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Gemeinschaftlicher Hauskauf in Bern

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Hallo zusammen,

Ich wende mich an euch mit einer Frage. Meine Partnerin und ich im Konkubinat möchten ein Haus in Bern kaufen und uns je zu 50% beteiligen. Ich frage mich nun, ob das problemlos möglich ist oder hohe Kosten auf uns zukommen werden. Ausserdem bin ich unschlüssig darüber, wie das steuertechnisch aussieht und ob es Gründe gibt, von einem gemeinschaftlichen Hauskauf abzuraten.

Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Tipps.

Beste Grüsse,

Nicola

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Hallo Nicola,

ich möchte dir gerne ausführlich erläutern, welche Vor- und Nachteile ein gemeinschaftlicher Hauskauf hat und worauf ihr dabei achten solltet.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass ihr euch als potenzielle Käufer im Vorfeld gut absprecht. Ihr solltet genau klären, wer welche Vorstellungen bezüglich der Nutzung des Hauses hat, welche Kosten auf wen zukommen und wie lange jeder von euch plant, dort zu wohnen. Sollte es hier Unstimmigkeiten geben, kann es schnell zu Problemen kommen. Im Idealfall habt ihr jedoch alle dieselben Vorstellungen und könnt durch einen gemeinschaftlichen Hauskauf von den Vorteilen profitieren.

Mögliche Vorteile wären zum Beispiel, dass jeder von euch nur einen Teil des Kaufpreises für das Haus aufbringen muss. Dadurch können sich auch Menschen mit geringerem Budget den Traum vom eigenen Haus erfüllen. Auch die Kosten für Renovierungsarbeiten oder Reparaturen können aufgeteilt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass ihr euch gut unterstützen und eventuell auch gegenseitig beim Bau oder der Renovierung des Hauses helfen könnt.

Was die Kosten angeht, solltet ihr euch bewusst sein, dass ihr in jedem Fall Gebühren für das Aufsetzen des Kaufvertrags und für den Notar zahlen müsst. Diese variieren jedoch je nach Kanton. In einigen Kantonen können zusätzliche Kosten für Grundbuchauszüge oder ähnliches anfallen. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld beim Grundbuchamt und Notar des jeweiligen Kantons zu informieren, welche Kosten genau auf euch zukommen werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob ihr das Haus gemeinsam als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) erwerben wollt. Bei einer GbR wird das Haus als Gemeinschaftseigentum erworben und jeder von euch ist mit seinem privaten Vermögen für eventuelle Schäden haftbar. Bei einer GmbH hingegen ist das Unternehmen der Eigentümer des Hauses und jeder Gesellschafter haftet nur mit seinem eingebrachten Kapital. Eine GmbH hat jedoch höhere Gründungskosten und es ist eine jährliche Betriebsprüfung notwendig. Um zu klären, welche Rechtsform für euch die beste ist, solltet ihr euch am besten von einem Steuerexperten beraten lassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein gemeinschaftlicher Hauskauf durchaus von Vorteil sein kann, wenn ihr euch im Vorfeld gut absprecht und alle Aspekte sorgfältig klärt. Wenn ihr dabei auch noch eure rechtlichen Möglichkeiten auslotet und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmt, steht dem Traum vom Eigenheim nichts mehr im Wege.

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen.

Liebe Grüsse,

Stephan

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Hey Nicola,

Ich selbst habe auch ein Haus zusammen mit meinem Partner gekauft. Es läuft alles super und wir sind beide glücklich damit. Was Stephan ausführlich beschrieben hat, kann ich nur bestätigen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten ein klares Verständnis und eine gemeinsame Übereinkunft über alles haben.

Ebenfalls sollte unbedingt ein Kaufvertrag aufgesetzt werden, in dem alle Details festgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise die Aufteilung der Kosten, das Verfahren bei einem möglichen Verkauf, wer welche Arbeiten durchführt und wer für die Gartenarbeit zuständig ist. Solche Details können später leicht zu Streitigkeiten führen, also ist es besser, alle Fragen im Vorfeld auszuräumen.

Ich wünsche euch bei eurem Hauskauf viel Glück und Freude an eurem gemeinsamen Heim.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hallo Nicola,

Zusätzlich zu den Gebühren für den Kaufvertrag und den Notar gibt es bei einem gemeinschaftlichen Hauskauf auch oft zusätzliche Kosten, über die man sich im Vorfeld informieren sollte. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die gemeinsame Instandhaltung und Reparaturen.

Eine Möglichkeit, dies abzufedern, wäre die Einrichtung eines gemeinsamen Kontos, auf das alle Beteiligten regelmässig einzahlen, um solche Kosten zu decken. Eine weitere Option wäre, sich vorher darauf zu einigen, dass jeder eine bestimmte Summe auf ein solches Konto einzahlt, um unerwartete Kosten abzudecken.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüsse,

Nessio

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