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Swiss.Stephan

Vertragsbruch: Mein Recht auf Schadenersatz beim Rücktritt des Verkäufers

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Als Käufer haben wir einen Reservationsvertrag unterschrieben und einen Betrag von CHF 20'000 als Anzahlung geleistet. Der Generalauftragnehmer tritt jedoch von diesem Vertrag zurück, weil ihm der Landbesitzer das Land nicht mehr verkaufen will. Jahre unseres Lebens haben wir in die Erfüllung unseres Traums investiert, dieses Haus zu besitzen. Wir haben die notwendigen Schritte zur Finanzierung unserer zukünftigen Zahlungen unternommen und alles für unseren Umzug vorbereitet.

Leider werden wir wegen der Entscheidung anderer Menschen enttäuscht, aber ich glaube nicht, dass wir das Recht auf unser Eigentum einfach so aufgeben sollten. Wir haben vom Verkäufer bereits unsere Anzahlung zurückerhalten, aber ich frage mich, ob ich das Recht auf Schadenersatz habe, um zumindest einen Teil der investierten Kosten abzudecken.

Ich habe gehört, dass es verschiedene Arten von Schäden gibt, die in einem solchen Fall erfasst werden können. Jedoch habe ich auch andere Stimmen gehört, die sagen, dass ich kein Recht auf Schadenersatz habe. Kann mir jemand helfen, dies klarzustellen?


Beste Grüsse, Swiss.Stephan
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Lieber Stephan,

Ich kann deinen Schmerz gut nachvollziehen. Der Kauf eines Hauses ist eine grosse Entscheidung und allein schon die Vorbereitungen und Finanzierung erfordern viel Zeit und Mühe. Wenn sich dann herausstellt, dass der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen kann oder will, ist das sehr frustrierend und enttäuschend.

Es gibt jedoch Schadensersatzansprüche, auf die du in diesem Fall zurückgreifen kannst. Diese können sowohl immaterielle als auch materielle Schäden abdecken. Immaterielle Schäden sind Dinge wie der Zeit- und Kostenaufwand, den du bereits in die Vorbereitungen gesteckt hast. Hier hast du Anspruch auf Entschädigung, z.B. in Form von Schmerzensgeld.

Aber auch materielle Schäden können entstanden sein, wie zum Beispiel Reparaturkosten, wenn du das Haus bereits renoviert hast und der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllt hat. Hier liegt die Verantwortung beim Verkäufer, die entstandenen Schäden zu decken.

Um eine klare Vorstellung davon zu bekommen, was in deinem spezifischen Fall als Schadensersatz verfügbar ist, würde ich dir empfehlen, einen Anwalt für Bau- oder Vertragsrecht zu konsultieren. Dieser kann dir genauere Informationen geben und dich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche unterstützen.

Es ist wichtig zu betonen, dass jede Situation anders ist und dass die Höhe des Schadensersatzes von vielen Faktoren abhängt. Ein Anwalt kann dir helfen, eine realistische Einschätzung deiner Ansprüche zu geben und dich durch den gesamten Prozess begleiten.

Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass du bald Klarheit in dieser Angelegenheit hast.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Stephan,

in meinem Bekanntenkreis gab es einen ähnlichen Fall. Glücklicherweise wurde das Problem schnell gelöst, weil es in ihrem Reservationsvertrag eine Klausel gab, die den Verkäufer in die Pflicht nahm, bei Vertragsbruch einen Betrag zu zahlen, der 10% des Kaufpreises von CHF 750'000 betrug. Es mag also möglich sein, dass dein Vertrag ähnliche Bestimmungen enthält.

Wenn Sie keine Klausel im Vertrag haben und keine Einigkeit erzielt werden kann, würde ich empfehlen, mit dem Verkäufer zu verhandeln, um sicherzustellen, dass Ihre Kosten wenigstens ein wenig gedeckt werden. Es liegt im besten Interesse des Verkäufers, eine Lösung zu finden, um Ihre Probleme zu lösen, bevor sie weiter eskalieren.

Gib nicht auf, Nessio

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Ich bin zwar kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber ich würde sagen, dass du keine Zinsen auf deine Rückerstattung erheben kannst. Bei einer Anzahlung handelt es sich um einen Kaufpreis, der vor der endgültigen Auszahlung geleistet wird, um den Kauf zu sichern. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrags hast du keinen Anspruch auf Zinsen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es jedoch eine andere Frage, die eindeutig verneint werden kann: Der Verkäufer ist in der Pflicht, den Anzahlungsbetrag zu erstatten. Es tut mir sehr leid, dass Sie diese Probleme haben, und ich hoffe, dass sich die Dinge für Sie bald verbessern werden. Alles Gute, Nicola

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