ihrem zukünftigen Besitz! Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...